Mit dem Aussterben derer von Lauer (Laur) fällt das Schloss Burglauer dem Hochstift heim, Fries kann aber den genauen Zeitpunkt nicht herausfinden.
Sollte ein Lehensnehmer eines geistlichen Lehens sterben, ohne ein Testament oder eine Benennung eines Treuhänders zu hinterlassen, fällt das Lehen dem Bischof heim. Fries verweist hierfür auf das Stichwort Testament.
Als der letzte männliche Nachkomm der Adelsfamilie Brandenstein (Brandenstain stirbt, kommt die gleichnamige Burg als heimgefallenes Lehen an das Hochstift Würzburg. Bischof Andreas von Gundelfingen vergibt sie als Lehen an Graf Ludwig von Rieneck. Dieser sichert zu, wenn er bei Brandenstein oder Schlüchtern (Sluchtern) Burgen bauen wolle, auf die Interessen des Würzburger Bischofs Rücksicht zu nehmen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Ein Hof in Gerolzhofen gehört ursprünglich dem Geschlecht der Lamprechten von Gerolzhofen (Lamprechte vnd Lemplin) und gehört zum Brotspeisamt des Herzogtums Frankens. Von den Lamprechten kommt es an die Familie der Zollner von Rottenstein (Zollere vom Rotenstain). Nach dem Tod Philipps Zollner von Rottenstein, der letzte seines Geschlechts, fällt der Hof dem Stift heim.
Heinrich von Sternberg (Sternberg) gibt dem Würzburger Bischof folgende Verschreibung. Wenn er ohne einen männlichen Erben stirbt, soll sein Erbburglehen zu Bramberg (Bramberg) dem Hochstift Würzburg heimfallen.
Nach dem Tod von Konrad und Gottfried von Hohenlohe-Brauneck als letzte ihrer Linie fällt das Amt Reichelsburg (Raigelberg) dem Hochstift Bamberg heim. Bischof Lamprecht von Brunn übergibt dieses Amt an Bischof Gerhard von Schwarzburg und erhält dafür u.a. Burgebrach (Burckebrach).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Unter Bischof Lorenz von Bibra ist ein Bayer namens Wolfgang Rosenbusch (Wolff N Rosenbusch) als Schreiber in der Kanzlei beschäftigt. Dabei kopiert er etliche Urkunden über die vier Schlösser und Städte Gemünden am Main, Rothenfels, Lauda und Jagstberg (die vier schloß und stete Gemünde, Rotenfels, Lauden und Jagsperg). In diesem Zug sorgt der Schreiber dafür, dass die vier Städte und Schlösser Herzog Wilhelm IV. von Bayern anheimfallen. Daraufhin richtet Wilhelm IV. an Bischof Lorenz von Bibra und nach dessen Tod an seinen Nachfolger Bischof Konrad von Thüngen die Forderung, den daraufstehenden Pfandschilling an ihn abzugeben. Bischof Konrad von Thüngen weigert sich, das Pfand zu bezahlen, und sagt, dass die vier Städte und Schlösser nicht Pfand des Herzogtums Bayern seien, sondern Eigentum des Würzburger Stifts. Deshalb reicht Herzog Wilhelm IV. von Bayern vor dem Gericht des Schwäbischen Bundes Klage gegen den Würzburger Bischof ein. Der Bischof reagiert darauf zunächst nicht, um dann schließlich unter Kaspar von Kaltenthal, Doktor und Domherr (Bundsrichter Doctor Caspar von Kaltental Domher), als Richter vor dem Reichskammergericht eine Verhandlung zu erhalten. Da die bayerische Seite jedoch nicht vor Gericht erscheint, bleibt der Streit zunächst unentschieden. Bezüglich des Rechtsstreits weist Fries auf zahlreiche Verhandlungen, die er nicht in dem Eintrag nennt, da sie zu viel Platz einnehmen würden. Er verweist deshalb auf den Aktenschrank, in dem alle Urkunden diesbezüglich liegen (zu hofe ins schranck privilegiorum in der triten laden der rechten zeil unter dem titel Vier stete oder Beirische Handlung).
Nach Konrad Kranz' (Crantz) Tod fällt das Mundschenkenamt 1521 heim und wird Klaus von Dettelbach (Dettelbach) verliehen, der dieses Amt wiederum an Erasmus Zollner (Zoller) verkauft. Nach dessen Tod empfängt dessen nächster Verwandter Karl Zoller (Zoller) dieses Amt als Lehen. In diesem Kontext wird auch der Ort Rügshofen Rugshoffen erwähnt.
Kurz nach Karl Zollner (Zoller) stirbt auch dessen Sohn Philipp, wodurch das Mundschenkenamt samt anderen Mannlehen dem Hochstift Würzburg heimfällt.
Die Nutzungsrechte für einen Hof in Gerolzhofen gehören zum Mundschenkenamt. Durch den Tod Philipps Zollner von Rottenstein (Philip Zoller), letzter seines Geschlechts, fällt dem Stift der Hof heim.