Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) hat das Schloss Stolburg samt der Dörfer Windheim (Windhaim), Grettstadt (Gretstat) und Schallfeld (Schalckfeld) vom Stift Würzburg pfandweise inne. Diese gibt er Bischof Johann von Eglofstein für 4916 Gulden zurück und leiht ihm bar 4500 Gulden. Dafür setzt ihm Bischof Johann die Stadt und das Amt Haßfurt mitsamt der Kellerei, allen Rechten, Gerichten, Nutzungsrechten, Zenten, Gülten, Zinsen, Zöllen, Zehnten, Wiesen, Hölzern, Fischgewässern, Hühnern, Mühlen, Leuten und Gütern, die davor nicht versetzt wurden, ein. Ausgenommen sind nur das geistliche Lehen und das Mannlehen sowie die Bede und Öffnungsrechte. Die Verpfändung gilt so lange, bis Dietrich oder seinen Erben die Hauptsumme von 8416 Gulden zurückgezahlt wurde.
Bischof Johann von Egloffstein übergibt Heinrich von Gich (Haintz von Gich) und seinen Erben mit dem Stabe amtmannsweise die Stadt und das Amt Haßfurt (Hassfurt) für 580 Gulden. Er verschreibt ihm mit Bürgschaft, dass er diese so lange innehaben solle, bis er die Hauptsumme zurückerhalte.
Ritter Heinrich Lämplein (Hainrich Lemplin) leiht Bischof Johann von Egloffstein eine gewisse Summe an barem Gold. Bischof Johann schuldet ihm für seine und seines Vaters Schäden und andere Forderungen weitere 100 Gulden. Von diesen 1100 Gulden verschreibt er ihm jährlich 110 Gulden, also 10% der Gesamtsumme. Er setzt ihm auch zum Unterpfand den Stab in Stadt und Amt Haßfurt (Hassfurt) ein. Davon wurden Heinrich von Gich seine 1000 Gulden bezahlt.
Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs von Walpurg) leiht Bischof Johann von Egloffstein 4000 Gulden. Dafür verschreibt Bischof Johann ihm und seinen Erben die Stadt und das Amt Haßfurt, mit der Bedingung, dass ihm die jährliche Bede von 250 Gulden aus den Gefällen der Kellerei jährlich von der Hauptsumme abgezogen werden soll, bis er dieselbe vollständig bezahlt hat. Nachdem Bischof Johann von Egloffstein ungefähr 4 Jahre danach starb, vertrueg sein Nachfolger Bischof Johann von Brunn.
Dem Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (dietrich Fuchs) erhält sein Geld bis auf 4000 Gulden zurück. Er legt mit Bischof Johann von Egloffstein vertraglich fest, dass ihm die Summe in jährlichen Raten von 250 Gulden bezahlt werden soll. Dietrich Fuchs zu Eltmann verhandelt später mit dem neuen Bischof, Johann von Brunn. Dieser schlägt ihm zu den bereits vorhandenen 4000 Gulden noch 200 Gulden für Bau, Wägen und Pferde zu und gibt ihm eine Verschreibung. Darin steht, dass Dietrich und seine Erben solche 4200 Gulden von allen Nutzungen, Gefällen und Einkommen der Kellerei zu Haßfurt und zu Stadtlauringen (Niderlauring) und an der hohenwannen beziehen können und ihnen in der Zwischenzeit die Stadt und Kellerei verpfändet sein soll.
Mehrere Jahre später schuldet Bischof Johann von Brun Weiprecht Kötner (werprecht Kötner) immer noch eine Summe von 2219 Gulden. Dafür verschreibt er ihm die Kellerei Haßfurt, die Vogtei und Briefe vom Gerichtstab.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Ritter Eberhard von Schaumberg (Eberhart von Schaumberg) 100 Gulden jährlicher Gülte auf der Stadt Haßfurt für eine Hauptsumme von 940 Gulden auf Ablösung.
Eberhard von Schaumberg (Eberhart) leiht Bischof Johann von Brunn 3360 Gulden. Dafür verschreibt Bischof Johann ihm die Stadt und das Amt Haßfurt samt dem Gericht und Stab und dem ganzen großen und kleinen Zehnt.
Als der genannte Horneck von Hornberg () stirbt, gestattet Bischof Rudolf von Scherenberg seinem Marschall Georg von Gebsattel (Georg v Gebsatel), den Erben des Horneck 800 Gulden zu zahlen damit das Schloss Hardheim mit seinen Zu- und Einbehörungen abzulösen. Dafür verschreibt Bischof Rudolf Georg von Gebsattel das Schloss als Lehen, unter Vorbehalt der Öffnung und Widerlösung.
Herr Ludwig von Hutten (Ludwig von Hutem) legt mit Bewilligung Bischof Lorenz von Bibras Arnold Geiling (Arnolt Gailing) seinen Pfandschilling in Höhe von 900 Gulden auf und erhält daher die Untere Burg Hardheim mit seinen Leuten und Gütern und die Hardheimer Mühle, welche Bischof Lorenz ihm im Anschluss verschreibt.