Das Schloss Rieden (Riedt das Schloss) wird dem Hochstift Würzburg durch Lehnsauftragung zu Lehen gemacht.
Graf Berthold von Henneberg-Hartenberg (Berthold von Hennenberg gnant von Hartenberg) besitzt das Schloss Schwarza (Schwartzach). Der Graf liegt mit Bischof Albrecht von Hohenlohe im Streit und wird zusammen mit seinem Helfer in seiner Festung in Autenhausen (vttenhausen) belagert. Danach trägt der Graf dem Bischof das Schloss Schwarza mit allem Zugehörgen, allen Rechten und allen vorhandenen und zukünftig noch möglichen Einkünften zu Lehen auf. Diese Lehen soll man seinen männlichen oder weiblichen Erben verleihen, oder denjenigen, an die sie diese weitergeben. Als Albrecht von Henneberg-Schwarza (albrechten von Hennenberg), der später das Schloss Schwarza besitzt, als letzter seiner Linie stirbt, geht das Schloss testamentarisch an seine Frau, Gräfin Katharina von Stolberg (Catharina grefin von Stalberg), über und durch sie an ihre Brüder.
Berthold von Bibra (Berthold von Bibra) und seine Ehefrau Elisabeth von Bibra (Elisabeth sein hausfraw) machen Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg ihre Hube zu Rentwertshausen (Rentwigshausen) und die Mühle Ebendort zu Sohn- und Tochterlehen.
Der Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunsheim) und seine Frau Adelheid (Alhait) besitzen eine Mühle zu Gnötzheim (Gnetzheim), die sie Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg zu Lehen auftragen und als Mannlehen empfangen.
Simon und Heinrich von Schlitz genannt von Gortz (Simon vnd Hantz von Schlitz gnant von Gartz) geben das Dorf Rimpold (Rimpold), welches ihr eigenes Gut ist, dem Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Hochstift Würzburg für 150 Gulden. Daraufhin bekommen die beiden das Dorf zu Erblehen. Dafür verpflichten sie sich und ihre Erben gegenüber dem Hochstift und Bischofsheim (Bischofsheim). Im Gegenzug verteidigt sie das Hochstift.
Der Edelknecht Friedrich Geiling (Fritz Geiling) erhält einen halben Hof von Bischof Albrecht, genannt Schwebleins Hube, bei Seinsheim (Saunsheim) zu Mannehen. Dies macht ihm der Bischof zu eigen, woraufhin Friedrich und seine Frau Margaretha (Margareth) dem Bischof all ihre Gülte und Güter zu Seinsheim mit allem Zugehörigen zu Lehen auftragen. Dies alles erhalten sie dann vom Bischof wiederum zu Mannlehen.
Nach dem Tod ihres Sohns Georg Kratz (Jorgen Kratz), trägt Anna Heruff (Anna Heruffin) dessen Lehen für sich und ihren Sohn Johann Heruff (Hansen Heruff) dem Bischof zu Lehen auf. Es handelt sich um diverse Lehen und Güter, vier Tagewerk in der Sambacher Mark in vier Gärten. Daran angrenzend befinden sich Grundstücke von Ritter Hartung von Egloffstein und auf der anderen Seite Ulrich Mulner und Peter Lochner zu Sambach.
Leonhard von Seinsheim (Linhart von Saunsheim) trägt zwei Morgen Weingarten am Lindesberg zu Würzburg (wirtzburg) gelegen zu Lehen auf.
Bischof Johann von Brunn verleiht Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenbach vnd von Sainsheim), seinen Söhnen Johann und Sigmund von Schwarzenberg (Hansen vnd Sigmunden) und deren männlichen Erben das Hohe haus im Schloss Marienberg als Burggut zu Lehen. Das Hohe haus befindet sich zwischen dem mittleren Turm und der Kanzlei und ist von einem Garten umgeben. Nachdem Erkinger von Seinsheim dem Bischof 1000 Gulden leiht, verleiht er ihm zusätzlich folgendes zu Mannlehen: Den Zehnt zu Unterntief (Nidern tieff), ein Zwölftel des Zehnts zu Westheim (westheim) und den Jahrmarkt zu Eichen (zu den Eichen) mit allen zugehörigen Rechten, Nutzungsrechten und sonstigem Zugehörigen. Diese Lehen hatte zuvor der Ritter Johann von Rosenberg (Hans von Rosenberg). Seine Frau zu Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) übergibt die zugehörigen Briefe, behält jedoch die Rechte bis zu ihrem Tod. Der Bischof behält sich das Recht vor, die Mannlehen zu Unterntief, Westheim und Eichen für 1000 Gulden wieder abzukaufen. Diese 1000 Gulden sollen die von Schwarzenberg dann in eigene Güter anlegen, sie dem Bischof zu Lehen auftragen und zu dem Burggut gebrauchen und empfangen.
Landgraf Georg III. von Leuchtenberg (Landgrauen Georgen zue Leuchtenberg) erhält dreieinhalb Hufen von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt zu Lehen. Dies hat der Landgraf mit Peter Eib (Petter Eyb) und seinen Erben abgesprochen, da dieser Eigentümer der dreieinhalb Huben ist, welche an der Grenze zu Brunn (Brunners) liegen. Das Lehen wird von einem Bauern bewirtschaftet, der dafür einen Gulden Handlohn erhält. Dieser wird nach 14 Tagen aufgrund von Untüchtigkeit durch einen anderen Bauern aus Grünsfeld (Grusfeldte), der das selbe Handgeld bekommt, ausgetauscht. Darüber lässt sich der Landgraf vom Hochstift ein Revers ausstellen. Darin steht , dass das Lehen nicht anders als ein Bauernlehen zugebrauchen ist und keine Vogelweide, Wildbann und andere obrigkeitliche Rechte beinhaltet. Über alle heimgefallenen Wälder und Höfe sollen dem Hochstift gegenüber verzeichnet werden. Alle Erbangelegenheiten über einem Wert von 80 Gulden sollen nur vor dem Landgericht behandelt werden, welches von nun an auch Stadt und Amt Grünsfeld beinhaltet. Sowohl der Landgraf als auch der Bauer und deren Erben haben das Recht am Butharten Holtz kuebleins Creutz vnd Zagel großes und kleines Wild zu jagen. Uneinigkeiten zwischen den beiden Parteien bezüglich des Gewässers zwischen Gaubüttelbrunn (Geuebuttelbrunn) und Wittighausen (wittigshausen) sollen durch die Räte geklärt werden. Bei Verhandlungen in der Zent Bütthart (butharte) sollen beide Parteien vertreten sein. Im Falle einer Landscheidung zwischen denen von Großrinderfeld (greussen Rinderfeldt) und dem Landgrafen muss dies mit Bewilligung des Mainzer Bischofs und den beiden Räten erfolgen. Der Landgraf und der Abt des Klosters St. Stephan sollen sich gegenseitig in ihren Rechten nicht einschränken und dafür sorgen, dass ihre Untertanen nicht außerhalb der im Vertrag festgelegten Gebiete jagen.