Die Stadt und Schloss Kisseck (oder Kiseck), das Dorf Nüdlingen (Nutlingen) und weitere Gerichtsrechte werden dem Herzog Swantibor von Pommern-Stettin(Hertzog Schwaneberg) und dessen Bruder Bogislaw (Bugslaen) von den Markgrafen von Brandenburg gegeben. Die beiden Brüder verkaufen die oben genannten Besitztümer und Rechte an den Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Hochstift Würzburg für 9000 Gulden.
Freiherr Erkinger I. von Schwarzenberg (Erckinger von Schwartzenberg) verkauft sein Burglehen von Schloss Trimberg (Trimperg) und Schloss Kisseck (Kisecken) für 1000 Gulden an Bischof Johann von Brunn (Johannsen von Brun).
Cyriacus Hofmann (Ciriacus Hofman) trägt den Zehnt des Dorfes Köhler (Keller) als Mannlehen vom Stift Würzburg und verkauft diesen an Konrad Hertlein (Contzen Hertlein). Bischof Rudolf von Scherenberg versichert Konrads Frau Dorothea (dorothe)110 Gulden dafür. Nach dem Tod Konrads wird der Zehnt an den Kämmerer Erhard Buttener (Erharten Buttener) verliehen. Dieser einigt er sich mit Dorothea Hertlein und verkauft den Zehnt an Bischof Rudolf für 80 Gulden und macht ihn der Witwe ledig.
Bischof Lorenz von Bibra verkauft Wilhelm Kilian (Wilhelmen Kilian), dem Vogt zu Gerolzhofen (Geroltzhouen), auch der schwarze Wilhelm genannt, einige Äcker im Würzburger Gebiet für 480 Gulden.
Wilhelm Geyer von Giebelstadt (Wilhelm Geier von Gibelstat) verkauft Bischof Lorenz von Bibra jährlich 6 1/2 Malter Korn und ein halbes Fastnachtshuhn als jährlichen Gülte des Dorfes Kist für 65 Gulden. Die andere Hälfte der Gülte des Dorfes besitzen die Truchsessen von Baldersheim (Truchsessen zu Baldershaim). Diese Hälfte hat Bischof Lorenz von Bibra zusammen mit den Vogteirechten, der Atzung und dem Frondienst von den Brüdern Sigmund (Sigmunden), Georg (Georgen), Christoph (Christofen) und Melchior (Melchiorn) Zobel für das Stift gekauft.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Bad Kissingen kaufen eine Kupfermühle (Kupfermul) an einem See oberhalb von Kisseck (Kiseck), in der Nähe der Marienkapelle (unserfrawen capelle). Mit der Erlaubnis des Bischofs Lorenz von Bibra machen sie daraus eine Getreidemühle. Er verpfändet ihnen auch eine jährliche Geldsumme von fünf Pfund als Erbzins.
Der Wohnsitz eines Bürgers namens Kaiser (Kaiser) in Arnstein (Arnstain), der zum Bock genannt wird, wird an das Hochstift Würzburg verkauft. Fries verweist auf das Stichwort Bock.
Johann Klott (Hanns Clott) verkauft Bischof Konrad von Thüngen und dem Stift für 45 Gulden sein Erblehen zu Kist mit seinen Zu- und Angehörungen, welches ihm zuvor vom Kloster Gerlachsheim (Gerlachshaim) als Lehen für einen Gulden jährlich gegeben wurde. Er will das Erbe für mehr Gulden verkaufen, die Summe wird aber auf einen Gulden heruntergesetzt.
Bischof Melchior befiehlt den Kellerern im Amt kein Holz zu verkaufen, oder es als Handlehen zu verleihen. Sie dürfen bis auf weiteres Gefälle nur in Absprache mit dem Amtmann, der es in das Register einträgt, einnehmen. Die Gefälle verändern ihren Wert.
Das Kloster des Augustinerordens in Münnerstadt (Munrichstat) verkauft mit dem Einverständnis Bischofs Friedrich von Wirsberg, freie und eigene Güter für 250 Gulden an den Ritter Valentin von Münster (Valtin von Munstern Rittern). Dazu gehören fünf Ackerwiesen, zwei Kräutergärten und einiges anderes innerhalb der Grenzen Bad Kissingens mitsamt ihren Rechten.