Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) ist ein Schloss und Amt in Rhön-Grabfeld (Grabfeld) gelegen. Es befand sich im Besitz der Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg), doch durch eine Frau des Adelsgeschlechts kommt es an einen Grafen von Württemberg (Grauen von Wirtenberg), der es dem Hochstift Würzburg verkauft. Im Folgenden wird erläutert, was zu dem Amt gehört.
Das Hochstift Würzburg besitzt für das Schloss und die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld sowie für anderes das Lehensrecht. Als Graf Poppo von Henneberg-Coburg (Bop von Hennenberg), der Sohn von Graf Hermann von Henneberg (Graue Hermans), stirbt, hinterlässt er eine Tochter, die mit dem Markgrafen Otto von Brandenburg (Marggraue Oten von Brandenburg) vermählt ist. Der Markgraf möchte die Lehen, die an seine Frau fallen, und fordert diese von Bischof Manegold von Neuenburg. Dieser weigert sich ihm das Lehen zu geben, da es sich um Mannlehen handelt und dieses nicht an die Tochter fällt. Daher kommt es zwischen den beiden zu einer Fehde und Angriffen. Der Streit wird durch den Würzburger Dompropst und Grafen Heinrich von Stahlberg (Hainrichen von Stahelberg) auf die Weise geschlichtet, dass der Markgraf dem Bischof 4000 Mark Silber für das Lehen bezahlt.
Bischof Otto von Wolfskeel kauft jährlich Getreide und etliche Haller Gült des Dorfs Gaukönigshofen (Konigshouen vf dem Gai) im Amt Reichelsburg (Rangelberg) von Kraft von Hohenlohe-Weilkersheim (Crafften von Hohenlohe).
Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) kommt zusammen mit anderen Burgen und Ortschaften durch eine Frau des Adelsgeschlechts der Henneberger an Graf Eberhard von Württemberg (Eberharten von Wirtenberg). Dieser verkauft alles weiter an Bischof Albrecht von Hohenlohe.
Johann von Hohenlohe (her Hanns von Hohenlohe) hat zu Speckfeld (speckueld) gewohnt und ein Drittel von Kitzingen besessen, welches vom Reich als Lehen an ihn ging. Er, Albrecht von Hohenlohe (heren Albrechten von Hohenlohe) und Friedrich III. Schenk von Limpurg (schenk Fridrichen von Limpurg) besiegeln diese Lehensübergabe an Bischof Johann von Brunn. Danach bestätigt König Ruprecht den Kauf an Bischof Johann und hat dies dem Bischof als Lehen gegeben.
Bischof Johann von Brunn genehmigt den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) den Bau und die Nutzung eines neuen Kauf- und Rathauses. Sie tragen das Haus zu Lehen und zahlen dafür einen jährlichen Zins von zwei Gulden. Diese zwei Gulden jährlichen Zinses auf dem Rathaus verpfändet später Bischof Johann von Brunn Apel von Milz (Apeln von Miltz) als Mannlehen. Nach seinem Tod fällt das Mannlehen an seinen Sohn Otto von Milz (Oten von Miltz). Da sich Otto von Milz zu Lebzeiten so hoch verschuldet, verzichten dessen Erben nach dessen Tod auf die Erbschaft und die Gläubiger klagen vor dem Landgericht auf all seine Habe, Güter und Lehen. Die zwei Gulden auf dem Rathaus werden dem Abt Konrad aus Lengerit des Klosters St. Stephan (abbt Conraten zu S Steffan) zugesprochen. Der verkauft diese dem Bürgermeister und Rat zu Bad Königshofen im Grabfeld und einigt sich mit Bischof Rudolf von Scherenberg bezüglich des Lehens. Somit ist das Rathaus wieder frei und ledig.
Burggraf Friedrich von Nürnberg (Burggraue Fridrich von Nurenberg) verkauft die Mark Brandenburg.
Für zehn Gulden kauft Konrad von Weinsberg (Conrat von Weinsperg) einen ewigen Pfund Haller auf den Spitzenmagels Hof in Gaukönigshofen von Konrad von Gebsattel (Cuntzen von Gebsatel).
Die Äbtissin und das Konvent zu Kitzingen (Kitzingen) verkaufen das Dorf Buchbrunn (Buchbrun) und allem Zugehörungen, samt einer Mühle, an Anna Wolf (Annen Wolfin) aus Hasloch (Haslach) für 610 Gulden auf Widerlösung mit Bewilligung Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg.
Die Äbtissin und das Konvent zu Kitzingen (Kitzingen) verkaufen alle Rechte, die sie und das Kloster Kitzingen in Oberhausen bei Stalldorf (Oberhausen bei Staldorf) im Amt Reichelsburg (Ambt Raigelberg) innehaben, dem Prior und dem Konvent zu Tückelhausen (Duckelhausen) erblich und engültig (zu vrthet) für 250 Gulden mit Bewilligung Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg.