Bischof Manegold von Neuenburg belagert die Burg Steinach (Stainaw). Dorthin schickt ihm Abt Heinrich von Mariabildhausen (Abbt Hainrich von Bildhausen) zwei Fuder Wein, wofür Bischof Manegold ihm die Fischzucht von Hollstadt (holstat) verpfändet, welche mit einer Hauptsumme von 20 Pfund wieder abzulösen ist.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verschreibt den beiden Rittern Heinrich von Steinau, genannt Steinrück, und Hans von Ebersberg (hern Hainrichen Stainricken vnd heren Hannsen von Ebersberg beden riteren) 100 Pfund Heller jährlicher Zinsen auf die Bede von Fladungen (Fladingen) auf Wiederkauf für eine Hauptsumme von 2600 Pfund Heller.
Die Grafen von Henneberg verpfänden Berthold X. von Henneberg-Hartenberg (Bertholden von Reuriet) für 70 Pfund Heller eine Fischweide an der Saale. Graf Hermann III. von Henneberg-Aschach (Grave Herman von Hennenberg) gibt diese Verschreibung danach Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Stift Würzburg. Laut der Nachtagshand betrifft dies die Burgen Wildberg und Hartenberg (Wildberg, Hartenberg), das Gericht in Saal an der Saale (Gericht zu Sal), das Kammerholz (Camerholtz), Unsleben (Vsleben), Herschfeld (Herbsfelt), Ebenhausen (Ebenhausen), Geldersheim (Geltershaim), Kützberg (Cotzbur), Großwenkheim (Grosse Wenkhaim), Wargolshausen (Wergarshausen), Groß- oder Kleinbardorf (Bartdorff), Theres (Theris), Sulzfeld (Sutzfeld)
Johann von Brunn verschuldet sich bei den Vettern und Brüdern Sebastian, Georg und Burkhard von der Tann (Bastian, Georgen vnd Burckharten von der Than geuetteren vnd bruderen) um 8990 Gulden. In Übereinkunft mit seinem Kapitel verpfändet er ihnen dafür die die Burg Hildenburg, die Burg und den Ort Steinach a. d. Saale, die Stadt und das Amt Fladungen und den Ort Nüdlingen (Sloß stat, ampt vnd dorfere, Hildenburg Fladingen, Stainaw vnd Nutlingen) und macht sie dort zu seinen Amtmännern. Dieses Geschäft hat zur Bedingung, dass sie von 12 Gulden einen Gulden Zinsen zur Nutzung haben sollen, was Jahreseinkünften von 749 und 1/6 Gulden entspricht, und, dass sie diese auch von den Einkünften der Dörfer Vachdorf und Leutersdorf (von dem einkomen beder dorfer Vachdorf vnd Leutersdorf) einziehen können, wenn die Jahreserträge der oben genannten Gefälle nicht genügen sollten.
Im Gräfenholz bei Ebern (Grevenholtz bei Ebern gelegen) befindet sich ein Fischbach, den Bischof Johann von Brunn Heinrich Fuchs zu Wallburg, der auch der Stolze genannt wird (Haintz Fuchs der Stoltze), verkauft. Obwohl dieser Verkauf ohne das Wissen oder die Bewilligung des Domkapitles geschieht, gibt Heinrich Fuchs zu Wallburg, der gleichnamige Sohn des Heinrich Fuchs zu Wallburg, Bischof Johann in Form einer späteren Verschreibung noch mehr Geld.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg) die Burgen Hildenburg und Steinach, Stadt und Amt Fladungen und die Dörfer Steinach, Vachdorf, Leutersdorf und andere (die schlose, Ampt, stat vnd dörfere Hildenburg, Fladungen, Staina, Vachdorf, Leutersdorf etc.) unter Vorbehalt der Erbhuldigung, Landsteuer und des Öffnungsrechts, das dem Bischof die militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert, für 11990 Gulden auf Wiederkauf. Graf Georg bestätigt für sich und seine Erben die Bestimmung des Wiederkaufs und übergibt dem Stift seinen Revers. Von dieser Verschreibung sind die Güter ausgenommen, die der Bischof bereits den von der Tann und von Eberstein (von der Than vnd Eberstain ) verschrieben hat.
Bischof Johann verpfändet neun Fischwasser für 300 Gulden an Adolf Marschall von Ostheim (Adolfen Marschalken von Walspach). Die Gewässer heißen Steinach, Eschensteinach, Schmalwasser, Obernbach, Mitelbach, Gros Aurbach TruckenAuerbach , Wulfersbach, Wenig sin.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet Eberhard von Eberstein (Eberharten von Eberstain) auf Lebenszeit Jahreseinkünfte über 30 Gulden in der Stadt Fladungen (Fladingen).
Nach dem Tod von Dietrich und Wilhelm Zobel von Giebelstadt erbt Wilhelms namentlich unbekannte Tochter, die Ehefrau Georgs von Rosenberg (Wilhelmen Zobels dochter Georgen von Rosenbergs hausfrawen), die Rechte an der Pfandschaft. Sie und ihr Mann verkaufen die 100 Gulden, die sie aus der Bede von Fahr (Farhe) erhalten, dem Propst, Dechant und Kapitel von Stift Haug für 1000 Gulden Hauptsumme. Das Stift Haug erlässt den Einwohnern von Fahr davon 40 Gulden jährlicher Bede, weswegen sie nur noch 60 Gulden jährlich einziehen. Allerdings verstehen sie diese Bede als ihr Eigengut und wollen dem Stift Würzburg sein Wiederkaufsrecht nicht zugestehen. Bischof Rudolf geht gegen die Entfremdung der Bede rechtlich vor und holt die Zustimmung des Domkapitels ein, notfalls das Stift Haug vor Gericht anzuklagen und auch die Prozesskosten gegen das Kloster geltend zu machen. Der Konvent des Stifts Haug möchte es nicht auf einen Rechtsstreit mit seinem Landesherrn ankommen lassen und bittet ihn darum, die Sache durch Verhandlungen beilegen zu können, was auch geschieht. Die Einigung bestimmt, dass die Einwohner von Fahr in Zukunft eine Bede in Höhe von 80 Gulden leisten sollen, wovon der Bischof und das Hochstift die eine Hälfte und Stift Haug die andere Hälfte erhält. Allerdings wird ebenfalls bestimmt, dass es dem Bischof oder seinen Nachfolgern möglich sein soll, die Bede aus dem Nutzungsrecht des Stifts Haug zu lösen, indem er diesem 700 Gulden bezahlt. Wenn dies geschieht, ist das Hochstift berechtigt, wieder die ganze Bede von 100 Gulden jährlich in Fahr zu erheben. Beide Parteien nehmen diese Einung an. In den folgenden Jahren löst Bischof Rudolf die Bede nach den eben erwähnten Bestimmungen aus.
Die Fischereirechte in den neun Flüssen verkauft Adolf Marschall von Ostheim (Adolf Marschalck) Graf Georg II. von Henneberg-Aschach (Grave Georgen von Hennenberg), von dem Bischof Lorenz von Bibra sie wieder löst.