Die Herren von Grumbach erhalten das Schloss Roßberg (Rosberg) vom Hochstift Würzburg zu Lehen.
Da die nach Graf Poppo VII. von Henneberg (graff Boppen von Hennenberg) bennanten, weltlichen Städte Bad Kissingen (Kissingen), Rottenstein (Rottenstein), Steinau an der Straße (Steinaw) und Königshofen (Konigshofen) nicht mehr Lehen des Hochstifts sind, gab es wenig Kontakt zwischen Bischof Manegold von Neuenburg und Markgraf Ottot V. von Brandenburg (Marggrauen Otten dem langen zu Brandenburg). Graf Heinrich Stahelberg (graff Heinrichen von Stahelberg) verhandelt zwischen den beiden einen Vertrag aus, welcher beinhaltet, dass der Bischof dem Markgrafen die Stadt Bad Kissingen, das Schloss Steinau, das Schloss Rottenstein und die Stadt Königshofen zu Lehen gibt und der Markgraf dafür dem Bischof 4000 Mark Silber gibt.
Eckhard von Müdesheim (Eckhart graff von wurtzburg) und die Ehefrau von Graf Albrecht von Henneberg (albrecht von Hennenberg) verkaufen Rottenstein (Rottenstein) zusammen mit anderen Gütern wie Schlössern oder Städten für 90.000 Gulden an den Bischof Albrecht von Hohenlohe und sein Stift. Allerdings bleibt den Verkäufern und deren Nachkommen das Recht vorbehalten, die Güter wieder zurück zu kaufen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet das Schloss und Amt Rottenstein mit allen Zugehörungen, außer einem dritten Teil, der Heinrich von Riedern (Heinrich von Rieden) gehört, an Kaspar IV. von Bibra und seine Ehefrau Jutta (casparii von Bibra vnd Jütta seine hausfrawen) für 1400 Goldgulden auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Brunn erlaubt es Kaspar IV. von Bibra (Caspari von bibra), dass er zu Heinrich von Riedern (heinrichen von Ridern) geht und dieser ihm den dritten Teil am Schloss und Amt Rottenstein für 1600 Goldgulden verpfändet. Somit ist Bischof Johann von Brunn nicht mehr verpflichtet, einen dritten Teil der Einnahmen des Schlosses und Amts Rottenstein abzugeben.
Am 12. Oktober 1406 verpfändet Bischof Johann von Egloffstein seinen Anteil am Schloss Roßberg (Rosberg) für 200 Gulden an Wilhelm von Epdorf (wilhelmen von Epdorff). Der Anteil wurde vermutlich wiedergelöst. Der Bischof schuldet, aufgrund zweier Briefe, Wilhelm von Stettenberg (wilhelmen von Stettenberg) und seiner Ehefrau Hedwig (hedwigen) 60 Rheinische Gulden. Der eine Brief handelt von (bingen), der andere von einem Teil des Schlosses Roßberg, den er ihnen bis zum 22. Februar 1412 verspricht zu bezahlen.
Heinrich von Thunfeld (Thüngeleben) und seine Ehefrau Hedwig (Hedwig) verkaufen Bischof Johann von Egloffstein und dessen Stift ein Viertel des Schlosses Roßberg (Schloss zu Rasberg) mit all seinen Zugehörungen, Freiheiten, Rechten, Zinsen, Gülten, Weingärten und Erkern, bewohnten und nichtbewohnten Teilen für 1500 Pfund Würzburger Währung. Eberhard Schenk von Roßberg (Eberharten Schencken zum Rosberg) und seinen Erben bleibt das Recht auf Wiederkauf erhalten.
Der Domherr Graf Eberhard von Wertheim (Eberhart von wertheime) verpfändet seinen Anteil am Schloss Roßberg (schloss Rosberg), welchen er vom Würzburger Bischof und dessen Stift erhalten hat, für 850 Pfund Haller. Das beinhaltet ein Achtel des Schlosses Roßberg, das von dem verstorbenen Dingsleben (dingesleben) verpfändet wurde sowie die Weingärten, Erker, Holz, Wiesen, Weine, Weiden und seinen Zugehörungen an Johann Zollner von Rottenstein (Jorgen zelnem von Rottenstein) und dessen Erben. Auch die Briefe, die er und Balthasar von Maßbach (Balthasar von Masbach) besitzen gehen an die Familie Zollner von Rottenstein. Wenn das Hochstift Würzburg diesen Teil wiederlösen möchte, sollen die Zollner dem Domkapitel den Anteil für die oben genannte Summe wiederlösen lassen und dem Stift die Wiederlösung gestatten.
Bischof Johann von Brunn verkauft mit Einwilligung seines Domkapitels das Schloss und Amt Rottenstein mit Zentgrafen, Zentgerichten, Dorfgerichten, Leuten, Gütern, Dörfern, Kirchhöfen, Ungeldern, Äckern, Wiesen, Weingärten, Holz, Feldern, Wäldern, Seen, Seenstetten, Gewässern, Weiden, mit Gült, Zinsen, Renten, Gefällen, Beden, Steuern, Frauen, Diensten, Atzungen, Wildbann und allen Zugehörungen an Kaspar IV. von Bibra (Casperi von Bibra) für 9124 Rheinische Gulden. Hiervon wird nichts ausgenommen. Die Geistlichkeit, Mannlehen, der See zu Neuses (Neuses), der kleine See zu Brunn (Brundorff) und zwei weitere Seen zählen dazu. Auch Schloss und Amt Bramberg, das Dorf Gemeinfeld (Gemeinfelt), welches an Karl Truchsess von Wetzhausen (Carln Truchsessen zu wetzhausen) verschrieben ist, gehören dazu.
Johann Truchsess von Sternberg (Hans Truchsess) und Bischof Rudolf von Scherenberg legen in einem Vertrag fest, dass der Bischof die Summe von 9124 Gulden dem Truchsess um 2000 Gulden erhöht. Dafür gibt Johann Truchsess dem Bischof von den 20 Gulden, welche er durch die Nutzung von Schloss und Amt Rottenstein erhält, einen Gulden ab.