Graf Albrecht von Dürn, laut Fries fälschlicherweise Ruprecht, empfängt als Lehen von Bischof Gottfried von Hohenlohe Schloss und Stadt Forchtenberg (Forchtenberg) samt den Zugehörungen, seine Besitzungen an der Kupfer (Zufluss der unteren Kocher), Osterburken (Burchaim) mit der dazugehörigen Zent, dem Dorf Weißbach (Witzenbach) und den Besitzungen in Merchingen (Merckingen).
Graf Hermann von Henneberg verkauft seinen Anteil am sogenannten Kammerholz (Camer) zwischen Stadtlauringen (Lauringen) und Birnfeld (Bierenveld) mit Wissen seiner Ehefrau, seines Bruders Berthold (Domherr in Würzburg) und seines Vetters Berthold zusammen mit etlichen Leuten und Gütern an Bischof Albrecht von Hohenlohe. Die Güter umfassen laut Nachtragsschreiber Wildberg (Wiltberg), das Gericht von Saal an der Saale (gericht zu Sal), Unsleben (Usleuben), Herschfeld (Herbsfelt), Ebenhausen (Ebenhausen), Geldersheim (Geltershaim), Kützberg (Cutzelsperg), Großwenkheim (Grossen Wenkhaim), Wargolshausen (Wargartshausen), Kleinbardorf (Clain Barsdorff), Sulzfeld (Sultzvelt) sowie ein oder mehrere Fischteiche an der Saale (vischwaidt an der Sal).
Schultes, Johann Adolf von: Diplomatische Geschichte des gräflichen Hauses Henneberg Bd. 1, Leipzig 1788.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet je die Hälfte an den Seen von Bundorf und Neuses (Newses) auf Lebenszeit an Johann Zollner (Zoller).
Die Adelsgeschlechter, die am Fluss Baunach entlang leben, leihen Bischof Johann von Egloffstein 633 ungarische Gulden und 733 rheinische Gulden. Namentlich handelt es sich um die Geschlechter der Fuchs von Haßfurt (die Fuchse) der von Lichtenstein (von Liechtenstain), der Hohenzollern (Zollere), der von Schaumberg (von Schaumberg), der Marschälle von Stein (Marschalk vom Stain), der Truchsessen von Brennhausen, Wetzhausen und Sternberg (Truchsessen von Brunhausen, Wetzhausen und Sternberg), der von Rotenhan (von Rotenhan), um Humprecht von Fulbach (Humprecht von Fulbach), um die Geschlechter der von Schott (Schoten), der von Schweinshaupten (Schweinshaubten) und der von Waldenfels (Waldenfels). Diese leihen dem Bischof Geld, damit er die Stadt und das Schloss Seßlach und Geiersberg, welche an Dietrich Schott (Dietrich Schot) verpfändet sind, sowie die Stadt Ebern, welche an das Geschlecht der Waldenfelser verpfändet ist, auslösen kann. Als Gegenleistung verpfändet er den zuvor genannten Adelsgeschlechtern das Schloss, die Stadt und das Amt Geiersberg, Seßlach und Ebern mit allen Nutzungsrechten, Einkünften und Gefällen. Ausgenommen davon werden die Landsteuer, der Reisdienst und das Öffnungsrecht. Außerdem behält sich der Bischof die Wiederlösung vor.
Bischof Johann von Brunn verkauft die Fischwasser im Amt Aschach (ambt Aschach), welche nicht 1434 mit dem Amt an die Grafen von Henneberg verpfändet worden sind, für 300 Gulden an Adolf Marschall (Adolf Marschalck). Die Gewässer heißen laut einem späteren Schreiber Steinach, Eschensteinach, Schmalwasser, Obernbach, Mittelbach, Zum Aurbach, Wulffersbach und Schmale Sinn (Wenig Sinne).
Bischof Johann von Brunn erlaubt den Bürgern von Karlstadt (Carlstat), eine Mühle am Main zu bauen, allerdings ohne den Strom des Wassers und die Schifffahrt zu beeinträchtigen. Die Müller sollen von der Mühle nit zu grosse nutz nehmen und eine jährliche Gült von zwölf Malter Korn abliefern.
Zwischen Georg von Zobel (Zobel) und Reinhard von Thüngen (Thungen) wird ein Urteil gefällt wegen eines Streits über den Thierbach (Dierbach), Oberhofen (Obernhoven), Sonderhofen (Sondernhoven), Wiesenmühle (Weiden muel) sowie zwei Wiesen namens Dillingerin und Morelbeherin.
Die Pleichach (Blaichach) fließt von Versbach (Verspach) kommend nach Würzburg. Die anliegenden Müller beschweren sich, dass der Bach zu sehr gestaut wird, woraufhin es zu einer Besichtigung kommt. Davon ebenfalls betroffen sind die Kürnach (Curnach) und weitere Zuflüsse der Pleichach.
Unterhalb des Dorfes Karlburg (Carlburg) hin zum Altenberg liegt eine Insel im Main, welche einen jährlichen Zins von sechs Gulden zahlt. Bischof Lorenz von Bibra kauft diese Flussinsel für 130 Gulden von Peter Voit von Rieneck (Voit).
Bischof Konrad von Bibra erlässt zwei Gebote bezüglich der Pleichach.