Bischof Johann von Brunn verpfändet an die Brüder Erkinger, Wilhelm und Peter Schweigerer (rken, wilhelmen vnd pettern Schwaigern gebrudern) die Städte Ebern (Ebern) und Seßlach (Seslach) mitsamt allen Zugehörungen und Nutzungen für 8400 Gulden auf Wiederlösung. An dieser Pfandsumme hat Martin Schweigerer (Martin Schwaigerer) ebenfalls Anteil. Diesen hat Bischof Rudolf von Scherenberg zurückerstattet und quittiert. Auch den Brüdern wird das Pfand erstattet und die Rückzahlung vom Hochstift schriftlich bestätigt, sodass Ebern und Seßlach wieder vollständig von den Schweigerern abgelöst sind.
Meister des Seiler-Handwerks aus Haßfurt (Hasfurt), Ebern (Ebern), Gerolzhofen (Geroltzhofen), Münnerstadt (Munerstat), Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen), Volkach (volckach), Seßlach (Seslach), Coburg (Coburg), Königsberg in Bayern (Konigsberg), Lohr am Main (Loer), Tauberbischofsheim (Bischofsheim an der thauber), Schweinfurt (Schweinfurt), Bamberg (Bamberg), Forchheim (vorcheim), Kitzingen (Kitzingen) und Neustadt an der Aisch (Newenstat an der Eisch) beklagen bei Bischof Rudolf von Scherenberg, dass es durch ausländische Seiler zu Unordnungen kommt, die es zuvor nicht gegeben hat. Sie beziehen sich besonders auf die Steuern und falsche Seile. Die Meister bitten den Bischof ihnen eine Ordnung und Freiheit zu geben. Rudolf von Scherenberg geht der Bitte nach und verordnet, dass sein Hofmeister der Sprecher und Richter der Seiler sein soll.
Bischof Lorenz von Bibra bestätigt den Meistern und der Bruderschaft der Seiler erneut ihre Freiheit. Zudem bestimmt er jeweils einen Meister von Haßfurt (Hasfurt), Gerolzhofen (Geroltzhofen), Münnertstadt (Munerstat) und Ebern (Ebern).
Der Ritterkanton Baunach (Baunach) versammelt sich in Ebern (Ebern). Hierzu stellt Bischof Lorenz von Bibra für ihre Knechte, Pferde und Güter Geleit. Ausgenommen davon sind seine Feinde. Diese entschließen sich dazu, eine Antwort an die kaiserlichen Gesandten von Schweinfurt (Schweinfurt) zu übergeben. Sie melden, dass sie ebenfalls dem Reich und ihren Fürsten dienen.
Bischof Konrad von Thügen schreibt den Rittern des Ritterkantons Baunach (Baunach), die zu Ebern (Ebern) versammelt sind, dass er eine Kopie des Schreibens von Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (wilhelm von Hennenberg) an sie erhalten hat. In diesem Schreiben steht, dass der Bischof den Grafen von der Ritterschaft absondern und ihn nicht in den Vertrag kommen lassen will. Darin steht außerdem, dass der Bischof den Adel spalten will.
Martin Schweigerer (Martin Swegerer) aus Ebern (Ebern) kauft von Apel Günter (apel guntern) einen halben Garten vor dem Kroen thor, der Lehen des Ritters Ewald von Lichtenstein (Ewalt von lichtenstein) ist. Schweigerer einigt sich mit dem Ritter von Lichtenstein darauf, den Garten sein Leben lang inne zu haben. Wenn er stirbt, fällt das Lehen über den Garten wieder an den Ritter von Lichtenstein oder seinen Erben. Schweigerer darf den Garten auch verkaufen. In diesem Fall sollen dem von Lichtenstein jedoch seine Gerechtigkeiten daran erhalten bleiben.
Der Garten wird dem Keller zu Ebern (Ebern) Stefan Schwarz (Steffan Schwartzen) zu Lehen verliehen.
Bischof Konrad von Thüngen gibt seinem Kellerer zu Ebern (Ebern), Andreas Schwarz (Endressen Schwartzen), etliche Güter von Bügern zu Ebern, die diese durch ihre Beteiligung am Bauernkrieg verwirkt haben. Dazu gehören ein Garten von Johann Sehehans (Sehe hansen), ein Haus und eine Wiese in der vntern aw von Johann Sauer (Hansen Saurn), ein Haus, eine Wiese und drei Äcker am Crottenbach, ein kleines Stück Land und Wiese von Nikolaus Steuer (Claus Steiren), ein Acker und eine Wiese hinter der Kapelle von Wolf Hofer (wolfen hofer) sowie etliches an Hausrat. Der Kellerer erhält außerdem die zugehörigen Rechte.
Der Kellerer zu Ebern (Ebern), Andreas Schwarz (Endres Schwartz), gibt Bischof Konrad von Thüngen 1000 Gulden, wobei ein Gulden jeweils 22 Zwölfer oder 16 Batzen entsprechen. Dafür erhält er einen jährlichen Zins von 50 Gulden auf das Kammergefälle.