Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des neunten Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel ist in Schweinfurt (Schweinfurt) und hat einen Dechanten und einen Kämmerer.
Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) ist ein Schloss und Amt in Rhön-Grabfeld (Grabfeld) gelegen. Es befand sich im Besitz der Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg), doch durch eine Frau des Adelsgeschlechts kommt es an einen Grafen von Württemberg (Grauen von Wirtenberg), der es dem Hochstift Würzburg verkauft. Im Folgenden wird erläutert, was zu dem Amt gehört.
Graf Eberhard II. von Württemberg verkauft anfalo und die Gerichtsbarkeit im Dorf Linden (Lind), welches sich zum Zeitpunkt des Eintrags im Besitz von Berthold und Albrecht, den Söhnen Hermanns von Henneberg-Aschach, befindet, zusammen mit zahlreichen Städten und Gütern an Bischof Albrecht von Hohenlohe. Betroffen von diesem Verkauf sind laut Nachtragsschreiber außerdem Münnerstadt (Munerstatt), Schweinfurt (Schweinfurth), Steinach (Stainach), Bad Königshofen (Konigshoven), Irmelshausen (Irmelshausen), Sternberg (Sternberg), Rottenstein (Rottenstain), Wildberg (Wiltberg) und eine Hofmark (Hoffmarck).
Monumenta Boica 42, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1874.
Graf Eberhard von Württemberg verkauft die Hofmark mit all ihren Zugehörungen und Gütern an das Stift Würzburg.
Bischof Albrecht von Hohenlohe kauft von Graf Eberhard von Württemberg (Graue Eberharten von Wertenberg) Irmelshausen, das früher Hermanholdshausen genannt wurde, mit dazugehöriger Burg und dem Dorf. Irmelshausen (Jrmeltzhausen) liegt im Amt Bad Königshofen im Grabfeld (Kunigshofen im Grabueld).
Bischof Johann von Egloffstein verleiht das Manlehen von Endsee (Entsehe) dem Bürgermeister von Rothenburg ob der Tauber, Heinrich Toppler, (Hainrichen Toplern burgermaistern zu Rotenburg) in seiner Funktion als Amtsträger der Stadt. Laut der Nachtragshand betrifft dieser Rechtsvorgang auch Binsbach (Binoltzbach), Schweinfurt (Schweinsfurth), Steinsfeld (Stainsfeld), Gattenhofen (Gattenhofen), Adelshofen (Ottelshofen), Birnbaum (Betbaums), Oberscheckenbach (Schekenbach) und Herbolzheim (Haboltzhaim).
Bischof Johann von Brunn verpfändet eine Getreidegült von 24 Malter in Dürrfeld (Durfeld) für 300 Gulden an Jakob Krämer (Cremer) aus Schweinfurt.
Bischof Johann von Brun gibt den Juden zu Schweinfurt ein Privileg.
Bischof Johann von Brunn ernennt Sigismund von Sachsen zum Koadjutor und Stiftspfleger und stirbt am 12. Januar 1440. Sigismund wird unter gewissen Bedingungen zum künftigen Bischof gewählt, verhält sich aber so ungeschickt, dass er von Friedrich III. seines Amtes enthoben und Gottfried Schenk von Limpurg zum neuen Stiftspfleger ernannt wird. Das Domkapitel möchte, dass die Bürger von Würzburg diesem die Erbhuldigung leisten und erinnert sie daran, dass sie noch nicht von den Pflichten befreit sind, die sie Bischof Sigismund geleistet haben. Die Bürger schreiben daraufhin den in Schweinfurt (Sweinfurt) versammelten Grafen, Herren, Rittern und Knechten des Hochstifts und bitten um deren Rat. Sie erhalten als Antwort, dass sie dem neuen Stiftspfleger die Erbhuldigung leisten und gehorsam sein sollen. Diesen Antwortbrief besiegelt unter anderen Wilhelm II. von Castell und bekennt dadurch, ein zum Hochstift Würzburg gehöriger Graf zu sein.
Bischof Johann Philipp von Schönborn löst 1647 ein Drittel am Zehnten von Birnfeld für 450 Gulden wieder ab. Er lässt diese Summe in Schweinfurt hinterlegen, wo sie von den Truchsessen von Wetzhausen (Wetzhausen) abgeholt wird.