Fries gibt an, wo der schriftliche Beleg der Stadt Nürnberg (Nurenbergisch) über die Schuldenaufnahme Maria Grunichs (Marie grunichen) ist.
Bischof Andreas von Gundelfingen empängt die Regalien und seine weltliche Lehen persönlich von König Albrecht I. von Habsburg in Nürnberg (Nurenberg).
Bischof Wolfram von Grumbach, geborener Wolfskeel, werden die Privilegien, Freiheiten und Rechte des Hochstifts von König Ludwig IV. bestätigt und in Nürnberg (Nuremberg) offiziell verliehen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe hat die Hoheitsrechte und Lehen seiner Person und der des Hochstiftes in gewohnter Anzahl und Gestalt von König Karl IV. in Nürnberg (Nurenberg) empfangen. Danach wurde nach einer Frist eine schriftliche Bestätigung über die bestätigten Rechte, Gewohnheiten, Nutzungen, Freiheiten, Gnaden und allen Zugehörungen übergeben.
Auf Bitten Erkingers von Seinsheim zum Stefansberg (Erkinger vom Sainsheims) gesteht ihm König Ruprecht I. von Wittelsbach Folgendes zu: Er und seine Erben sollen fortan im Dorf Astheim (Ostheim) das Gericht, das zwölf Schöffen umfasst, sowie die Halsgerichtsbarkeit innehaben und diese mit Gewalt und einem Galgen durchsetzen. Zudem haben er und die Schöffen das Recht, den Blutbann über jemanden auszusprechen. Zudem erhalten sie das Privileg, in Astheim einen Markt zu veranstalten. Das Bürgerrecht sollen die haben, die keine eigenen Herren haben und somit nicht jederzeit zurückbeordert werden können. Soldaten und Leute, die ehemalige Amtsmänner eines Herren oder einer Stadt sind, sollen sie auf Forderung ziehen lassen. Ein Viertel des Oberrates zu Schweinfurt (Schweinfurt), was dem Anteil der Schöffen entspricht, soll nach Nürnberg (Nurenberg) geholt werden.
Dem Probst, dem Dekan und dem Kapitel von Ansbach wird erlaubt, ihre Zinsen und Güter, welche sie zu Hebendorf (Hebendorf) und weiteren Orten einnehmen, als Almosen an die Sebalduskriche in Nürnberg zu geben.
Bischof Rudolf von Scherenberg gewährt den Bürgern, Kaufleuten und Dienstmännern aus Nürnberg (Nurenberg) Schutz und Schirm. Außerdem stellt er ihnen eine Unterkunft und übergibt ihnen eine schriftlichen Beleg über seine Anordnungen.
Wolfgang Nutzel (Wolfgang nutzel), der ein Bauer des Stifts Haug (S Johanns Stift zuhaug) ist, schließt sich 1525 als Aufständischer dem Bauernkrieg an. Um seiner verordneten Strafe zu entgehen flieht er eine Zeit lang nach Nürnberg (Nurenberg). Hiernach wird er durch Bischof Konrad von Bibra in Gnaden wiederaufgenommen und mit dem Stift Haug und anderen versöhnt.
Das Karmelitenkloster (Sant Gilgen Closter) in Nürnberg (Nurenberg) verfügt über einen Hof, den Zehnt und etliche Zinsen zu Iphofen (Iphouen). In Bezug auf die Ursachen, warum dieser Besitz dem Kloster eine zeitlang vorenthalten wird, verweist Fries auf das Stichwort "Gilgen Closter" im Buchstaben G.
Der Gnadenvertrag mit den Bürgern von Nürnberg (denen von Nurenberg), den Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt vermittelt hat, besagt, dass im Jahr 1561 die Burg- und Mannlehen derselben durch einen rechtlichen Mann öffentlich empfangen werden sollen.