Bischof Albrecht von Hohenlohe erhebt von den Würzburger Bürgern eine auf zehn Jahre angelegte Sondersteuer auf der Bede von Heidingsfeld (Haidingsfelt).
Die Würzburger Bürger können die hohen Abgaben nicht leisten, da sie hohe Unterhaltskosten haben und ihre Einkommen zu gering sind. Auf ihre Bitte gewährt ihnen Bischof Albrecht von Hohenlohe, für 20 Jahre eine verringerte Sonderabgabe. Jeder Bürger soll von einem Pfund Heller einen Schlling, und jeder Herd zehn Schilling geben. Die Einnahmen der ersten drei Jahre gehen allein an den Bischof, danach steht ihm ein Sechstel zu.
Bischof Johann von Egloffstein verlängert die zweijährige Steuer um weitere zwei Jahre. Außerdem erhebt er für zwei Jahre eine (datz) auf Wein und andere Getränke, Mehl, Brot und Getreide in der Stadt Würzburg. Von dieser Abgabe erhält Bischof Johann von Egloffstein 3/7, das Domkapitel 1/7 und die Stadt Würzburg 3/7.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Das Domkapitel, die Klöster St. Burkard, St Stephan und St. Jakob sowie die Stifte Haug und Neumünster verbrüdern und verbünden sich, um einander in Notsituationen beizustehen und um äußere Feinde zu bekämpfen.
Friedrich III. erhebt zum Nachteil des Hochstifts Würzburg Reichssteuern von den Klöstern Comburg (Camberg) und St. Stephan (Steffan). Bischof Rudolf von Scherenberg beklagt sich darüber und erhält als Antwort, dass Friedrich III. sich ihm gegenüber wie den Kur- und anderen Reichsfürsten verhalten und nicht weiter belasten will.
Bernhard von Bastheim (Basthaim) und Dietrich von Schneeberg (Schneberg), die Vormünder von Karl von Bastheims hinterbliebenen Kindern, verkaufen etliche Gülte, Zinsen und andere Gefälle an Bischof Lorenz von Bibra und das Hochstift. Von dem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Augsfeld (Augsfelt), Knetzgau (Gnetzgaw), Donnersdorf (Dampssdorf), Eschenau (Eschenaw), Dürrfeld (Durfelt), Hundelshausen (Hummelshausen), Oberschwappach (Schwappach), Stöckach (Stokach), Prappach (Protbach), Würzburg (Wirtzburg), Steinsfeld (Stainvelt), Wohnau (Wunaw), Westheim (Westhaim) und Haßfurt (Hasfurth).
Bischof Konrad von Thüngen nimmt wegen Georg Rauingers (Rauinger) Beteiligung am Bauernkrieg dessen Haus zum Daniel in Würzburg in Besitz und verkauft dieses an Johann von Riedern (Riedern).
Es ergeht ein Verbot, in Würzburg öffentliche Tänze mit trummen und pfeiffen zu veranstalten.
Bischof Konrad von Bibra gelobt im Domherrnhof Rödelsee in Würzburg (hof Rotelsehe in der grossern stuben) Zürich von Stetten (Steten) als dem ältesten Ganerben den Burgfrieden. Die Einwohner leisten allein dem Bischof und nicht dem Domkapitel die Erbhuldigung.
Der Klosterhof (Comiti und Ohosbach) in Würzburg ist ein von Wilhelm von Grumbach (Grumbach) an das Hochstift Würzburg heimgefallenes Lehen. Bischof Friedrich von Wirsberg verpfändet diesen Hof für 1000 Gulden an den Domherrn Kaspar von Würzburg (von Wirtzburgk).