Ein Drittel des Zehntes von Sachsen (Sachsen), ein Viertel des Zehntes von Wernfeld (Werenfeld), ein Hof im Schloss Walburg (Walpurg), in Kirchaich (Aich) die halbe Zent, in Buchsulz (Buechsulz) der halbe Zehnt sowie ein Drittel des Zehntes in Obersfeld (Obersfeld).
Das Dorf Höchberg (Hugberg etwan Hugbur) liegt hinter dem Schloss Marienberg (vnterfrawenberg). Die Einwohner von Höchberg schulden der Zent Würzburg einen Schoppen. Die Einwohner von Höchberg begehren das Bürgerrecht der Stadt Würzburg, um Zollfreiheit auf der Mainbrücke zu genießen. Das Begehren wird jedoch abgelehnt.
Dietrich von Hohenberg (dietrich von Hornberg) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe das Marschallamt als Lehen. Dazu kommt das Dorf Lauer (Laur), die Hälfte des Zehntes von Gössenheim (Gösseshaim), ein Drittel des Zentes von Sachsen (Sachsen), ein Viertel des Zehntes zu Wernfeld (Wernfeld), einen Hof im Schloss Wallburg (Walburg) als Burglehen, die halbe Zent Kirchaich (Aich), den halben Zehnt zu Buchsulz (Buechsultz) sowie ein Drittel des Zehntes zu Felden (Obersueld).
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet die Zent Mittelsinn auf Wiederlösung.
Nach dem Tod Johanns von der Kere (Hanns von der Kere) verleiht Graf Heinrich V. von Henneberg (Hainrich) das Untermarschallamt mit seinen Zugehörungen, namentlich dem Dorf Herlas (Harlas) mit der Mühle und ihren Zugehörungen, einem Hof zu Cefirshausen mit seinen Zugehörungen, ein Hofstatt auf dem Haus Hemberg und ein Achtel des Zents zu Mittelstreu (Mitelstrai), an Herrn Berthold von der Kere (Bertholden von der Kere). Berthold muss diese Lehen seinen Brüdern Otto (Oten), Karl (Carln) und Hermann (Herman), den Söhnen Johanns und deren männlichen Erben übergeben und der Herrschaft Henneberg als Mann und Diener treu bleiben.
Bischof Johann von Egloffstein verkauft dem Ritter Wilhelm von Thüngen (Wilhelmen von Thungen) die Rechte und Gerechtigkeiten des Hochstifts Würzburg zusammen mit dem Schloss Burgsinn (Burgstinn) für 10.000 Gulden.
Bischof Johann von Brunn schuldet dem Ritter Albrecht Truchsess von Wetzhausen (Albrechten Trugsessen von Wetzhausen riter) 170 Gulden. Dafür verpfändet er ihm das Zentgrafenamt Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) durch einen redlichen und tugendhaften Knecht, welcher vom Bischof den Blutbann zu Lehen trägt. Über sechs Jahre später leiht Albrecht von Wetzhausen dem Bischof weitere 50 Gulden.
Hauenhart (Haunhart) ist ein Dorf in der Nähe von Haßfurt (Hasfurt). Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Hauenhart und das Dorf Krötental (Crotental) für 1000 Pfund Heller an das Kloster Mariaburghausen. Die Verschreibung ist jedoch nicht schriftlich festgehalten worden. Bischof Johann von Brunn erhöht die Summe um 200 Gulden. Vier Jahre später verkauft Bischof Johann die beiden Orte für 900 Gulden an das Kloster. Fries findet keine Hinweise, wie der alte Pfandschilling dabei gehandhabt wurde.
Bischof Johann von Grumbach: Im Lehenbuch von Bischof Johann von Grumbach ist zu Beginn das zuvor genannte Verzeichnis angegeben, welches Johann Ratsam von den Zentrgafen von Stein zu Ostheim (der Stainisch) zu Zeiten Bischof Johanns von Brunn übergeben hat. Außerdem ist darin verzeichnet, dass Graf Wilhelm III. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) 1457 die Lehen, die zum Marschallamt (Marschalkambt) gehören, sowie die Zent zu Marktsteinach (Markstainach), das Schloss Hutsberg (Huetsberg) und das Dorf Juchsheim (Juchshaim) zu Lehen empfängt. Das wäre 17 Jahre nach dem Tod Bischofs Johann von Brunn, dem das Verzeichnis erstmals übergeben wurde.
Nachdem Bischof Johann von Brunn verstorben ist, hinterlässt er das Stift Würzburg mit hohen Schulden. Sein Nachfolger Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat deswegen allerhand damit zu tun, die Gläubiger um Geduld zu bitten. Nach und nach breiten sich die Markgrafen im Stift weiter aus und verspüren hierbei nur wenig Widerstand und Gegenwehr, bis diese in die Regierung erhoben werden sollen. Bischof Johann von Brunn schreitet ein, da er diese Zugriffe leid ist. Er bittet Markgraf Albrecht von Brandenburg davon abzusehen und die Obrigkeitsrechte zu wahren und diese beizubehalten. Markgraf Albrecht beharrt jedoch auf seine Gewohnheiten, weswegen die Angelegeneheit in die Stadt Roth bei Nürnberg getragen wird. Es wird eine schriftliche Einigung getroffen.