Da die Grafen von Henneberg als Obermarschälle dazu berechtigt sind, das Untermarschallamt zu verleihen, haben sie dasselbige im Allgemeinen samt seinen Würden, Ehren, Rechten, Gewohnheiten, Freiheiten und Zugehörungen verliehen. In den folgenden Jahre gehörte zum Marschallamt, das Dorf Herlas (Harlas) mit der Mühle und ihren Zugehörungen, ein Hof in Cefrishausen samt seiner Zugehörungen, ein Hofstatt zu Henneberg sowie ein Achtel des Zehnt zu Mittelstreu (Mistelstrai).
König Karl IV. verpfändet Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg für deren Kosten und Mühen 1200 Mark Silber auf den Juden der Stadt Rothenburg. Der König verpfändet dem Bischof die Schule, den Kirchhof, Häuser und Hofstätten der Juden in Würzburg. Desweiteren verpfändet er auch auf bestimmte Zeit die Schule, den Kirchhof, Häuser und Hofstätten der Juden in Rothenburg. Außerdem verpfändet er ihm und seinem Hochstift 1200 Mark lötiges Silber und die Häuser, Hofstätten, Kleinode und farnusen Gelder der Juden in Nürnberg.
Nach dem Tod Johanns von der Kere (Hanns von der Kere) verleiht Graf Heinrich V. von Henneberg (Hainrich) das Untermarschallamt mit seinen Zugehörungen, namentlich dem Dorf Herlas (Harlas) mit der Mühle und ihren Zugehörungen, einem Hof zu Cefirshausen mit seinen Zugehörungen, ein Hofstatt auf dem Haus Hemberg und ein Achtel des Zents zu Mittelstreu (Mitelstrai), an Herrn Berthold von der Kere (Bertholden von der Kere). Berthold muss diese Lehen seinen Brüdern Otto (Oten), Karl (Carln) und Hermann (Herman), den Söhnen Johanns und deren männlichen Erben übergeben und der Herrschaft Henneberg als Mann und Diener treu bleiben.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet Georg von Schweinfurt (Georgen von Schweinfurt) eine verfallene Hofstatt zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) samt einem Stadel in der Hinsicht, dass Georg von Schweinfurt 200 Gulden darauf verbauen darf. Dem Hochstift bleibt die Ablösung mit den 200 Gulden vorbehalten.
Georg von Schweinfurt (Georg von Schweinfurt) hat 200 Gulden auf der verfallenen Hofstatt zu Bad Neustadt an der Saale verbaut. Es fehlt allerdings noch ein Keller und ein Stall. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg genehmigt ihm weitere 100 Gulden für den Bau und gibt ihm einen Anspann, sowie [Scan nicht lesbar]. Das Hochstift behält sich das Recht vor alles für 300 Gulden widerzulösen.
Bischof Johann von Grumbach gibt Gerog von Schweinfurt (Georgen von Schweinfurt) und Johann von Wisentau (Hannsen von Wisentau) gemäß seines Eides 80 Gulden Bargeld um auf der Hofstatt einen Stadel und einen Baumgarten zu erbauen, sodass die Wiederlösung mit 380 Gulden geschehen sollte.
Rudolf von Scherenberg verpfändet Johann Voit (Hannsen voiten Riter) Hofstatt und Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) für jährlich 80 Gulden auf Widerruf.
Erhard von Lichtenstein ( Erhart von Lichtenstein ) empfängt von Bischof Lorenz von Bibra einen Hof, zwei selden und zwei Hofstätten zu Dietersdorf (dietersdorff) mit allen Zugehörungen und was sonst dort dem Bischof gehört als Rottenfelser-Lehen. Zudem Neuendorf (Newendorff) und Merlach (merlach) als Mannlehen inne, seine Söhne und Töchter erben einmal das Rottenfelser-Lehen, bestehend aus einem Hof und einem Gut. Sie bekommen ebenfalls alles, was die Brüder Andreas, Hartung, Jakob und Reichhart von Lichtenstein (Endres, hartung, Jacob vnd Reichart von Lichtenstein gebrudere) in Dietrichsdorff inne hatten und ihren Anteil am Zehnt auf der Herde.
Wilhelm VI. von Bibra (wilhelm von Bibra), welcher zu dieser Zeit Amtmann in Haßfurt (Hasfurt ) ist, verkauft den dritten Teil des Burgguts von Roth (Rode) und Steinau an der Straße (Steinaw an der Sale) für 900 Gulden zu Lehen. Dazu gehört auch Schmachtenhof (Schmarhtenhof), welches zwischen Steinau (Steinaw) und Burglauer (Burglaur) liegt, sowie die Kemenaten, Höfe, Hofstätte, Leute, Güter, Äcker, Wiesen, Gewässer, Weinfelder, Lehensnehmer, Nutzungen, Gesellen, Rechten und Gerechtigkeiten und die Zu- und Eingehörungen. Zudem die Besitztümer im Schloss Steinau und andere Güter in Aschach (ascha).
Es erfolgt ein Vergleich zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Graf Hermann von Henneberg-Ansbach (Graue Herman) über eine Hofstätte zu Münnerstadt (Münrichstat).