Bischof Johann von Egloffstein verschreibt Herrn Eberhard von Buchenau (Eberharten von Buechenau) und seinen Söhnen den Gebrüdern Heinrich und Friedrich von der Tann ( Haintzen vnd Fritzen von der Thanne) und all ihren Erben 3 500 Gulden auf den Zoll zu Mellrichstadt (Melrichstat) und Meiningen (Mainingen).
Die andere Hälfte der Renten und Erträge zu Nüdlingen (Nutlingen) verpfändet Bischof Johann von Egloffstein auf bestimmte Zeit für 950 Gulden an die Domherren in Würzburg Heinrich von der Tann und Geis von der Tann (Hern Geusen vnd hern hainrich von der Thanne den hern zu Wurtzburg ).
Ritter Eberhard von Buchenau (Eberhart von Buechenau riter), Eberhard Neidhard (Eberhart Neithart), Heinrich von der Tann (Haintz von der Thanne), seine Söhne Wilhelm und Sitig (Wilhelm vnd Sitig) und sein Bruder Friedrich von der Tann (Fritz) unterstützen Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen die Markgrafen zu Meißen (Meissen) als Hauptleute und Diener. Deswegen hat sich sein Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein wegen ihrer Hauptmannschaft, ihrer Dienste und den entstandenen Schäden mit ihnen geeinigt. Er verschreibt ihnen und ihren Erben 8,000 Gulden auf die Bede der Städte Meiningen (Mainingen) und Mellrichstadt (Melrichstat) zusammen mit dem Zoll und dem Ungeld. Ihnen wird aber weder die Hauptsumme noch die dazugehörigen Zinsen oder der Ertrag bezahlt. Die Summe beträgt dann 14,000 Gulden. Deshalb verschreibt Bischof Johann von Egloffstein ihnen noch andere Gelder von Stadt und Amt Meiningen, welche in Gesamtsumme 19,500 Gulden ergaben. Da verschreibt der Bischof ihnen auch noch die Landeswehr auf Schloss und Burg in Stadt und Amt Meiningen, aber unter Vorbehalt der Auslösung und der Erbhuldigung.
Mit der Zeit kommt die an die Domherren Heinrich und Geis von der Tann (itzgemelten beden domherrren) verpfändete Hälfte Nüdlingens (Nutlingen) an Sebastian von der Tann (Sebastian von der Than). Bischof Johann von Brunn einigt sich mit diesem in Bezug auf die verpfändete Hälfte Nüdlingens sowie das Schloss und das Amt Steinau (Schlos vnd ambts Stainach), das Sebastian von der Tann ebenfalls als Pfand hält, folgendermaßen: Bischof Johann von Brunn zahlt Sebastian von der Tann und seinen Erben in drei Jahren 2881 Gulden und 1000 Heller, um das oben aufgezählte Pfand abzulösen. Über die Stellung von Amtsmännern soll Sebastian von der Tann weiterhin die Abgaben und Gefälle zu Nüdlingen und Steinau erhalten und über lokale Nutzungsrechte verfügen. Hierfür wird jährlich ein Zehntel der daraus erhaltenen Gulden, Pfunde und Pfennig mit der Hauptsumme der Verpfändung verrechnet.
Bischof Johann von Brunn erstellt mit Kaspar von Bibra (Casparn von Bibra) eine neue Verschreibung. Kaspar IV. und seine Erben dürfen die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat samt Kellerei zu Neustadt (Newenstat) die nächsten elf Jahre innehaben und nutzen. Dafür müssen sie in jedem dieser elf Jahre 1000 Gulden zahlen, das macht eine Summe von 11000 Gulden. 717 Gulden müssen sie an die Herren von der Tann (von der Thann) allgemein zahlen, dem Domherren Heinrich (Hainrichen domheren), den Gebrüdern Friedrich und Sebastian (Fritzen vnd Bastian gebrüderen) und ihren Erben, ferner Georg, Heinrich, und Katharina (Georgen, Hainrichen, Carinsen) und weiteren ihrer Geschwister von der Tann hingegen 4483 Gulden im Einzelnen. Außerdem haben sie 2000 Gulden an Sintram von der Kere (Sintramen von der Kere), 2000 Gulden an Karl von Bibra (Carln von Bibra) sowie 550 Gulden an Vollbrecht von Münster (volprechten von Munster) zu zahlen.
Bischof Johann von Brunn und dessen Vorgänger schulden den Brüdern Heinrich und Eucharius von der Tann (Heintzen vnd Eucharius von der Than) sowie deren Geschwister 5200 Gulden. Von dieser Summe stehen den Brüdern Heinrich, Friedrich und Sebastian (Hainrichen von der Than domhern, Fritz vnd Bastian von der Than) 717 Gulden zu. Dafür verpfändet der Bischof ihnen sein Schloss Hildenburg (Hildenberg) und die Stadt Fladungen (Fladungen) mit den zugehörigen Dörfern, dem Amt und allem Zugerörigen. Er verpflichtete sich ebenso dazu diese 717 Gulden über ein Jahr hinweg abzubezahlen, für die Summe erhalten sie einen Zins von 42,5 Gulden und 45 Malter Hafer. Die restlichen 4483 Gulden will der Bischof innerhalb von sechs Jahren abbezahlen, auf die er pro 18 Gulden einen Gulden Zinsen zu zahlen hat. Die Zinsen müssen jährlich mindestens zur Hälfte oder einem Drittel entrichtet werden.
Bischof Johann von Brunn und Heinrich von der Tann (von der Thann) kommen in Münnerstadt (Munerstat) zusammen, um friedlich und rechtlich ihren Streit über das Schloss Landswehre und Meiningen ( Mainingen) zu lösen. Graf Friedrich von Henneberg (Graue Fridrichen von Hennenberg), Martin von Seinsheim (Martin von Sainshaim(), Ritter Burkhard von Seckendorf (Burgharten von Sekendorf) und Dietrich Marschalk von Rauheneck (Maschalk Dietzen) haben einen Tag in Bad Neustadt an der Saale (Newenstat der Sale) vereinbart. Dorthin kommen die beteiligten Parteien sowie die vier gewählten Schiedsrichter. Jeder ist dabei auf eigene Vorteile aus und möchte nicht nachgeben, weswegen letztlich nichts ausgerichtet werden kann und die Beteiligten ergebnislos auseinandergehen.
Bischof Johann von Brunn verbündet sich mit Fulda (Abt Johann I. von Merlau) und Hessen (Landgraf Ludwig I.) gegen die Herren/Ganerben von der Tann (von der Than).
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Bischof Johann von Brunn verbündet sich mit Fulda (Abt Johann I. von Merlau) und Hessen (Landgraf Ludwig I.) gegen die Herren von der Tann.
Es wird eine Verschreibung aufgesetzt. In dieser wird festgehalten, dass Bischof Johann von Brunn sich zu dem durch den Pfalzgrafen erstellten Vertrag bekennt, laut dem er den Brüdern Georg, Heinrich, Cargnissen, Burkhard und Philipp von der Tann (Jorgen, Heintzen Cargnissen, Burgkharten vnd philipsen von der Than) 5000 Reihnische Gulden schuldet. Diese würde er ihnen über sechs Jahre hinweg abbezahlen und ihnen jedes Jahr einen Gulden auf 15 Gulden als Zinsen zahlen.