Nikolaus Spor (Claus Spor), Bürger zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen), nimmt am Bauernkrieg (Baurischen entporung) 1525 teil und entzieht sich seiner verdienten Strafe, indem er flüchtet. Also nimmt Bischof Konrad von Thüngen ihm seine Güter und gibt 1530 etliche davon seinem Keller zu Bad Königshofen im Grabfeld Johann Boxberg (Hannsen Bocksberger). Diese Güter gibt der Sohn Georg Boxberg (Georg Bocksberger) auf Bitten Bischof Konrads von Bibra (Conraden von Bibra) an Nikolaus Spor zurück, vorausgesetzt dieser entschuldigt sich freiwillig, wie er es in einem Revers mit dem Siegel Georgs von Neustadt (Georgen von Newenstat) verspricht.
Nicht lange nachdem Andreas von der Kere wegen der Verhandlungen über Schloss und Amt Mainberg bei Bischof Konrad von Thüngen war, stirbt dieser und an seiner statt wird der Domherr Konrad von Bibra zum Bischof gewählt.
Mit der Zeit nehmen die zuvor genannten Schulden von Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusing nicht ab, sondern steigen und werden größer. Die Gläubiger sind besorgt und möchten, wenn sie wie bisher nicht ihre Hauptsumme bekommen, zumindest einen jährlichen Ertrag und Zinsen erhalten. Etliche der Gläubiger sind Amtleute, Ratsmitglieder und Diener des neu gewählten Bischofs Konrad von Bibra. Diese wünschen ihrem Herren dem Bischof das Schloss und Amt Mainberg mit allem, was dazu gehört, samt Leuten und Gütern. Sie äußern jedoch auch Bedenken gegeüber dem Hochstift Würzburg, sollte einer der drei anderen Kaufmänner den Kauf tätigen (an dem soll nichts dran sein, es soll sich lediglich um ein Gerücht gehandelt haben). Sie werden auch bei ihren Vettern und Freunden, den Herren des Domkapitels vorstellig und bringen diese durch ihre List und Emsigkeit, welche sie als Treue und Wohlwollen gegenüber dem Stift tarnen, dazu Gelder zu sammeln und ein Angebot zum Kauf Mainbergs abzugeben. Die Hennebergischen Boten in Mainberg lassen die Würzburgischen Ratsherren jedoch ohne Handel wieder abreiten. Graf Georg Ernst von Henneberg-Schleusingen (Georg Ernst von Hennenberg) kommt nach Würzburg um sein Lehen zu empfangen. Bischof Konrad von Bibra überzeugt ihn davon seine Räte in Schweinfurt zu den Hennebergischen Boten in Mainberg zu schicken, nämlich Wilhelm von Grumbach, Philipp Truchsess von Pommersfelden (Philipsen Truchsessen von Bomberfelden) und Sebastian von Lichtenstein (Sebastian von Liechtenstain). Diese treffen eine Vereinbarung mit den Boten.
Bischof Konrad von Bibra und einer der Grafen von Henneberg-Schleusingen schicken ihre Räte nach Schweinfurt, um ein Tauschgeschäft und eine Kaufurkunde (kauffnötel) für Meiningen (Mainungen) und Mainberg abzuschließen.
Mainberg und andere zuvor genannte Besitztümer sind Lehen des Reiches. Sie sind auch Bestandteil einer Urkunde (notel) zwischen Bischof Konrad von Bibra und den Grafen von Henneberg-Schleusingen in der steht, dass jeder der Herren einen seiner Räte als Boten (abfertigen) zur königlichen Majestät (Kon. Mt.) entsendet, um dort die Bewilligung des Tausch- und Kaufgeschäfts zu erbitten. Bischof Konrad von Bibra entsendet Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) und Graf Wilhelm Karl von 9999 (Wilhelm Carln von 9999). Diese reiten von Würzburg nach Prag mit schriftlichen Anordnungen und Vollmachten (Instruction, Credentz vnd gewaltsbrief). Sie tragen ihr Anliegen vor, doch die königliche Majestät (Kon. Mt.) verschiebt die Angelegentheit auf den Reichstag in Speyer (Speir). Den Gesandten wird durch die königlichen Räte zu verstehen gegeben, dass ihrer Bitte wahrscheindlich nicht stattgegeben wird. Doch Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusing (Wilhelm von Henenberg) macht dem Reich mehr eigene Güter zu Lehen, als die Mainbergischen wert sind. Dadurch wird dem Tausch- und Kaufgeschäft zu Gunsten des Hochstifts Würzburg zugestimmt.
Bischof Konrad von Bibra erlässt ein Gebot für die Nutzung des Wassers der Kürnach.
Bischof Konrad von Bibra erlässt ein Gebot zur Pflege der Kürnach.
Bischof Konrad von Bibra empfängt die Erbhuldigung von den Bürgern zu Kitzingen (Kitzingen)
Daraufhin hat Graf Philipp III. von Rieneck (Graue Philips von Rieneck) das Truchsessenamt von Bischof Konrad von Bibra empfangen und eine schriftliche Bestätigung bekommen.
Bischof Konrad von Bibra einigt sich mit Graf Philipp von Rieneck (Graue philipsen von rineck), dass künftig das Erbküchenmeisteramt von ihm und seinen Nachkommen als Erbtruchsessenamt zu Mannlehen getragen wird.