Bischof Gerhart von Schwarzburg verschreibt dem Domherr und dessen Bruder, Johann von Grumbach ( hansen seinem bruder von Grumbach) ebenso wie Adolf von Tottenheim (adolfen von Tottenheim) für 10.000 Gulden Leipalien.
Bischof Gerhart von Schwarzburg hat den Brüdern Eberhard und Apel zu Prappach (eberharten und apeln Fuchs gebrudern zu prappach) das Schloss Prappach (schloss prappach) zu Lehen gegeben. Diese ist von den jeweiligen Herren zu Rothenfels (Hern zu Rottenfels) zu empfangen.
Mechthild zu Liesberg und ihr Sohn Friedrich, Herr zu Liesberg ( fraw mechthilt die erbare fraw vnd friderich ir son her zu liesberg) haben einen Hof in Karlstadt (carlstat) vom Stift zu Lehen bekommen. Diesen Hof ist vom Verkauf von etlichen Gülten und Zinsen in den Ämtern Arnstein und Karlstadt an Bischof Gerhard von Schwarzburg für 2400 Gulden ausgenommen.
Der Edelknecht Friedrich Geiling (Fritz Geiling) erhält einen halben Hof von Bischof Albrecht, genannt Schwebleins Hube, bei Seinsheim (Saunsheim) zu Mannehen. Dies macht ihm der Bischof zu eigen, woraufhin Friedrich und seine Frau Margaretha (Margareth) dem Bischof all ihre Gülte und Güter zu Seinsheim mit allem Zugehörigen zu Lehen auftragen. Dies alles erhalten sie dann vom Bischof wiederum zu Mannlehen.
Bischof Gerhart von Schwarzburg kauft die Leibeigenen zu Rothenfels (Rottenfels), (Hoenburg),Karlstadt (Carlstatt), (Hesdorff), (Holderich), Arnstein (Arnstain), Gemünden am Main (Gemund), Werneck (Werneck), Klingenberg am Main (Clingenberg), (Ebernhausen), (Esfenuelt), (Huchburg), Hettstadt (Hettenstatt), Bühler (Buhler), Münster (Munster), (Bossesheim), Hausen (Hausen), (Alesfers), Wernfeld (Wernfeldt), Wüstung Hartbach (Hartbach), Wüstung Meteldorf (Metteldorf) von den Brüdern Dietrich und Konrad von Bickenbach (Dichtrichen vnd conraden hern zu Bickenbach gebrudern) und ihren Frauen Agnes und Margaretha (fraw agnessen vnd fraw Margareth) ab. Die Leibeigenen wurden von Dietrich von Homburg (Ditrichen von Hohenburg) an sie gegeben.
Die Geistlichen und Weltlichen des Bischofs Gerhard von Schwarburg sowie die Personen aus Bad Windsheim (windsheim), welche ebenfalls zum Bischof gehören, sind von der Vorladung vor das Landgericht des Zents von Rothenburg ob der Tauber (die von Rotenburg) durch die Grafen von Rothenburg freigesprochen. Rothenburg verspricht alle Zugehörigen des Hochstift Würzburgs, deren Pfahlbürger und eigene Leute freizusprechen und nicht mehr einzunhemen.
Sie sollen den Bischof nicht in der Ausübung seiner geistlichen Tätigkeiten hindern. Zudem sollen sie Bischof Gerhard von Schwarzburg seinen Zoll und sein Geleit geben, wenn er dies verlangt und ihn daran nicht hindern.
Aufgrund der Uneinigkeiten, welche Lehen Bischof Gerhard von Schwarzburg vom Hochstift Würzburg erhalten soll, trifft der Bischof mit den Fürsten und Herren von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) eine Einigung. Diese soll dem Landfrieden nicht schaden. Worüber nicht entschieden wird, bleibt Mainz und Bamberg vorbehalten. Der Vertrag kommt allerdings nicht zum Einsatz. Aufgrund dessen wird durch den Erzbischof von Mainz, Adolf I. von Nassau und dem Bischof von Bamberg, Lamprecht von Brunn, zwischen Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Nürnberg (Nuremberg), Schweinfurt (Schweinfurt), Bad Windsheim (windsheim) und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg ein neuer Vertrag geschlossen.
Der Vetrag zwischen Rothenburg ob der Tauber, Nürnberg, Schweinfurt, Bad Windsheim und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg besagt, dass alle Parteien vertragen, die Gefangenen auf beiden Seiten frei und alle Schatzungen und unbezahlte Gelder erlassen sind. Bischof Gerhard von Schwarzburg hat die vier Städte Rothenburg ob der Tauber, Nürnberg, Schweinfurt und Bad Windsheim eingenommen. Diese zahlen ihm gemeinsam 4000 Gulden. Der Bischof bestätigt ihnen die Zahlung. Damit sind die Uneinigekeiten zwischen den Städten und dem Bischof geklärt. Wenn jemand dem Vertarg nicht folge leistet, soll dieser nicht in Kraft treten. Der Bischof darf nicht Gebrauch von seiner Einigung mit den Fürsten und Herren machen. Als Rothenburg (Rottenburg) ihren Anteil an den 4000 Gulden bezahlt, ist die Stadt frei von dem Vertrag. Der Bischof ist nicht mehr zuständig für die Lehen, das Erbe und das Leibgedinge Rothenburgs, sowie das Weingeld Nürnbergs (Nuremberg). Wenn die Bürger Rothenburgs von dem Bischof Lehen erhalten möchten, dürfen sie diese empfangen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg und Graf Rudolf von Wertheim (Graf Rudolf von Wertheim), der den Dechant vertritt, übergeben einen Brief. Sie beschließen, den von Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Wertheim), Rieneck (Rineck), Castell (Castel) und Bickenbach (Bickenbach) um ihrer Freundschaft willen einen Datz auf ihre armen Leute zu bewilligen.