Hofmeister Johann von Schwarzenberg (hans von schwartzenberg hofmaister) und Ritter Ludwig von Hutten (ludwig von hutten ritter) gehen einen Vertrag mit Bischof Lorenz von Bibra, dem Kloster Schönau und Graf Reinhard von Rieneck (Graf Reinharten von Rineck) ein. Dieser Vertrag beinhaltet die Hälfte des Schutz und Schirms vom Kloster Schönrain am Main und dessen Leute und Güter von Seifriedsburg (Seyfridburg) und Aschenroth (Eschenrod), den halben Zehnt, die Hälfte des Zentgerichts, Dienst und Bede, Bannwein, 36 Morgen Ackerfläche bei Neutzenbrunn (Nentzenbron), das Besthaupt, die Hälfte der Leibeigenen und freien Leute von Seifriedsburg (Seyfridburg) und Aschenroth (Eschenrod), Schaftrieb, Atzung, Jagd, die Hälfte vom Hof Erlbach (Erlbach) und Rettersheim (Rettersheim). Zudem sind die 40 Gulden Zinsen, die Bischof Lorenz von Bibra dem Graf Reinhard von Rieneck mit 80 Gulden verschrieben hat, abgelöst.
Hofmeister Johann von Schwarzenberg (Johans her zu Schwartzenbach hofmeister) hat einen Vertrag mit Bischof Lorenz von Bibra, Graf Reinhard von Rieneck (graf Reinharten von Rineck) und dem Kloster Schönrain am Main geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet Einigungen über die Leibeigenen, würzburgische und rieneckische Flecken, die Hälfte der freien Leute, Umzüge der Leibeigenen, fahrende Leute und die Hälfte des Hofes Erlbach (Erlbach).
Graf Reinhard von Rieneck (graf Reinhart von Rineck) gibt Seifriedsburg (Seifridsburg) und Aschenroth (Eschenrod) an den Bischof Lorenz von Bibra und das Kloster Schönau. Die Leibeigenen aus dem Hochstift Würzburg, die der Graf besitzt, gibt er an das Hochstift.
Der Vertrag zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Graf Reinhard von Rieneck (graf Reinhart von Rineck) beinhaltet Vereinbarungen über die Hälfte der Leibeigenen von Erlabrunn (Erlenbrunn) und das halbe Einzugsgebiet, die Güter zu Sendelbach (Sendelbach), die Angehörigen der Leibeigenen und ihren Gütern. Johann von Schwarzenberg (Johansen von Schwartzenberg) und Ritter Ludwig von Hutten (Ludwigen von Hutten Ritter) halten Vereinbarungen über die Leibeignen von Massenbuch (Massenbuch), die halbe Pflicht der Leibeigenschaft zu Würzburg (wurtzburg), die Hälfte der Leibeigenen, welche der Familie Rieneck unterstehen, von Hettstadt (Hettenstat), die Hälfte der freien Leute und deren Anteil der Bede in einem Vertrag fest.
Stefan Zobel von Giebelstadt (Stefan zobel zu Gibelstat) verkauft die Hälfte seines Drittels von Kleinrinderfeld (clein Rinderfelt) zusammen mit seinem halben Anteil vom Dorf Limbach (Limpach) und anderen Gütern an Bischof Lorenz von Bibra und sein Stift.
Florian Geyer von Giebelstadt (Florian Geier von Gibelstat) verkauft seine Hälfte von Kleinrinderfeld (clein Rinderfelt) samt der Vogtei und der Schirmherrschaft der Pfarrkirchen, sowie ein Gut und den Zehnt bei Rohrsee (Rorensehe) samt den Leuten, Gütern und dem Frondienst für 525 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra.
Der Domdechant und Domprobst zu Stift Haug, Martin von der Kere (Marten von der khers domdechants vnd probst zu Haug), vermacht die Kemenate des Schlosses Riedenberg (Rieperg) testamentarisch Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg zu Eigentum. Diesem steht es frei, diese zu übertragen oder weiterzuverwenden. Etwaige Nutzungsrechte oder Gewinne aus einem potentiellen Verkauf sollen dem Hochstift zufallen.
Johann Henkel, der auch Kleiner Hans genannt wird (hans henckel clein hans gnan), besitzt, durch Erbe, eine Hof zu Riedenberg (Rieperg), den er auch bewirtschaftet. Martin von der Kere (her martin von der khers) verkauft seine jährliche Gült, die er von diesem erhält, testamentarisch für 80 Rheinische Gulden an den Bischof Lorenz von Bibra. Diese Gült umfasst jährlich vier Malter Korn, vier Malter Hafer und zwei Fastnachtshühner.
Bischof Lorenz von Bibra gibt seinem Kanzler Kilian von Münch (Cantzler doctor kilian Munichen) 20 Malter Korn auf einem Hof bei Rieden (Rieden), welche er von Heintzen Scharwen und Hainrichen Weblers für 150 Gulden auf Wiederlösung kauft. Darüber gibt Kilian Münch ein Revers an das Hochstift auf Wiederlösung.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet seinem Sekretär Johann Pfeiffelmann (Johan pfeuffelman) 20 Malter Getreidegült auf einem Hof zusammen mit 150 Gulden, unter dem Vorbehalt des Hochstifts auf Wiederlösung.