Friedrich von Müffling (Fridrich Mufelger) erhält von Bischof Andreas von Gundelfingen vom Zehnt zu Mainbernheim (Bernhaim) eine jährliche Wagenladung (fueder) Weingült zu Mannlehen.
Der Ritter Albert Fuchs von Rödelsee (Albrecht Fuchs von Rötelstain) erhält von Bischof Andreas von Gundelfingen einen Hof zu Mainbernheim (Mainbernh) zu Mannlehen.
Die beiden Brüder und Ritter Heinrich (Hainrich) und Friedrich Kielholz (Kielholtz) erhalten von Bischof Andreas von Grundelfingen fünf Pfund Haller als jährliche Gülte zu Mainbernheim (Mainbernhaim) zu Mannlehen.
Albrecht Ebner ( Albrecht Ebner), ein Bürger zu Nürnberg (Nurenberg), erhält von Bischof Gottfried von Hohenlohe einen Hof zu Mainbernheim (Mainberhaim) als Mannlehen.
Die Brüder Konrad (Contz) und Neidung (Neidung) von Bolzhausen (Boltzhausen) erhalten von Bischof Gottfried von Hohenlohe ein Sechstel des Zehnts zu Mainbernheim (Mainbernhaim) in Anwesenheit Heinrich Haßfurters (Hainrichen Hasfurter) als Mannlehen, was dieser kurze Zeit später auch erhält.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen von Hennenberg) Schloss, Stadt und Amt Sternberg im Grabfeld (Sterenberg)und Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) samt dem großen und kleinen Zoll sowie die Dörfer Ischershausen und Linden mit allem, was dazu gehört, für 8000 Gulden. Davon ausgenommen sind nur das Öffnungsrecht (öffnung), das geistliche und das weltliche Mannlehen. Darüber gibt der Graf dem Hochstift ein besiegeltes Revers.
Bischof Johann von Brunn genehmigt den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) den Bau und die Nutzung eines neuen Kauf- und Rathauses. Sie tragen das Haus zu Lehen und zahlen dafür einen jährlichen Zins von zwei Gulden. Diese zwei Gulden jährlichen Zinses auf dem Rathaus verpfändet später Bischof Johann von Brunn Apel von Milz (Apeln von Miltz) als Mannlehen. Nach seinem Tod fällt das Mannlehen an seinen Sohn Otto von Milz (Oten von Miltz). Da sich Otto von Milz zu Lebzeiten so hoch verschuldet, verzichten dessen Erben nach dessen Tod auf die Erbschaft und die Gläubiger klagen vor dem Landgericht auf all seine Habe, Güter und Lehen. Die zwei Gulden auf dem Rathaus werden dem Abt Konrad aus Lengerit des Klosters St. Stephan (abbt Conraten zu S Steffan) zugesprochen. Der verkauft diese dem Bürgermeister und Rat zu Bad Königshofen im Grabfeld und einigt sich mit Bischof Rudolf von Scherenberg bezüglich des Lehens. Somit ist das Rathaus wieder frei und ledig.
Am 25. April 1550 verträgt sich Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt durch das Zutun von Hochmeister Wolfgang Schutzbar genannt Milchling (Wolffgang Teutsch Maistern) und Graf Reinhard zu Solms-Lich (Reinharten von Solms) mit den Grafen von Mansfeld (Mansfelt) Johann Georg (Hannsen Georgen), Peter Ernst (Pettern Ernsten), Johann Ernst (Hansen Ernsten), Johann Albrecht (Hansen Albrechten), ihren Brüdern Johann Hoyer (Hansen Hoyern), Johann Ernst (Hansen Ernsten) und Philipps unmündigen Kindern (denen Graf Berthold von Henneberg-Römhild die Herrschaft Römhild und damit auch ein Viertel von Burg, Stadt und Amt Münnerstadt (Munrichstatt) verkauft). Es geht darum, dass die Grafen von Mansfeld den gemeinen Burgfrieden von Münnerstadt, wie es die Grafen von Henneberg tun, geloben, schwören und sich dazu verpflichten sollen. Dafür soll Würzburg (Wirtzburgk), von allen Dingen nichts ausgenommen, die Massen der Grafen von Mansfeld, die Graf Berthold besitzt und die das Hochstift berühren, unverhindert dazu kommen lassen. Außerdem sollen die Grafen von Mansfeld den Vertrag zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Otto von Hennenberg), der am Mittwoch nach Katherin 1491 geschlossen wurde, erneuern und dies dokumentieren sowie besiegeln. Es gibt jedoch eine Änderung. Die Grafen von Masfeld sollen das Viertel der Burg, Stadt und Amt Münnerstadt und allem was dazu gehört, der jetzt frei ist, behalten. Das Viertel soll niemand anderem als einem Bischof zu Lehen gemacht werden, soll nicht verpfändet oder verkauft werden. Es soll ein halbes Jahr zuvor angeboten werden, bevor es an jemand anderen als den Bischof verkauft wird oder der Käufer soll vorher mit diesem in Kontakt treten. Sollten andere Käufer als Würzburg das Viertel als Lehen vergeben, verpfänden oder gegen die oben genannten Änderungen verstoßen, soll es an Würzburg fallen. Zum anderen soll Würzburg mit Bewilligung seines Domkapitels den Grafen von Mansfeld die Lehen von Graf Berthold, die er zur Zeit der Verwendung des Viertels in Münnerstadt hatte, zu Mannlehen machen. Sind die Grafen dagegen, sollen sie dem Hochstift Würzburg den Verkauf oder Wechsel verpfänden oder ihm einen gebührenden Teil der Dörfer Sulzthal, Wirmsthal (Wermstal), Euerdorf (Eurdorff) und dem Vorwerk zu Botenlauben mit allem was dazu gehört zu Lehen geben, soviel sie von jenen von Graf Berthold verkaufen oder an Münnerstadt verpfänden.
Nach dem Tod Johannns Truchsess von Münnerstadt (Hanns Truchsess) verschafft er Heinrich Truchsess von Ischershausen (Haintzen Trugsessen zu Ischausen) eine jährliche Gült von 50 Gulden auf die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld (Kunigshofen). Diese Gült gibt Heinrich Truchsess von Ischershausen zusammen mit 1000 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra und erhält diese von Bischof als Mannlehen zurück.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen übergibt ein Verzeichnis der ritterlichen Mannlehen, welche die Ritter vom Lehnsherren von Mainberg erhalten haben. Die Besitztümer gehen an Bischof Konrad von Bibra, dessen Nachfolger und das Hochstift über.