Bischof Johann von Egloffstein erhebt mit Wissen seines Domkapitels in der Stadt Schwarzach am Main eine Landsteuer, den zwolften pfennig, um die Schulden in Höhe von 1550 Gulden bei Hildebrand von Thüngen ( Hiltpranten vonThungen) und dessen Erben zu begleichen. Dafür befreit der Bischof die Stadt für elf Jahre von jeglicher Bede, Steuer, Datz und anderen Abgaben. Er gibt der Stadt auch das Recht dazu, Steuern oder Beden zu erheben, um das Geld aufzubringen. Dies sollen sie dem Bischof in Rechnung stellen.
Bischof Rudolf von Scherenberg macht einen Vertrag mit Abt Martin (Martin) und Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) über die Bede und Steuer etlicher Weingärten, Äcker, Wiesen, Gärten und anderen Gütern.
Bischof Rudolf von Scherenberg äußert einen Schiedsspruch bezüglich mehrerer Unstimmigkeiten zwischen dem Abt und Konvent der Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) einerseits und dem Bürgermeister und Rat der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) andererseits. Dabei geht es um den See, die Steuer und Bede einer Wiese, genannt ziegenbergerin, den kleinen Zoll auf den Wochenmärkten, die Rüge vor den hohen Gerichten, die Jahrmärkte, die Marktstände, die Zinsen vom Rathaus, den Schöffen für das Gericht im Kreuzgang, die Schäfer, den Schiedspruch bezüglich der Mark, den Unmut der Jährmärkte über den Zoll, den Frondienst, die Ladung der Armen vor Würzburger Gerichte bezüglich des Pfandzinses, die Weigerung des Abts, der Stadt etwas zu leihen, die Schankstätte vor dem Kloster, den Zehnt und anderes.
Bischof Lorenz von Bibra erlässt am 8. Juli eine Bestimmung für die Diener, Bürger und Kannengießer Würzburgs (wirtzburg). Diese besagt, dass es nur ihm zusteht, in den Städten, Märkten und Dörfern des Hochstifts Würzburg nach Salpeter zu suchen, zu graben und dieses zu sieden. Falls dabei Schäden entstehen, wird er dem Geschädigten von zehn Zentner einen Zentner geben und pro Zentner achteinhalb Gulden zahlen. Niemand soll Salpeter verkaufen, das über acht oder zehn Pfund zu Schwarzpulver verarbeitet wird. Für die Händler gibt es eine Befreiung vom Reisdienst, der Wache, der Wochengeldsteuer und der Bede.