Die Uneinigekeiten sollen für beide Seiten und deren Diener geschlichtet sein.
Zwischen Bischof Albrecht von Hohenlohe, dessen Verbündeten und Helfern sowie den Bürgern der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) und deren Verbündeten kommt es zu kriegerischen Unruhen. Die Auseinandersetzungen werden durch König Karl IV. (konig Carl) geschlichtet. Die Stadt Rothenburg wird aufgrund der Uneinigekeit mit dem Schloss frei und gelöst von dem Bischof. Dies beinhaltet zudem die in ihr lebenden Christen und Juden.
Nachdem die Sache geschlichtet wurde, sollen die beiden Städte, Rothenburg ob der Tauber und Würzburg, von nun an friedlich miteinander umgehen.
Hermann von Reckrodt (Herman von Reckrod) wird mit dem Hochstift Würzburg vertragen. Er soll zu Reckrod (Reckrod) ein Lehen im Wert von 650 Gulden empfangen und zu Lehen des Hochstifts tragen.
Nach dem Tod von Peter Haberkorn (patter haberkerns) kommt es zwischen seinen Söhnen, Konrad, Peter und Michael Haberkorn (Contzen, pettern vnd michaeln haberkern gebrudern seinen sonen), und den Dörfern Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Tungersheim) zum Zerwürfnis über die Zinsen und die Einhaltung der Baulast. Das Domkapitel zu Würzburg nimmt sich der Sache der Dörfer an. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verträgt beide Parteien, um eine Fehde zu verhindern. Er bestimmt, dass das Domkapitel den Brüdern, ihren Schwägern und ihren Erben für die verschriebene Hauptsumme, über die genannten Dörfer und die entstandenen Unannehmlichkeiten, 2100 Rheinische Gulden zu einer bestimmten Frist zu zahlen hat. Für die Dauer dieser Frist erhalten die Brüder die Kellerei (kellerei zu Carlstat ), das Amt sowie die Stadt Karlstadt selbst (stat vnd ambt Carlstat). Diese werden von dem Domkapitel im Rahmen einer Verpfändung durch Bischof Gottfried Schenk von Limpurg für sie verwaltet.
Hartwig Knot (hartwig knot ) trägt einen Halbteil des Getreide- und des Weinzehnts zu Reckertshausen (Reckershausen) als Mannlehen von Bischof Gottfried, Schenk von Limpurg. Diese werden an den Hofmeister Georg Fuchs zu Schweinshaupten (Fuchsen seinem hofmeister) verliehen. Sein Sohn Heinrich Knot (sein Son Heintz knot) und seine Ehefrau Ostara Knot (sein aufrawe ostergilt) fordern von diesem 300 Gulden für die Anerkennung der Mannlehen. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verträgt beide Parteien. Georg Fuchs zu Schweinshaupten ist gewzungen innerhalb eines Jahres die 300 Gulden auszuzahlen, im Gegenzug bleiben ihm die Lehen erhalten.
Bei Rotenberg (Rotelberg) liegt ein Rottelbruch. Aufgrund von Teilen an den Steinen und dem Bruch kommt es zu Uneinigkeiten zwischen den Herren von Jpheisdorf und den Herren von Eisenheim (vntereisentzheim). Wegen dieser Uneinigkeiten setzt Bischof Rudolf von Scherenberg einen Vertrag auf. Dieser besagt, dass die Herren von Eisenheim auf ewige Zeit kein Stein oder Rotel in dem Steinbruch abbauen dürfen. Zudem dürfen sie ihre Felder zwischen der Landstraße, die von Escherndorf (Eschersdorf ) ausgeht, entlang des Steinbruchs und bis zu den Weinbergen der Herren von Püssenheims (prasseltzheim), sowie die Felder zwischen der genannten Straße, dem Steinbruch und dem dort gelegenen Wald für einige Tage nicht bebauen. Der Vertrag wird am 12.03.1472 aufgelöst.
Der Ritter Hieronymus von Rosenberg (Hieronimus von Rosenberg ritter) stellt während der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den Gebrüdern von Rosenberg und dem Bischof Rudolf von Scherenberg Forderungen an den Bischof. Der Bischof und seine Anhänger haben laut Hieronymus dessen Dorf Musdorf beschädigt. Zudem soll ihm der Bischof 500 Gulden für das Getreide zahlen, das Hieronymus dem Bischof Johann von Brunn geliehen hatte. Die Streitigkeit zwischen den beiden wird durch den Freiherren Michael III. von Schwarzenberg (Michaeln von Schwartzenburg), den Marschall Christoph von Oberndorf (cristof Marschalck) und den bischöflichen Sekretär Johann Hobach (Johan Hobach chorhern zum newenmunster) geschlichtet. Es folgt der Beschluss, dass Bischof Rudolf von Scherenberg dem Ritter Hieronymus von Rosenberg nichts schuldig ist.
Zwischen Wolf von Wolfskeel (wolff wolfskel), Weiprecht (wiglosen) von Wolfskeel und Wenzel von Wolfskeel (wentzeln wolfskeln) kommt es zu Uneinigkeiten. Der Streit wird vertraglich durch Bischof Rudolf von Scherenberg geschlichtet. Wolf von Wolfskeel übergibt darüber ein besiegeltes Revers. Dieses besagt, dass alle vorherigen Bestimmungen und Verschreibungen auch für die folgenden Nachkommen ungültig sind.
Es kommt zu Uneinigkeiten zwischen Johann Reuschen, der auch Geupel genannt wird (Reuschen hans Geupel gnant), dem Propst und dem Kloster Wechterswinkel (closter Wechterswinkel). Johann Reuschens Anwalt, Nikolaus Wertwein (anwalt Clausen wertweins), schlichtet und verträgt die beiden Parteien. Johann Reuscher erhält von der anderen Partei 55 Gulden als Entschädigungszahlung.