Bischof Wolfram von Grumbach verpfändet die Hälfte des großen und kleinen Zehnts zu Rügshofen (Rugshofen) für 200 Pfund Heller an Konrad Fuchs von Suntheim und seine Frau Elisabeth (Conrad Fuchsen von suntheim vnd Elizabeth). Die beiden bekommen einen Revers, der beinhaltet, dass das Stift und das Domkapitel den Zehnt auslösen können.
Mechthild zu Liesberg und ihr Sohn Friedrich, Herr zu Liesberg ( fraw mechthilt die erbare fraw vnd friderich ir son her zu liesberg) haben einen Hof in Karlstadt (carlstat) vom Stift zu Lehen bekommen. Diesen Hof ist vom Verkauf von etlichen Gülten und Zinsen in den Ämtern Arnstein und Karlstadt an Bischof Gerhard von Schwarzburg für 2400 Gulden ausgenommen.
Bischof Johann von Brunn verleiht dem Ritter Lämplein und seiner Frau Benigna alle Güter, Leute, Gülte und Zölle mit allen Zugehörungen zu Rügshofen (Rugshofen).
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet an den Volkacher Bürger Friedrich Escherich (Fritzen Escherichen) 22 Malter der Getreide Gült. Diese besteht zur Hälfte aus Korn und zur Hälfte aus Hafer. Ebenso werden allen Zugehörungen der Gült bei Rügshofen (Rugshofen) und Dingolshausen (Dingotzhausen) mitverpfändet. Dafür bekommt der Bischof 175 Gulden von den Brüdern Konrad, Wilhelm und Michael Zollner (Conraden wilhelmen vnd Michaeln zolner). Die Widerlösung ist in einem Jahr vorbehalten.
Bischof Johann von Brunn gibt seinem Bürger Johann Schultheiß zu Geroldshausen (Hansen schulthaissen zu Geroltzhofen), seiner Frau Hilde (hilten) und deren Erben acht Malter Korn als jährliche Gült auf seinen und des Hochstift Würzburgs Hof bei Rügshofen (Rugshofen). Dem Bauer keine, der den Hof bewirtschaftet werden jährlich 13 Malter Korn und 13 Malter Hafer, auf Wiederlösung, für 80 Gulden verpfändet. Die acht Malter gehen von dieser Summe ab.
Bischof Johann von Brunn schuldet Peter von Stettenberg (pettern von Stettenberg) 1500 Gulden. Diese Schulden gehen auf seinen Sohn Peter von Stettenberg über, da der Bischof diese nicht begleichen kann, verpfändet er ihm das Dorf Rüdenhausen (Rudershausen) auf dem Gau, mit allen Ehren, Nutzungen, Gefällen, Renten, Zinsen, Gülten und allen Zu- und Eingehörungen, die auch einem Probst des Stift Haugs zustehen. Davon ist nichts ausgenommen, von 15 Gulden Einnahmen soll von Stettenberg je einen Gulden bekommen, bis die Schulden beglichen sind oder der Bischof diese auf eine andere Art und Weise begleicht. Darüber wird ein Revers ausgestellt.
Bischof Johann von Brunn schuldet Peter Fuchs von Dornheim (petter Fuchsen von Dornheim) und dessen Erben 1186 Gulden, die sie ihm während eines Krieges geliehen haben sowie Getreide und etlichen Pferde. Dafür gibt er ihnen als Pfand eine Bede des Hochstift Würzburgs und andere Renten und Gefälle bei Bad Windsheim ( windsheim). Zudem erhalten sie das, was er Friedrich Schultheiß (friderichen schulthaissen) und dessen Bruder, in Rügshofen (Rugshofen), in diesem Jahr verpfändet hatte, für fünf Jahre auf Wiederlösung.
Erhard von Lichtenstein ( Erhart von Lichtenstein ) empfängt von Bischof Lorenz von Bibra einen Hof, zwei selden und zwei Hofstätten zu Dietersdorf (dietersdorff) mit allen Zugehörungen und was sonst dort dem Bischof gehört als Rottenfelser-Lehen. Zudem Neuendorf (Newendorff) und Merlach (merlach) als Mannlehen inne, seine Söhne und Töchter erben einmal das Rottenfelser-Lehen, bestehend aus einem Hof und einem Gut. Sie bekommen ebenfalls alles, was die Brüder Andreas, Hartung, Jakob und Reichhart von Lichtenstein (Endres, hartung, Jacob vnd Reichart von Lichtenstein gebrudere) in Dietrichsdorff inne hatten und ihren Anteil am Zehnt auf der Herde.
Johann von Tottenheim (hans von Tottenheim) verkauft Bischof Lorenz von Bibra seine drei Burggüter im Vorhof des Schloss zu Rothenfels (Rottenfels), ein kleines Grundstück mitsamt der Zinsen und Hühnern sowie vier Pfund jählichen Zinses auf Sendelbach mit allen Zu- und Eingehörungen für 250 Gulden. Er verkauft ebenfalls eine Wiese bei Lindflur misamt deren Zugehörungen, die er als Mannlehen von Bischof Lorenz von Bibra innehatte, nachdem sein Vater Peter von Tottenheim (pettern von Tottenheim) ihm dieses vererbt hat.
Bischof Lorenz von Bibra und die Brüder Daniel, Marsilius, Nabucho Domaser Voit von Rieneck ( Daniel, Marsilins vnd Nabucho domaser gebruder voit von Rineck) schließen einen Kaufvertrag ab. Die Voits von Rieneck verkaufen folgendes an den Bischof: die Steuern einer Kemenate im Vorhof von Schloss Rothenfels, ebenso wie die Steuern von Stall und Keller und alles, was sie von Peter von Sommeringen ( petter von Someringen) bekommen haben.Dazu gehört auch ein Garten vor dem oberen Tor und dem Vorhof bei der äußeren Brücke. Beim Stelzengraben gehört das kleines Haus dazu, auch ein Hof in der (Lautter), zusammen mit den Gerechtigkeiten und Zugehörungen. Des Weiteren der Schaftrieb und ein halber Hof zu Birkenfeld (Burckenfelt) ebenso wie die Hälfte der Kammer, Zinsen und Gült zu Steinbach mitsamt Gerechtigkeit und Zugehörungen, zehn Morgen Acker auf dem Berg zu Rothenfels, eineinhalb Pfund Wachs, sechs Morgen Wiesen in (Mattenstatter), ein Malter Hafer zu Sendelbach vom Siegfriedsberg. Ein Sommerhuhn zu Karbach (Carbach), ein Martinshuhn von einem Acker und etliche Weingarten zu Niederlindach (Niderleinach), ein Gut zu Rothenfels. Bischof Lorenz gibt ihnen dafür 300 Gulden und übergibt ihnen folgende Güter: das Stiftshaus, das die Kelnerei genannt wird, mit einem kleinen Haus und einem Garten in der Stadt Rothenfels. Zwei Gärten vor dem unteren Stadttor. Die Gärten reichen vom oberen Weg bis unten an die Scheunen. Dies bekommen die Brüder für sich und ihre Erben als Mannlehen. Sie bekommen zusätzlich einen Hof an der Lauter und einen halben Hof zu Birkenfeld, ebenso wie andere Sachen, die sie bereits innehaben. Außerdem erhalten sie ein Mann- und Burglehen zu Rothenfels.