Landsteuer und Datz der Einwohner von Eibelstadt gehören dem Bischof von Würzburg.
Die Vogtei von Versbach fällt zu drei Vierteln in die Zuständigkeit des Stifts Haug und zu einem Viertel in die der Herren von Grumbach. Darüber wird von Bischof Gerhard von Schwarzburg und Friedrich von Wolfskeel (Fridrich Wolfskel) ein Vertrag aufgesetzt, der regelt, dass kein Bischof von Würzburg von den Untertanen des Stifts Haug Bede verlangen sollte, weil die Vogtei geteilt wird.
Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft den Herzögen von Pommern-Stettin anderthalb Malter Weizen an Steuereinnahmen aus Elfershausen (Elvernsshausen). Dieser Kauf betrifft laut eines Nachtrags auch folgende Orte: Bad Kissingen (Kissingen), Nüdlingen (Nutlingen), das Gericht des Frauenklosters Aura (Fraw Gericht),Iringshausen (Irungshausen), den Zoll von Hausen (Hausen Zoll), Winkels (Winkels), Ramsthal (Raimbstal), Machtilshausen (Machtolshausen),die Zent von Aura (Aura Zent), Bremersdorf (Bermansdorf), Poppenlauer (Boppenlauer),
Bischof Johann von Brunn verpfändet Dietrich Zobel von Giebelstadt (Dietz Zobel) und seinem Sohn Wilhelm Zobel von Giebelstadt sowie dessen Erben (sein sune Wilhelm vnd seine erben) 200 Pfund jährlicher Zinsen für eine Hauptsumme von 2000 Gulden auf Wiederlösung. Davon erhalten sie 100 Gulden aus der Bede von Fahr (Farh) und 100 Gulden aus der Bede von Escherndorf (Eschersdorf). Bedingung ist, dass die Schultheißen, Dorfmeister und Einwohner beider Dörfer sich zur Bezahlung verpflichten und für den Handel bürgen. Dieser Handel wurde ohne Wissen des Dechanten und des Domkapitels vereinbart.
Den Zoll von Fahr (Farh) verpfändet Bischof Rudolf von Scherenberg nebst anderen Gütern Doktor Gregor Heimburg (Doctor Gregori Haimburgen) für eine nicht genannte Summe Geld.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft Konrad von Bickenbach (Conrad her zu Bickenbach) verschiedene Zinsen und Gefälle in Feuerthal (Feurtal) ab.
Nach dem Tod von Dietrich und Wilhelm Zobel von Giebelstadt erbt Wilhelms namentlich unbekannte Tochter, die Ehefrau Georgs von Rosenberg (Wilhelmen Zobels dochter Georgen von Rosenbergs hausfrawen), die Rechte an der Pfandschaft. Sie und ihr Mann verkaufen die 100 Gulden, die sie aus der Bede von Fahr (Farhe) erhalten, dem Propst, Dechant und Kapitel von Stift Haug für 1000 Gulden Hauptsumme. Das Stift Haug erlässt den Einwohnern von Fahr davon 40 Gulden jährlicher Bede, weswegen sie nur noch 60 Gulden jährlich einziehen. Allerdings verstehen sie diese Bede als ihr Eigengut und wollen dem Stift Würzburg sein Wiederkaufsrecht nicht zugestehen. Bischof Rudolf geht gegen die Entfremdung der Bede rechtlich vor und holt die Zustimmung des Domkapitels ein, notfalls das Stift Haug vor Gericht anzuklagen und auch die Prozesskosten gegen das Kloster geltend zu machen. Der Konvent des Stifts Haug möchte es nicht auf einen Rechtsstreit mit seinem Landesherrn ankommen lassen und bittet ihn darum, die Sache durch Verhandlungen beilegen zu können, was auch geschieht. Die Einigung bestimmt, dass die Einwohner von Fahr in Zukunft eine Bede in Höhe von 80 Gulden leisten sollen, wovon der Bischof und das Hochstift die eine Hälfte und Stift Haug die andere Hälfte erhält. Allerdings wird ebenfalls bestimmt, dass es dem Bischof oder seinen Nachfolgern möglich sein soll, die Bede aus dem Nutzungsrecht des Stifts Haug zu lösen, indem er diesem 700 Gulden bezahlt. Wenn dies geschieht, ist das Hochstift berechtigt, wieder die ganze Bede von 100 Gulden jährlich in Fahr zu erheben. Beide Parteien nehmen diese Einung an. In den folgenden Jahren löst Bischof Rudolf die Bede nach den eben erwähnten Bestimmungen aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft dem Domdekan Wilhelm Schenk von Limpurg (Schenck Wilhelmen von Limpurg) das Dorf Falkenstein (Falckenstain) mit allen seinen Rechten, Gerichtsbarkeiten und Gefällen, sowie Zugehörungen für 170 Gulden ab.
Unter dem Stichwort Fiscalambtstaxe ist vermerkt, wieviel Steuern ein Fiskal erhält. Fries, gibt hier allerdings nur die Quelle an.
Eine Mühle, die dem Kloster Ebrach untersteht liegt in Kaltenhausen (Caltenhausen unter dem hof) unter dem Hof. Abt und Konvent des Klosters geben sie dem Dorf Untereisenheim für die jährliche Gült und Verzinsung als Lehen mit Wissen des Bischofs Lorenz.