Fürth, ein Dorf das bei Nürnberg liegt (Furt ain dorf nit weit von Nurenberg gelegen), gehört dem Domkapitel von Bamberg. Dort befindet sich ein Markt, eine Münzstätte und eine Zollstation. Den Markt verlegt Kaiser Heinrich III. nach Nürnberg, sein Sohn Heinrich IV. wieder zurück nach Fürth (was möglicherweise die dortige Lokalrivalität anschürt).
Bischof Heinrich IV. von Heßberg, genannt "Caseus" (B Hainrich Kas), wird gefangen, als Bischof abgesetzt und ins Kloster Anhausen (closter Anhausen) gesteckt. Da sich Abt und Konvent ihm gegenüber als sehr dienstbar erweisen, befreit er mit Bewilligung seines Domkapitels die Güter des Klosters in Frickenhausen (alle ire güter zu Frickenhausen) von allen Abgaben und Diensten.
Bischof Heinrich von Heßberg verstirbt. Sein Nachfolger Otto von Lobdeburg übergibt Abt Heinrich und dem Konvent zu Anhausen auf ewig (Abbt Hainrichen zu Anhausen seinem Convent vnd iren nachkomen) die Güter und Nutzungsrechte, die sie in Frickenhausen und Segnitz nutzen (in beden dörferen Frickenhausen vnd Segnitz), als freies Eigentum. Diese Güter werden vom Zehnt und allen Abgaben befreit, die den Bischöfen und Vögten zustanden. Dafür sollen die Mönche jährlich am Tag von St. Barbara (4. 12.) vier Wachskerzen zu je 1 1/2 Pfund Wachs im Domstift am Grab des Bischofs anzünden und abbrennen lassen.
Bischof Berthold von Sternberg bestätigt die Schenkung und Steuerbefreiung von Gütern in Frickenhausen und Segnitz an das Kloster Anhausen, die Bischof Otto von Lobdeburg im Jahr 1208 ausgestellt hatte.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das Dorf Fuchststadt (Fuchstat) und das Schloss Rottenbauer (schloss Rotenbaur) für 300 Gulden an Peter Gündelwein (Peter Gündelwein). Dies findet unter der Bedingung statt, dass Peter Gündelwein nur ein Drittel der Einkünfte und Erträge der beiden Orte erhält. Die restlichen Erträge erhält das Hochstift Würzburg.
Johann Voit von Salzburg (Hanns Vogt v. Salzburg) kauft Peter Gündelwein (Peter Gundelwein) die Nutzungsrechte ab, die dieser 1410 von Bischof Johann von Egloffstein am Schloss Rottenbauer und am Dorf Fuchsstadt gepfändet hatte. Bischof Johann von Brunn bewilligt diesen Handel unter der Bedingung, dass die eine Hälfte der jährlichen Erträge an Johann Voit von Salzburg fallen solle, die andere an das Stift Würzburg. Außerdem muss Johann Voit von Salzburg am Schloss Bauarbeiten im Wert von 300 Gulden vornehmen, die nicht näher spezifiert werden. Bischof Johann behält sich und dem Stift Würzburg darüber hinaus das Öffnungsrecht vor, das die Einquartierung von Truppen und die Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert, sowie das Recht, das Pfand wieder auszulösen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet dem Ritter Lorenz von Ostheim (her Lorentz von Osthaim riter) 20 Gulden der Jahreseinnahmen aus der Bede der Dörfer Frickenhausen bei Mellrichstadt und Wollbach (Frickenhausen vnd Wolpach), die mit einer Hauptsumme von 220 Gulden wieder abzulösen sind.
Konrad von Bickenbach (Her Conrat von Bickenbach) übergibt Bischof Rudolf von Scherenberg das Dorf Fuchsstadt, das im Amt Homburg a. d. Wern liegt, (Fuchstat, das dorf im ambt Hohenberg nit weit von Hamelburg gelegen) mit allen Rechten, der gesamten Gerichtsherrschaft, allen Zugehörungen und Nutzungsrechten. Dafür verpfändet Bischof Rudolf ihm, seiner Frau Agnes und seinen Kindern Konrad und Susanne (Agnes seine Hausfraw, Conrat vnd Susanne ire sune vnd dochter) ein Leibgeding über jährlich 90 Gulden aus der Bede zu Retzbach und Sachsenheim (dorfere Retzbach vnd Sachsenshaim).
Bischof Konrad von Bibra verpfändet den Töchtern des verstorbenen Sigmund Fuchs zu Burgpreppach (obgemelts letzten Sigmunden Fuchsen verlassene dochtern) Jahreseinkünfte von 55 Gulden zu einer Hauptsumme von 1100 Gulden auf den Kammergefällen in Würzburg auf Wiederlösung. Ebenso verpfändet er Johann Wilhelm Fuchs zu Gleisenau und Valentin Fuchs zu Bischofsheim, den Vormündern von Georg Christoph Fuchs zu Eltmann, Gleisenau und Bischofsheim (Hans Wilhelm vnd Valtin Fuchs als vermündern Jörgen, Christoffen Fuchsen) 85 Gulden Jahreseinkünfte für eine Hauptsumme von 1700 Gulden aus der Kellerei von Haßfurt (Kellerey zu Haßfurth). Ebenso verpfändet er im gleichen Jahr Johann Wilhelm Fuchs zu Gleisenau (Hans Wilhelm Fuchs) 50 Gulden mit 1000 Gulden Hauptsumme. Zusätzlich verpfändet er Johann Dietrich Fuchs von Bimbach (Hanns Dietrich Fuchs zu Bimbach) 65 Goldgulden für 1300 Goldgulden Hauptsumme. Im folgenden Jahr 1543 verpfändet der Bischof dem Domherren Sigmund Fuchs von Wonfurt und Rügheim, Domherr zu Würzburg (Her Sigmund Fuchs Dombher) 60 Gulden jährlicher Einnahmen aus dem Kammergefällen für 1200 Gulden Hauptsumme auf Wiederlösung. Im Jahr 1551 verpfändet Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt dem Domherren Sigmund Fuchs von Wonfurt und Rügheim erneut 60 Gulden jährlicher Einnahmen für 1200 Gulden Hauptsumme.
Johann Zobel tauscht mit der Pfarrei Kleinochsenfurt (pfarr zue Clain Ochsenfurth) einen Hof in Fuchstadt gegen den Zehnten zu Darstadt (Zehnt zue Darstatt). Der Schreiber verweist auf Einträge zu Kleinochsenfurt und merkt außerdem in einer Glosse an, dass von diesem Rechtsgeschäft auch die Orte Goßmannsdorf, Sommerhausen, Winterhausen, Eßfeld, Bergtheim, Neustadt am Main und Tiefenthal (Gosmansforff, Sumerhausen, Winterhausen, Esfelt, Berchthaim, Newstatt, Dieffenthal).