Die von Schwarzenberg besitzen als Oberjägermeister etliche Güter zu Baunach (Baunach), die die Jägergüter genannt werden. Davon erhalten sie jährlich etliche Zinsen, Gülte, Atzung, Lege und andere Nutzungen.
Friedrich von Hohenzollern, Burggraf von Nürnberg (Burggrav Fridrich von Nurenberg), empfängt die Hälfte des Zehnts zu Ickelheim (Ickelnhaim) von Bischof Gottfried von Hohenlohe.
Das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg (Jagsperg) werden von den bayerischen Herzögen Stefan, Friedrich und Johann (her Steffan her Fridrich vnd her Johann Hertzogen zu Bairen) und Johann und Gerlach von Hohenlohe (Hanns auch Gerlach Heren von Hohenlohe)1387 an Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Stift verkauft. Da die Stadt sehr baufällig ist, erlässt Bischof Gerhard den Einwohnern eine Zeit lang das Ungeld, um die Stadt damit zu erneuern. Fries verweist ebenfalls auf einen Gerichtsprozess zwischen Herzog Wilhelm von Bayern (Hertzog Wilhelm von Bairen) und Bischof Konrad von Thüngen.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Peter Ruden (Peter Ruden) und seinen Erben den Halbteil an dem Schloss und der Stadt Jagstberg (Jagsperg) für 500 Gulden. Unter Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erhält Peter Ruden seine 500 Gulden zurück. Bischof Gottfried verschreibt Johann von Absberg (Hanns von Absperg) für 4000 Gulden Schloss, Stadt und Amt Jagstberg. Er behält dem Stift jedoch die Öffnung und Erbhuldigung vor. Außerdem übergibt er Johann einen Brief, laut dem die nächste Ablösung nicht vor Ablauf von 10 Jahren geschehen soll. Zehn Jahre später gibt Friedrich von Seldeneck (Fritz von Seldenck) Bischof Gottfried 4300 Gulden. Mit den 4000 Gulden löst er Schloss, Stadt und Amt Jagstberg aus, die restlichen 300 gibt er dem Stift zu anderen Nutzen. Für eine Hauptsumme von 4300 Gulden werden ihm besagtes Schloss, Stadt und Amt verschrieben. Es wird ihm ebenfalls erlaubt, 500 Gulden daran zu verbauen. Das Stift behält sich aber die Lösung, Öffnung, Erbhuldigung und Landsteuer vor. Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss, Stadt und Amt wieder von Friedrich von Seldenecks Sohn Philipp (Philip).
Burkhard Estl (Burckart Estl) verpfändet mit Einwilligung seines Lehnsherren Bischof Gottfried Schenk von Limpurg die Hälfte des Zehnts auf seinem Lehen in Illesheim (Jlleshaim), insgesamt 35 Malter Getreide, für 400 Gulden an Heinrich Geiling (Haintz Gailing). Er übergibt ihm ein Revers. Der Zehnt soll in 6 Jahren wieder abgelöst, oder vom Fürsten gelöst werden.
Bischof Johann von Grumbach nimmt 2300 Gulden vom Prior und Konvent zu Ilmbach und verschreibt ihnen dafür den halben Zehnt zu Ober- und Unterspiesheim (Obern vnd nideren Spieshaim). Er stellt die Bedingung, dass zur Ablösung der Zehnts nicht mehr als 1800 Gulden gezahlt werden müssen. Bischof Konrad von Bibra löst den Zehnt dann für 1800 Gulden ab.
Der halbe Zehnt zu Jagstberg (Jagsperg) war ein Lehen der Herren von Hohenlohe. Der Ritter Simon von Stetten (Simon von Steten) empfängt ihn von Graf Kraft von Hohenlohe (Graue Crafft von Hohenlohe) als Lehen. Bischof Lorenz von Bibra erwirbt diesen Zehnt für 430 Gulden.
Bischof Konrad von Thüngen kauft eine Behausung zu Jagstberg von Leonhard Beck (Linhart Beck) und eine von Johann Stauch (Hanns Stauch). Einige Jahre später kauft Bischof Konrad etliche Gülte und Zinsen in Jagstberg und seinem Amt. Von Johann Habri (Johan habri), Vikar vom S. Marien Magdalenen Altar im Stift Haug, kauft er für 34 Gulden die Gülte und Zinsen, die bisher dieser Vikarie gehört haben.
Nachdem die Kartäuser in Ilmbach (Ilmach) den Zehnt für 83 Jahre besessen haben, löst Bischof Konrad von Bibra diesen wieder für 1800 Gulden ab. Da der Prior und Konvent nicht wissen, wie sie die 1800 Gulden anlegen sollen, überlassen sie sie vorerst dem Stift und lassen sie sich mit 90 Gulden verzinsen. Sie verpflichten sich, die 90 Gulden mit der Hauptsumme von 1800 Gulden abzulösen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt Bernhard von Liebenstein (Bernhart von Liebenstain) und seiner Ehefrau Margaretha von Hutten (Margareth von hutten) alle Zinsen, Gülte, Gefälle und Nutzungen im Amt Jagstberg (Jagstberg) für 7800 Gulden auf Wiederlösung. Bischof Friedrich von Wirsberg lässt Bernhard das Amt des Amtsmannes übertragen. Ausgenommen sind dabei die geistliche Jurisdiktion, der Landgerichtszwang und weitere Rechte.