Bischof Berthold von Sternberg erhebt mit Bewilligung der geistlichen und weltlichen Grafen, Herren, Ritter, Knechte und landschafft des Hochstifts eine Steuer von einem Schilling Würzburger Währung auf jedem Morgen Weingarten.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Schubert, Ernst: Die Landstände des Hochstifts Würzburg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967. eröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967.
Bischof Wolfram von Grumbach erhebt eine Steuer von einem Schilling Würzburger Währung auf jeden Morgen Weingarten.
Bischof Albrecht von Hohenlohe ruft die Geistlichen nach Würzburg und erhebt von ihnen eine Steuer in Höhe von 50000 Pfund Heller zur Befriedigung seiner Gläubiger.
Die Würzburger Bürger können die hohen Abgaben nicht leisten, da sie hohe Unterhaltskosten haben und ihre Einkommen zu gering sind. Auf ihre Bitte gewährt ihnen Bischof Albrecht von Hohenlohe, für 20 Jahre eine verringerte Sonderabgabe. Jeder Bürger soll von einem Pfund Heller einen Schlling, und jeder Herd zehn Schilling geben. Die Einnahmen der ersten drei Jahre gehen allein an den Bischof, danach steht ihm ein Sechstel zu.
Die Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Thauber) übernimmt gegen eine jährliche Abgabe von 60 Malter die Schutzpflicht für die Eigenleute des Klosters Comburg (Camberg) in Gebsattel (Gebsettel) und um Rothenburg.
Bischof Johann verschreibt Graf Wilhelm, dessen Ehefrau Anna und Sohn Friedrich 300 Gulden auf der Steuer, dem Ungeld und der Stadtwaage von Würzburg, 100 Gulden in Gernach (Gernach) und 63 1/3 Gulden in Sulzfeld am Main (Sultzveld am Main). Den restlichen Betrag zahlt er an Graf Georg von Henneberg, bei dem die Grafen von Castell Schulden haben.
Bischof Rudolf von Scherenberg verkauft den Einwohnern von Donnersdorf (Danerstorf) das Weiderecht und den Schaftrieb in ihrer eigenen Gemarkung. Diese sollen jährlich zehn Gulden auf Burg Zabelstein (Zabelstein) entrichten.
Papst Innozenz VIII. erklärt die Zisterzienser sowie ihre Untertanen und Güter für exemt.
Bischof Lorenz von Bibra kauft Nutzrechte, Gefälle, Einkommen, Rechte sowie ein Teil am Künzelsauer Gericht für 350 Gulden von Kilian von Stetten (Steten).
Philipp von Weinsberg (Philips von Weinsperg; unklar, ob der ältere oder jüngere Bruder gemeint ist) verpändet den Einwohnern von Klingen (Clingen) die hart ob Clingenstain für zwölf Malter Korn, acht Malter Haber und acht Fastnachtshühner.