Michelstein (Michelstain) ist ein Schloss auf dem Aulberg gelegen. Dieses ist freies und eigenes Gut der Grafschaft Öttingen (Otingen). Graf Ludwig von Öttingen (Ludwig von Otingen) übergibt Bischof Otto von Wolfskeel und seinem Hochstift das Schloss und empfängt es von diesem wieder zu Lehen.
Den Klosterhof Merkendorf (Mirkendorf) tauschen Abt Nikolaus (abbt Niclaus) und sein Konvent zu Kleinlangheim (Lankhaim) mit Heinrich von Schaumberg (Haintzen von Schaunberg) gegen den Zehnt zu Grundfeld (Grunfelt), welcher des Hochstifts Lehen ist. Sie übereignen Bischof Johann von Brunn den Zehnt und Heinrich von Schaunberg übereignet den Klosterhof dem Hochstift, welchen er wiederum zu Lehen empfängt. Abt und Konvent verzichten auf alle ihre Rechte.
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann und Lorenz von Stein (Hannsen vnd Lorentzen vom Stain) 1000 Gulden. Dafür verpfändet er ihnen jährlich zu Epiphanias 80 Gulden Zins auf der Bede zu Mittelstreu (Mitelstrai).
Die Brüder Simon, Berchtold, Erasmus und Valentin von Merlau (Simon, Berchtold Asmus vnd Valtin von Merlau gebrudere) leihen Bischof Johann von Brunn 600 Gulden. Dafür verpfändet er ihnen jährlich 44 Gulden als Zins auf die Bede zu Mittelstreu (Mitelstrai).
Papst Nikolaus V. stellt dem Hochstift Würzburg eine päpstliche Bulle und Freiheit aus, dass niemand, außer ein Domherr zu Würzburg, zum Propst in Mosbach (Mosbach) verordnet werden soll. Das Stift Mosbach ist es einem Bischof zu Würzburg schuldig, ihm jeder Zeit mit einer Abgabe zu Hilfe zu kommen.
Das Gotteshaus zu Mittelstreu (Mitelstrai) hat die Weingärten dort zu Lehen und ein Würzburger Bischof erhält jedes vierte Fass als Zehnt. Damit die Weingärten jedoch rentabel bleiben und in Stand gehalten werden können, beschließt Bischof Rudolf von Scherenberg, dass sie nur noch jedes achte Fass als Zehnt abgeben müssen.
Gottfried von Fulbach (Gotz von Fülbach) trägt einen Kleinzehnt in Wolfsbach (Wolfsbach) vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen. Diesen übereignet er dem Hochstift. Dafür erhält Gottfried von Fulbach von Bischof Lorenz von Bibra die Erlaubnis des Hochstifts Fischwasser zu Mürsbach (Mirsbach) ein Leben lang zu nutzen. Darüber übergibt Gottfried von Fulbach ein Revers.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft des Hochstifts Anteil am Zehnt zu Memmelsdorf (Memesdorff) und die Hälfte des Anteils am Zehnt zu Rothenberg (Rottenberg) ohne Vorbehalte und mit Bewilligung seines Domkapitels an Sebastian von Lichtenstein (Sebastian von Lichtenstain), seinen Amtmann zu Bramberg. Im Kauf der beiden Dörfen, die in der Zent Seßlach (Seslach) liegen, sind die Rechte und Gerechtigkeiten zu Dorf und Feld mit inbegriffen, so wie das Hochstift diese damals von Wilhelm von Memmelsdorf (Wilhelmen von Memelsdorff), als Letztem seines Geschlechts, erhalten. Sebastian von Lichtenstein empfängt mit der Erlaubnis von Johann und Konrad von Milz (Hansen vnd Contzen von Miltz) dies alles für 1800 Gulden vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen.
Der Pfarrer Philipp Breus (Philips Breus) aus Mürsbach (Mirspach) verkauft mit Bewilligung Bischof Melchiors Zobel von Giebelstadt und dem Domprobst, der zu dieser Zeit Kollator des Pfarrers ist, die zweite Hälfte des Zehnts zu Treinfeld (Drainfeldt), das zur Pfarrei Mürsbach gehört, für 1000 Gulden an Martin von Rotenhan (Martin von Rotenhan).
Dieser Brief wird von Georg Bazer (Georgius Borher), dem Abt des Klosters Oberzell (Obern Zell), wegen des Fleckens Moos (Moss) übergeben. Dieser Flecken besteht aus acht Höfen, die dem Kloster, und niemandem sonst, Zinsen und Gült zahlen. Der Flecken gehört auch niemandem, dem er Zinsen oder Gült schuldig ist. Was das Gericht und Recht anbelangt, müssen die Menschen von Moss ihre Angelegenheiten dem Gericht des Klosters Waldbrunn (Waldbrun) vortragen. Was Verbrechen wie Diebstahl, Mord, Körperverletzung und anderes betrifft, so wird dies nie vor diesem Gericht verhandelt, sondern vor einem Gericht in Würzburg.