Das Kloster Murrhardt (Murhart) übergibt der bischöflichen Kanzlei Würzburg die Kopie einer Urkunde und gibt an, dass das Original vorhanden ist. Die Urkunde beinhaltet, dass Kaiser Ludwig der Fromme (Ludwig der erst vnd gütig) 827 seinem Beichtvater, dem Einsiedler Bruder Walterich (Walterichen), den Bau einer Klause für sich und zwölf seiner Brüder am Gewässer Murr (Murra) genehmigt. Außerdem übergibt der Kaiser drei Pfarreien, etliche Leute, Güter und Gefälle. Letztlich wird daraus eine Abtei gemacht, die gegenüber der Vogtei, allen Fürsten und anderen geistlichen und weltlichen Herrschern frei ist.
Die Herren von Hohenlohe-Brauneck (von Braunek) und die Herren von Hohenlohe (Hohenlohe) ziehen auf Grund des Kirchensatzes, Gerichts und Zehnts von Münnerstadt vor das königliche Hofgericht. Die Herren von Hohenlohe bekommen das Recht dafür zugesprochen.
Bischof Johann von Brunn kauft 25 Malter jährlichen Gülts des Dorfes Müdesheim (Mutichshaim oder Muteshaim), welches im Amt Arnstein (Arnstain) gelegen ist, zusammen mit anderen Gütern von Weiprecht von Helmstatt (Weiprechten von Helmstat).
Der Münzmeister soll Schutz und Schirm erhalten und verteidigt werden. Er ist befreit von der Reichssteuer und von allen Diensten. Wer in der Münzwerkstatt arbeitet, soll Frieden und Geleit bekommen, ausgenommen Angelegenheiten der Halsgerichtsbarkeit und der Münze selbst. Das Gesinde und die Knechte sollen rechtlich dem Münzmeister unterstehen, mit Ausnahme der Angelegenheiten der Halsgerichtsbarkeit. Der Münzmeister muss sich vor niemandem verantworten, außer vor den Fürsten und ihren Hauptmännern.
Der Münzmeister, seine Knechte und Diener sollen in der Zeit des Münzens zu keinen monitären Abgaben und anderen Sachen gezwungen werden, außer dem Schlosssatz. Für ihren Wehrsatz und ihren Wohnort müssen keine Bede oder Steuer bezahlt werden. Nach Bezahlung ihrer Schulden haben sie freien Abzug.
Bischof Lorenz von Bibra kauft Konrad Fuchsstadt (Contzen Fichstat) mehrere Zinse zu Münster (Münster) ab.
Bischof Konrad von Thüngen leiht sich 3000 Gulden von Sylvester von Schaumberg (Siluesteren von Schaumberg). Dafür verpfändet der Bischof ihm 250 Gulden jährlichen Zinses auf die Stadt Münnerstadt (Münrichstat).
Bischof Konrad von Thüngen löst 3000 Gulden, samt 150 Gulden Altzinsen, Pfand von Karl von Schaumberg (Carln von Schaumberg) ab, die dessen Vetter Sylvester von Schaumberg (Siluesteren) auf das Gefälle der Stadt Münnerstadt (Munrichstat) verpfändet sind.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt seinem Marschall Ritter Valentin von Münster (Valtin von Munster) jährlich 120 Gulden mit Bewilligung des Domkapitels. Zusätzlich verschreibt er Ritter Valentin von Münster 24.000 Gulden auf das Kammergefälle auf Wiederlösung.
Bischof Friedrich von Wirsberg schließt eine Abmachung mit dem Augustinerkloster zu Münnerstadt (Munrichstat), den Heiligen von Bad Bocklet (Boklat), Wilhelm und Martin von Budickheim (Wilhelmen vnd Martin Brundianio), sowie Johann Joachim (Hans Jorg) und Christoph Heinrich (Christoff Hainrich) von Erthal. Diese besagt, dass die von Erthal und ihre Nachkommen den Zehnt auf die heiligen Äcker von Bad Bocklet bekommen (Boklartt), die rechter Hand von Windheim (Windhaim) bis an einen Grenzsten reichen reichen, wo sie eine Grenze zu Winen scheidet. Vom heiligen Forst erhalten die von Erthal die Hälfte, die andere Hälfte erhalten die Heiligen von Bad Bocklet. So wie die Söhnen von Christoph von Budickheim (Christoff von Budickhaim), Wilhelm und Martin und deren männlichen Erben, den Zehnt auf die heiligen Äcker innehaben, so gehört ihnen die Hälfte des Bauholzes entlang des Weges nach Minhaim bis zur Brücke, die andere Hälfte gehört den Heiligen von Bad Bocklet (Boklach). Schloss Stollburg (Stolberg) soll durch Johann Holzheimer (Hansen Holtzhaimers) zur Hälfte an die von Erthal und deren Erben gehen und zur Hälfte an das Augustinerkloster zu Münnerstadt.