Die sächsischen Kaufleute aus Coburg (Coburg), Hildburghausen (Hiltpurghausen), Eßleben (Esleben), Neustadt bei Coburg (Newestatt) und Bad Rodach (Rothaw) fragen bei einem Würzburger Bischof um Geleit nach Frankfurt (Frankfurter) an.
Es wird angegeben, wo folgende Informationen zu finden sind: Wie das Hochstift Würzburg in den Besitz des Salzforsts (Saltzforst) gelangt ist und welche Rechte und Gerechtigkeiten ihm dort zustehen. Lorenz Fries (Lorentz Fires) hat ein Verzeichnis über das Forstrecht erstellt.
Viele Personen aus Salz sind bei der Kustodie tätig. Diese wurde durch Herzog Otto (Hertzo Otten) und dessen Schwester Richeza (Richeza) an das Hochstift gegeben. Dies geschieht zur Lebzeit Bischof Embrichos.
Es wird aufgelistet, wo sich folgende Informationen finden lassen: Die Grafen von Henneberg (Hennenberg) haben keinen Anteil an dem Salzforst (Saltzforst); Nutzung und Ertrag des Salzforst; es gibt neun Fischwasser im Salzforst; das Kloster Bildhausen (Closter Bildhausen) besitzt das Holzrecht im Salzforst; bei Salzabbau folgt eine Zahlung an das Hochstift Würzburg; Frauenroth (frauenrodt) hat keinen Anspruch auf den Salzforst; ein Notar wird hinzugezogen.
Die Herren von Hutten (von Hutten) sichern Bischof Johann von Egloffstein das Öffnungsrecht für ihr Schloss Hausen bei Bad Soden-Salmünster (Salmünster) zu. Im Gegenzug sichert er ihnen seine Unterstützung ihrer Burgen Stolzenberg (Stoltzenberg), Hausen (Hausen) und Häuser bei Bad Soden-Salmünster (Seden) im Falle einer Bedrohung zu.
Erzbischof Konrad III. von Dhaun verpfändet, mit der Zustimmung seines Domkapitels, das ihm und seinem Hochstifts Mainz (Maintz) gehörenden Schloss Lichtenberg (lichtenberg) und seinen Anteil an der Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzung) für 3000 Reihnische Gulden, auf jährlichen Wiederkauf, an Bischof Johann von Brunn. Bischof Johann von Brunn verpfändet den Anteil an der Burg und Stadt Bad Salzungen Burkhard von der Tann (Burckharten von der Than) auf Widerruf. Im Gegenzug erhält der Bischof von ihm das Öffnungsrecht. Im Falle, dass der Bischof von Mainz diesen Teil von dem Würzburger Bischof ablöst, muss Burkhard diesen ohne Widerstand abgeben.
Bischof Johann von Brunn leiht dem Mainzer Erzbischof Konrad von Dhaun das Schloss Lichtenberg (Lichtenberg), das Schloss und die Stadt bei Bad Salzungen (Saltzungen) mit deren Zugehörungen, sowie 3000 Gulden. Bischof Johann benötigt deshalb Geld, woraufhin Graf Georg I. von Hennenberg (Jorg von Hennenberg) ihm 3000 Gulden leiht. Im Gegenzug überträgt er dem Grafen die Schlösser und die Stadt, die er dem Erzbischof verliehen hat. Diese Schuldverschreibung gilt so lange, bis einer der Bischöfe diese ablöst. Wenn sie abgelöt wird, behält Bischof Johann jedoch weiterhin das Öffnungsrecht für die Schlösser. Im Fall, dass eines der Schlösser sich nicht mehr im Besitz des Erzbischofs von Mainz befinden sollte, muss Bischof Johann für den Verlust aufkommen und 3000 Gulden innerhalb von zwei Monaten zahlen. Wenn Würzburg und die von Henneberg sich im Krieg miteinander befinden sollten, sollen sich die in dem Schloss Lichtenberg sowie in dem Schloss, Stadt und Amt Bad Salzungen ansässigen Untertanen nicht einmischen. Falls Bischof Johann versterben sollte, sollen Graf Georg und seine Erben sich an den Mainer Erzbischof wenden und diesem unterstellt sein.
Otto von Salzburg (Ot voit von Saltzburg) erhält seine Wohnstätte und einen Teil der Salzburg (Saltzburg) mit allem Zugehörigen von Bischof Johann von Brunn. Auch weitere Personen erhalten dies vom Bischof. Der Bischof will, dass der Turm und das Tor der Burg mit allen Mitteln im Besitz des Hochstifts Würzburg bleibt. Die bei der Salzburg Ansässigen haben auf Grund ihres Anteils, den sie als Lehen erhalten hatten, das Recht, Holz im Salzforst (Saltzforst), das dem Bischof und dem Hochstift gehört, zu nutzen. Hierbei ist zu vermerken, dass die Teile des Schlosses mit allemZugehörigen als Lehen vom Hochstift übertragen worden waren. Dem wiederspricht Otto von Salzburg. Da er jedoch stirbt, kommt Johann von Hutten (Hans von Hutten zum Seckelberg) auf Bischof Johann zu, und bittet ihn um Otto von Salzburgs Anteil, da er ein Recht auf dessen Erbe habe. Der Bischof antwortete, dass er die Lehen Ottos schon an Johann Voit von Salzburg (Hansen voiten) verliehen hat. Er bot ihm jedoch an folgendermaßen zu verfahren: Sollte Otto von Salzburg die Lehen nicht empfangen wollen, würde er sie Johann von Hutten verleihen. Albrecht von Brende (Albrecht von Brende) wollte seine Lehen nicht empfangen, die dadurch zurück an den Bischof fallen. Letzendlich ist das gesamte Schloss Salzburg Lehen des Hochstifts.
Bischof Lorenz von Bibra erlässt am 8. Juli eine Bestimmung für die Diener, Bürger und Kannengießer Würzburgs (wirtzburg). Diese besagt, dass es nur ihm zusteht, in den Städten, Märkten und Dörfern des Hochstifts Würzburg nach Salpeter zu suchen, zu graben und dieses zu sieden. Falls dabei Schäden entstehen, wird er dem Geschädigten von zehn Zentner einen Zentner geben und pro Zentner achteinhalb Gulden zahlen. Niemand soll Salpeter verkaufen, das über acht oder zehn Pfund zu Schwarzpulver verarbeitet wird. Für die Händler gibt es eine Befreiung vom Reisdienst, der Wache, der Wochengeldsteuer und der Bede.
Leonhard Saalmann (Linhart Salman) übergibt Höchstädt (Hochstet) ein Revers. In diesem ist vermerkt, dass er den Hof bei Mühlhausen (Mulhausen) mit all seinen Rechten und allem Zugehörigen von Johann Klebsattel zu Höchstädt (Hansen Klebsettel zu Hochstet) gekauft hat. Zudem hat ihm Bischof Konrad von Thüngen aus Gnade Mannlehen verliehen. Der Hof soll in gutem Zustand erhalten werden und nicht aufgeteilt werden. Leonhard gibt an, mit dem Bischof verbunden zu bleiben und sich in keine andere Herrschaft zu begeben. Er erkennt den Gerichtszwang des Hochstift Würzburgs an.