Bischof Andreas von Gundelfingen setzt Heinrich von Schaumburg (Hainrichen von Schaumberg) und dessen Erben als seine Diener und Burgmannen auf der Burg Geiersberg (Geiersberg ain Sloß ob der stat Sesslach gelegen) ein. Er verpfändet ihnen zusätzlich 100 Pfund Haller in Form des Burglehens, welche sie jährlich mit 10 Pfund Haller auf der Bede zu Mellrichstadt verzinsen dürfen. Dies gilt solange, bis die 100 Pfund Haller ausgelöst werden und in etwas anderes, das im unmittelbaren Umkreis der Burg Geiersberg liegt, angelegt wird. Die Nachtragshand fügt dem Eintrag folgende Dinge hinzu: Landwehr (Landswehr), Meiningen (Mainingen), Vachdorf (Vachdorff), Leutersdorf (Leuttersdorff), Queienfeld (Queinnfelt) und den Rat des Burgguts (Burrguts Raht).
Heinrich von Schlitz (Hainrich von Schlitz), Marschall aus Fulda und ein Feind des Stifts Würzburg, versucht dieses mit einer Reiterschaft anzugreifen. Bischof Otto von Wolfskeel stellt deshalb seine Reiterei auf. Heinrich von Schlitz überfällt heimlich das Schloss Wolkerhausen unter Landwehr (Schlos Wolkershause vnder Landswere) nicht weit von Meiningen (Mainingen) gelegen, mit der Absicht, die Stadt einzunehmen, zu erobern und deren Bürger gefangen zu nehmen. Dies soll am darauffolgenden Samstag vor Palmsonntag geschehen, wenn die Bürger in der vor der Stadt gelegenen Martins Kirche mit den Palmblättern wedeln. Aber die Bürger von Meiningen setzen sich mit ihren Waffen zur Wehr und besetzen die Stadt, sodass Heinrich von Schlitz nichts ausrichten kann und er erfolglos unter Spott und Schmach aus der Stadt abziehen muss. Hauptmann Dietrich von Thüngen (dietz von Thungen) und seine Reiterei nähern sich Würzburg. Der Angriff auf die Stadt wird diesem auf der Stelle gemeldet und den Feinden nachgeeilt. Erwin (Erwinen() und Karl von Büches (Carln von Büches) sowie andere Adelige werden niedergeworfen und gefangengenommen. Diese werden bestraft, indem ihnen Lehen und Güter oder anderweitige Verpflichtungen entzogen werden. Das Schloss Wölkershausen, das für seine hinterhältige Lage bekannt war und dem Ritter Gottfried von Ekesdorf (Gotfriden von Ekesdorf) gehörte, wird geschliffen.
Ritter Eberhard von Buchenau (Eberhart von Buechenau riter), Eberhard Neidhard (Eberhart Neithart), Heinrich von der Tann (Haintz von der Thanne), seine Söhne Wilhelm und Sitig (Wilhelm vnd Sitig) und sein Bruder Friedrich von der Tann (Fritz) unterstützen Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen die Markgrafen zu Meißen (Meissen) als Hauptleute und Diener. Deswegen hat sich sein Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein wegen ihrer Hauptmannschaft, ihrer Dienste und den entstandenen Schäden mit ihnen geeinigt. Er verschreibt ihnen und ihren Erben 8,000 Gulden auf die Bede der Städte Meiningen (Mainingen) und Mellrichstadt (Melrichstat) zusammen mit dem Zoll und dem Ungeld. Ihnen wird aber weder die Hauptsumme noch die dazugehörigen Zinsen oder der Ertrag bezahlt. Die Summe beträgt dann 14,000 Gulden. Deshalb verschreibt Bischof Johann von Egloffstein ihnen noch andere Gelder von Stadt und Amt Meiningen, welche in Gesamtsumme 19,500 Gulden ergaben. Da verschreibt der Bischof ihnen auch noch die Landeswehr auf Schloss und Burg in Stadt und Amt Meiningen, aber unter Vorbehalt der Auslösung und der Erbhuldigung.
Johann von Brunn hat auf Bitten der Herren von Grumbach und von Eberstein (von Grumbach vnd von Eberstein) der Gemeinde Bergrheinfeld (Reinfelt) erlaubt, eine Landwehr über ihre Mark zu errichten.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt die Landwehr für Bergrheinfeld.
Früher haben die Windhetzer des Bischofs, die Diener der Domherren, anderer Stifte und Klöster sowie die Würzburger Edelleute und Bürger in der Landwehr der Stadt Würzburg und etlichen angrenzenden Wäldern und Büschen Hasen und Hühner gefangen. Als aber der Weinwuchs dadurch Schaden nimmt, wird diese Praxis vom regierenden Fürsten untersagt. Bischof Rudolf von Scherenberg verkündet, dass fortan niemand mehr Hasen oder Feldhühner innerhalb der Würzburger Landwehr fangen, schießen oder hetzen solle. An dem Lentach ist es verboten, Hasen mit Garn zu fangen, hetzen und schießen ist jedoch erlaubt. Im Bilsach bei Lengfeld (Lengfeld) und im Hegholz bei Randersacker (Randersacker) ist es verboten, Feldhühner mit Hunden oder Zeug und Stricken zu fangen. Falls dies nicht eingehalten wird, muss der Wilderer für jeden Hasen 2 Gulden und ein Barchet und für jedes Huhn einen Gulden und ein Barchet zahlen.
Die Würzburger Feuerordnung wird 1551 im ganzen Hochstift erneuert. [Nachtragshand ergänzt: Anzeigen von Feuer, Wasseröffnung, Bringen von Wasser, Ausbreiten der Güter, Besichtigung der Gaben, Fremdenherberge, Sammlung der Viertel, Sammlung der Geistlichen, Straßen räumen, Eid der Wächter, Verwahrung von Ketten, Bestellung der Landwehr. Feuerzeug, Feuerstättenbesichtigung, Verwahrung der Tore, Rettung, Schutz der Dörfer, Verwahrung der Schranken, Schröterwasserzuber, Kornknecht, Steindecker, Gärtner, Weinknecht, Schneider, Schröter so Scharwächter, Bader, Heinzeler, Sackträger, Weber, Bäcker, Stangenträger, Zimmerleute, Kramfahrer, Hutmacher, Metzger, Schuhmacher, Fassbinder, Sturmschläger, Löwer, Dachdecker, Fischer, Kürschner, Maurer, Barbier, Schreiner, Leitern in der Neustadt und Altstadt, Suchsen, Behausung, Wassergeschirr, Feuerzeug, Zeichnung und Erstattung, Entwehrung, Wasserschutz, jüngster Bürgermeister, Stadtverwahrung, Feuerdämpfung, Feuerzeugs Verwahrung, Beleuchtung in Gassen, unfleißiges Feuerwerk, Brunststrafe, Wasser vor den Häusern, Verschütten von Wasser, Feuerhauptmann, Tor Vorwarnungen, Ratsbescheid, alter Bürgermeister, Steuerschreiber, Kerner, Dachdecker, Huren, Steinmetz, Bettelorden, Kohlenträger, Kübler, Wasserfuhrlohn, Bachleitung und Ablassung, Brunnenöffnung, Verwahrung von Lotzen]