Johann von Bosenberg (Hannsen von Boesenberg) kauft etliche Gerechtigkeiten und Nutzungsrechte zu Marbach für das Amt Lauda.
König Heinrich III. gibt Bischof Bruno von Kärnten und seinem Hochstift etliche Gefälle und Nutzungsrechte zu Möckmühl (Meckmülen etwan Megdmülen genant).
Meile beim Bann: Die Reichsstädte erhalten das Privileg, nach dem jeder, der sich einer Reichsstadt auf eine Meile nähert, nicht neben dieser, sondern durch die Reichsstadt gehen muss. Wenn er das nicht tut, so darf die Reichsstadt ihn nach eigenem Ermessen bestrafen. Über diese Freiheit beschweren sich die geistlichen und weltlichen Fürsten, da ihren Untertanen so auf ungelegene Straßen und Wege gezwungen werden. Sie erreichen, dass König Heinrich VII. diese Regelung wieder abschafft.
Schloss, Stadt und Amt Mellrichstadt (Melrichstat) liegen im Oberland des Hochstifts Würzburg. Bischof Wolfram von Grumbach verleiht einen Hof des Stifts in Mellrichstadt an Siegfried von Stein (Seifriden vom Stain) und seine Frau Adelhid von Stein (Alhaiten) auf Lebenszeit. Dafür zahlen sie dem Hochstift jährlich 40 Malter Korn und 30 Malter Hafer. Im Tausch bekommt das Hochstift Würzburg ihren Hof zu Unsleben (Vsleuben) mitsamt den Zu- und Eingehörungen. Siegfried und Adelheid von Stein behalten sich das Nutzungs- und Wohnrecht vor.
Die Brüder Konrad und Poppo Fuchs von Kannenberg (Contz vnd Pop die Füchse von Cannenberg) verpfänden mit dem Wissen und der Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein als Lehensherren etliche Nutzungsrechte an Frowin von Karlsbach (Frobin von Carlsbach) auf Wiederlösung.
Kaspar IV. von Bibra (Caspar von Bibra) ist Bischof Johanns von Egloffstein Hauptmann im Oberland, weswegen er ihm 3250 Gulden schuldet. Dafür überlässt er ihm das Amt und die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat), zugehörige Nutzungsrechte und Gefälle, solange bis seine Schulden beglichen sind. Nachdem die Herren von Buchenau (die von Buchenau) und die Herren von der Tann (Thann) Bischof Johann von Egloffstein 10000 Gulden mit einer Frist von 10 Jahren für die Burg Ursberg (Vrsperg) und deren Zu- und Angehörungen leihen und Kaspar IV. von Bibra (Caspar von Bibra) dieselbe mit 10000 Gulden wieder ablöst, verschreibt ihm Bischof Johann von Egloffstein, in Absprache mit den genannten Schuldforderern, 10000 Gulden auf die Stadt Mellrichstadt, so dass er diese innehat und den Gläubigern zehn Jahre lang jährlich 1000 Gulden bezahlt und dann seine 3250 Gulden auch einnehmen soll.
Simon von Waldenstein (Simon von Waldenstain) leiht Bischof Johann von Brunn 4000 Gulden über vier Jahre. Die nächsten vier Jahre verschreibt er ihm jährlich 400 Gulden zu Zins. Sofern er die 4000 Gulden samt Zinsen in den kommenden vier Jahren nicht zurückzahlt, fällt die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) samt ihrer Zugehörungen, Dörfern, Leuten, Gütern, Gefällen und Nutzungrechten an Simon von Waldenstein.
Dietrich von Thüngen (Dietz von Thungen) hat etliche Güter, Nutzungsrechte und Gefälle bei und um Binsfeld (Binsfeld) im Amt Arnstein (Arnstain) von der Herrschaft Henneberg-Römhild (Hennenberg zu Römhilt) zu Mannlehen inne. Diese werden Müdesheimer Güter (Mutishaimer güter) genannt. Als Bischof Rudolf von Scherenberg das Schloss Binsfeld von Georg von Lichtenstein (Georgen von Liechtenstain) an das Hochstift löst, zieht er die Müdesheimer Güter mit ein. Dies ärgert nicht nur Dietrich von Thüngen, sondern auch Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot von Hennenberg). Beide Parteien sind mit ihren Positionen im Recht, doch der Bischof verträgt sich mit Dietrich und entschädigt ihn mit anderen Gütern. Damit auch Graf Otto als Dietrichs Lehnsherr einwilligt, verpfändet der Bischof ihm jährlich 15 Gulden Zinsen auf der Bede zu Arnstein (Arnstain) als Mannlehen. Diese Zinsen darf der Graf solange einnehmen, bis der Bischof ihm ein Rittermannlehen verleiht, das 300 Gulden wert ist, oder ihm 300 Gulden in bar auszahlt, welche der Graf oder dessen Erben anlegen und dann vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen empfangen.
Bernhard von Bastheim (Bernhart von Basthaim) verkauft den Groß- und Kleinzehnt zu Mechenried (Mechriet) auf allen zehntbaren Stücken samt etlichen Höfen, Lehen, Zinsen, Gülten, Nutzungsrechten, Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten, die er von Philipp Fuchs zu Schweinshaupten (Philips Fuchsen) zuvor gekauft hat, für 2500 Gulden.
Gottfried von Rotenhan zu Rentweinsdorf (Gotz von Roetenhan zu Rentwigsdorf) besitzt etliche Höfe, Hübe, und Nutzungsrechte zu Mechenried (Mechriet). Diese verkauft er erblich an Bischof Lorenz von Bibra für 185 Gulden.