Bischof Hermann von Lobdeburg verpfändet den Hof zu Würzburg genannt Grafe Eckhart und das Schloss Rottenbauer für 120 Mark Silber an seinen Truchseß Konrad dorfen.
Das Dorf Rötelsee (Rotelsehe) und viele weitere Güter gehörten Bischof Gebhard von Henneberg. Später wird es Gebhard von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Gebelhart von Hohenlohe gnant von Brauneck), dessen Ehefrau Adelheid (adelhait) und ihren beiden Söhnen überlassen.
Zwei Jahre später verkauft Bischof Johann von Egloffstein das Schloss Rottenbauer, die Behausung und Kammern, mit all deren Nutzen, Freiheiten, Gerechtigkeiten, Herrlichkeiten, Rechten, Äckern, Wiesen, Leuten, Gütern, Zinsen, Gült, Handel, Wäldern, Gewässern, Weinen und Weiden für 600 Gulden an Peter Dege (petter dege) und Friedrich Kammerer (fritzen Cameren). Davon sollen sie ihm 550 Gulden bezahlen und die übrigen 50 Gulden verbauen. Der Bischof behält das ewige Recht auf Wiederlösung.
Nachdem Bischof Johann von Brunn das Schloss Rottenbauer und das Dorf Fuchsstadt an den Herrn Johann Voit von Salzburg (vogt von saltzburg) verkauft, befindet sich der Bischof in Geldnot. Er verlangt weitere 300 Gulden von Johann Voit von Salzburg. Zudem macht er einen Hof bei Rottenbauer (marck zu Rottenbaur), das dem Kloster Heidingsfeld (closters zu haidingsfelt) gehört, und das Schloss Rottenbauer sowie das Dorf Fuchsstadt mit all deren Zu- und Eingehörungen zu Mannlehen. Die Wiederlösung steht Johann Voit zu. Darüber gibt es einen Vertrag.
Herr Johann Voit von Salzburg (voiten von Saltzburg) verkauft das Schloss Rottenbauer (schlos Rotenbaur), einen Hof bei Rottenbauer, der dem Kloster Heidingfeld (closter zu Haidingsfelt) gehört, sowie das Dorf Fuchsstadt (Fuchstat) mit all seinen Rechten, Zubehör, Leuten, Gütern, Höfen, Lehen, Zenten, Zinsen, Ackern, Gewässern, Feldern, Wiesen, Wäldern, Mühlen, Bergen, Gründen, wunen, Weiden, Freiheiten, Heiligkeiten und Zu- und Eingehörungen an Ritter Friedrich von Wolfskeel (Friderich wolfskel ritter von hausen). Bischof Johann von Brunn bewilligt den Kauf unter einer Bedingung: Die Lehensmänner, sollten sie seine Erben sein oder ein anderer Angehöriger des Hochstifts Würzburg, dürfen die Lehen nicht verkaufen, verpfänden, übertragen oder entfemden. Zudem soll sich das Schloss Rottenbauer dem Hochstift und dem Domkapitel in Notfällen und bei Kriegen öffnen.
Ritter Friedrich von Wolfskeel (Friderich) stirbt ohne einen seiner Mannlehen würdigen Erben. Der zu dieser Zeit regierende Bischof kann die Güter des Ritters für 800 Gulden auslösen. Der Bischof legt einen Zeitraum im Jahr fest, in dem Besitzer solcher Güter dem Frühmesser, dem Vikar im Domstift, jährlich 24 Malter Korn abgeben und ihre Grundstücke in Würzburg (wurtzburg) antworten und ausrichten müssen. Der Zeitraum befindet sich zwischen Maria Himmelfahrt und Maria Geburt.
Bei Rotenberg (Rotelberg) liegt ein Rottelbruch. Aufgrund von Teilen an den Steinen und dem Bruch kommt es zu Uneinigkeiten zwischen den Herren von Jpheisdorf und den Herren von Eisenheim (vntereisentzheim). Wegen dieser Uneinigkeiten setzt Bischof Rudolf von Scherenberg einen Vertrag auf. Dieser besagt, dass die Herren von Eisenheim auf ewige Zeit kein Stein oder Rotel in dem Steinbruch abbauen dürfen. Zudem dürfen sie ihre Felder zwischen der Landstraße, die von Escherndorf (Eschersdorf ) ausgeht, entlang des Steinbruchs und bis zu den Weinbergen der Herren von Püssenheims (prasseltzheim), sowie die Felder zwischen der genannten Straße, dem Steinbruch und dem dort gelegenen Wald für einige Tage nicht bebauen. Der Vertrag wird am 12.03.1472 aufgelöst.
Johann Zollner von Halberg (hans zolner halburg) verfügt über einen Vertrag, der es ihm ermöglicht, Güter, Leute, Zinsen und Gült zu Rötelsee (rottelsehe), Iphofen (Jphofen) und Mainbernheim (meinbernheim) mit deren Obrigkeiten, Lehenschaften, Rechten, Gewohnheiten und Herkommen, welche Mannlehen Bischof Lorenz von Bibra und dessen Stifts waren, aufzuheben. Stattdessen gehen sie als Lehen an seinen Sohn und seine Tochter über.
Bischof Konrad von Bibra verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels dem Vikar die Kapelle im Hofe zu Rötelsee (Röttelsehe), die auch Kapelle der Verkündung der Entsündigung genannt wird, eine jährliche Rente von 40 Gulden, die an den zwei Tagen Walpurgis und Martini ausgezahlt wird für 1100 Gulden an Gold auf Wiederlösung. Den Hof besitzt später der Domherr in Würzburg, Richard von der Kere (Reinharten von der keer).
Bischof Melchior Zobel von Gieblstadt verkauft mit der Bewilligung seines Domkapitels den Berg und den Wald bei Rottenberg (Rottenburg), bei Gräfendorf (Greuendorff) gelegen, samt dem dort fließenden Gewässer, welches schmiter genannt wird, an den Amtmann von Homburg Philipp von Thüngen ( philipsen von Thungen ambtman zu Homburg).Auch das Stift besitzt neben den von Thüngen (von Thungen) Anteile an den Zu- und Eingehörungen. Die vorher im Besitz des Hochstift Würzburgs gewesenen Zu- und Eingehörungen, die Zinsen auf die Wiesen und Äcker, sowie die Wiesen und Gewässer bei Rottenberg werden für 450 Gulden an die von Thüngen verkauft. Im Falle, dass das Hochstif die drei Dörfer Michelau an der Saale (Michelaw), Weyersfeld (Weihersfeldt) und Schonderfeld (schunterueldt), für welche die von Thüngen ein 15-jähriges Nutzungsrecht haben, wiederlösen wollen, liegt das Recht auf Wiederlösung bei dem Stift. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung schadet diese dem Vertrag nicht.