Bischof Heinrich von Stühlingen schenkt dem Kloster Bildhausen eine Hube zu Cadelachshausen, 30 Morgen Felder an der Brende einschließlich der Holzrechte im Salzforst (Saltzforst) und jährlich 20 Fuder Heu von Feldern auf dem Berg Osseler sowie Heu und Gras auf dem Askeberg.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Konrad von Bastheim (Basthaim) erhält in seiner Eigenschaft als Burgmann von Bischofsheim (Bischofshaim) etliche Äcker und Wiesen von Bischof Albrecht von Hohenlohe verschrieben. Diese Lehen liegen in Brückenau (Brukenaw) und im sogenannten Kammerforst (Camerforst).
Konrad Münzmeister (Muntzmaister) empfängt einen Hof, neun Seldenhäuser und sieben Morgen Wiese in Burgebrach (Burckebrach) sowie etliche Güter in Hadmarsbach (Hattmarspach) als Lehen von Bischof Albrecht von Hohenlohe.
Die Einwohner des Ortes Kleinbrach (Clainbrach) streiten sich mit dem Abt von Aura (Aura) um zwei Rasen und werden durch Bischof Lorenz von Bibra vertragen.
Die Herren von Herbilstadt (Herbilstat) tragen als Mannlehen des Hochstifts Würzburg folgende Besitzungen in Prölsdorf (Brelsdorf): das Schloss, einen Hof mit 17 Tagwerken Wiese sowie 7 Huben und 15 Felder, eine Hofstatt, eine Mühle, den Schaftrieb, das Fischwasser, den halben See, den dritten Teil am dortigen Wald, einen Teil am Zehnt und eine Badstube. Im Jahr 1506 besitzt Dietrich von Herbilstadt diese Güter und verpfändet sie für 1600 Gulden mit Bewilligung Bischofs Lorenz von Bibra an Sigmund von Rosenau (Rosenaw), der dessen einziges Kind, Barbara, geheiratet hatte, unter folgender Bedingung: Das Pfand bleibt eingegeben, bis ihm ein männlicher Erbe geboren wird, der diese Güter wieder ablösen darf.
Nach dem Tod von Dietrich von Herbilstadt kommt seine Tochter Barbara von Rosenau (Rosenaw) in den Besitz des Mannlehens über Prölsforf. Ihrem Ehemann Sigmund bietet Engelhard von Seinsheim (Sainshaim) seine Güter an, die er in Prölsdorf (Brelsdorf) als Mannlehen trägt. Diese umfassen den dritten Teil am Dorf, etliche Wiesen und Felder. Er verkauft sie ihm mit Bewilligung Bischofs Lorenz von Bibra und lässt sich ein zweijähriges Wiederkaufsrecht einräumen.
Bischof Lorenz von Bibra kauft etliche Gülten, Wiesen, Wälder und andere Gefälle in der Limpurger Markung (Limpurger Markung) von der Äbtissin und dem Konvent zu Zell am Main (Vntercelle).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft an Sebastian von Lichtenstein (Lichtenstain) für 3000 Gulden den hochstiftischen Anteil am Schloss Lichtenstein (Lichtenstain) mitsamt den fünf Selden auf dem Berg vor dem Schloss. Von dem Verkauf sind außerdem betroffen: Herbelsdorf (Herbilsdorff) und die Hälfte von Buch (Buch) mit allen Schäfereien und Zugehörungen sowie bebaubarem Land und einem Teil am Wald mit Gärten und Wiesen, einen Wald namens Leiden und andere Gehölze rund um Schloss Lichtenstein, zwei Wiesen bei Frickendorf an der Baunach (Frickendorff) sowie die Zehnten von Herbelsdorf und Laur mit allen zugehörigen Rechten (es bleibt unklar welches Lauer gemeint ist: Burglauer bei Kissingen oder Niederlauer bei Bad Neustadt?). Der Bischof behält sich aber die geistliche Gerichtsbarkeit, das Landgericht und die Obrigkeit über die Zent vor. Sebastian von Lichtenstein soll die genannten Güter mit Ausnahme des Zehnten von Laur als Lehen empfangen.
Bischof Friedrich verträgt das Stift St. Burkard mit dem Spital zu den 14 Nothelfern. Das Stift St. Burkard soll dem Spital, das seinen Anspruch auf die beiden Zehnten an der Birkenfelder Leite und am Königsberg in der Oberleinacher Gemarkung (an der Birkhenfelder leyden vnd Konigsperg in Oberleinacher markung) angemeldet hat, zu dem Zehnten, den das Spital ohnehin schon innehat, zusätzlich den Zehnten auf acht Morgen Weingarten zustellen und folgen lassen, nämlich fünf Morgen zwischen dem Pranger (Pranger) und der Birkenfelder Leite, zwei Morgen am äußersten Pranger Richtung Würzburg und ein Morgen am Königsberg. Bei Irtenberg (Erdburg) soll jede Partei den Besitz weiterhin zur Hälfte besitzen. Das Stift St. Burkard soll auf der Hälfte des Spitals und von dessen Hofbauern keinen Zehnten erheben oder obrigkeitliche Rechte ausüben, sondern allein auf seiner Hälfte, die von würzburgischen Feldgeschworenen vermessen worden ist, nämlich am Buchelberg (Buchelberg), Kirnholz (Kirnholtz), Stockach (Stokhach), Maisenbachhof (Maysenbach) und am Kalten Loch (Kaltloch) (heute Ortsteil von Kist); auch der Brunnen des Hofs Erdbach (Erdbach) darf benutzt werden. Dem Spital dagegen soll die andere Hälfte Richtung Tiergarten (diergarten) und Würzburg, der Hof Erdbach (Erdbach) (evtl. Erdbach bei Creglingen), Wald, Äcker, Wiesen, die Benutzung des Brunnens und einen Weg von der Breite eines Fuhrwerks (allerdings außerhalb der benachbarten Wiesen, die den Höchbergern zustehen) mit Grenzsteinen markiert werden. Jede Partei darf auf dem ihr zugeteilten Land den Schaftrieb innehaben. Das Stift St. Burkard soll dem Spital außerdem innerhalb von drei Monaten 300 Gulden nachzahlen oder durch Verzinsung zusichern.
Bischof Friedrich von Wirsberg gestattet Martin Leuchsner (Leuchsner) 4 Morgen Wiese bei Speckfeld (Speckfeldt) sein lebenlang zu verleihen. Die Wiesen liegen underhalb des Ortes.