König Albrecht I. verhandelt mit Bischof Andreas von Gundelfingen, dass dieser ihm Hilfe gegen seine Feinde leisten soll, insbesondere gegen König Wenzel II. von Böhmen. Dafür verschreibt er ihm 2000 Pfund Haller auf das Reichsteil zu Heidingsfeld(Haidingsfeld). Andere Herren außerhalb des fuldischen Lehens haben auch etliche Rechte, Gefälle und Nutzungsrechte an der Vogtei. Das Schultheißenamt steht dem Hochstift Würzburg zu. Bischof Iring von Reinstein-Homburg versetzt Otto Schenk von Seinsheim (Ot Schenck) und seiner Frau Gisela geb. von Lembergheim (Geisel sein hausfraw geborne v. Lemberghaim) für ihre Güter, Zins und Nutzung zu Würzburg und anderswo 200 Mark Heller. Er verleiht ihnen das Schultheißenamt zu Heidingsfeld für 20 Mark Silber jährlich aus den Erträgen des Amtes.
Bischof Johann von Brunn empfängt 272 Gulden von Seitz Fischlein (Seitz Fischlein) zu Heidingsfeld (haidingsueld) und verschreibt ihm unter Vorbehalt der Ablösung das Schultheißen- und Kelleramt in Heidingsfeld und die jährlichen 14,5 Gulden Zinsen und Pfennig Gülten der Hübner zu Heidingsfeld.
Johann Hessler (Hanns Hesler) leiht der Stadt Haßfurt (Hasfurt() 1500 Gulden als Gesamtsumme. Dafür bekommt er jährlich 100 Gulden Zinsen. Auch Sulzfeld am Main (Sultzueld am Main() leiht er eine unbekannte Summe Geld. Dafür bekommt er 25 Gulden Zinsen. Die Zinsen und die Verpfändung übergibt er dem Bischof Johann von Grumbach und legt die beiden Orte und die zugehörigen Zinsen in seine Obhut.
Bischof Johann vpn Grumbach lässt Johann Hessler, Schultheiss von Würzburg, (Hanns Hesler. Etwan Schultais zu Wirtzburg), der im Hof zum Fridrich Roten wohnt, gefangen nehmen und alle Güter wegnehmen. Die Ursachen dafür stehen im Buch über das Leben des Bischofs Johann von Grumbach. Martin Maiersbach (Mertin Maierspach Wirtzburgischer Chamermaister), Kammermeister von Würzburg, hat die Güter angenommen und verrechnet. Dies ist bescheinigt.
Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht Konrad Heuner, dem Schultheiß von Fuchsstadt (Contz Hewner sein Schultaiss), ein Lagerhaus (ain Gaden) in Fuchsstadt. Er behält sich und seinen nachfolgenden Bischöfen das Widerrufsrecht vor, für den Fall, dass sie es selbst benötigen.
Zu Heidingsfeld (haidingsfelt) gibt es eine Behausung, die die Altenburg (altenburg) genannt wird. Sie steht dem Stift erblich zu, wurde jedoch den von Berlichingen zuerst für 300 Gulden verpfändet und danach als Mannlehen verliehen. Dazu gehören etliche Äcker, die Vogtäcker (voigtakere) heißen. Einen Teil davon stellen die Herren von Würzburg ihren Schultheißen für ihre Besoldung zu. Ein anderer Teil bleibt bei den Besitzern der Altenburg. Dabei wird vermerkt, dass die Vogtei zu Heidingsfeld nicht allein dem Reich oder der böhmischen Krone zusteht, sondern zur Hälfte auch dem Stift Würzburg. Bischof Lorenz von Bibra hätte Herrn Christoph von Gutenstein (heren C v G) eine Hübnerbehausung zur Herberge machen müssen.
König Vladislav II. schreibt den Einwohnern von Heidingsfeld (Haidingsfeld) einen offenen Brief und weist sie an, den Befehlen des Bischofs Folge zu leisten. Daraufhin leisten der Schultheiß, der Bürgermeister, der Rat und die ganze Gemeinde zu Heidingsfeld Bischof Lorenz und dem Domkapitel für sich selbst und ihre Nachkommen Erbhuldigung und schwören, die ihnen auferlegten Pflichten zu erfüllen. Sie übergeben Bischof Lorenz einen Revers.
Der Schultheiß von Fladungen (Fladingen) gerät mit dem Rat der selben Stadt in einen Rechtsstreit, der durch die Räte des Würzburger Bischofs wieder geschlichtet wird.
Die andere Hälfte der genannten Hube zu Kist hat Johann Ebert Schultheiß zu Kist(Hanns Ebert schultais zu Kist) besessen. Diese wird an Bischof Konrad von Bibra für 80 Gulden verkauft.
Die Würzburger Räte stellen den Schultheiß, den Bürgermeister, den Rat und die Gemeinde der Stadt Meiningen (Mainingen) sowie die Untertanen des Amtes in die Pflicht des Grafen Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg), dem sie von diesem Zeitpunkt auch die Erbhuldigung leisten.