Der Schultheiß und die Amtleute von Kaiser Friedrich II. und seinem Sohn, König Heinrich VII., verstoßen gegen die gerichtliche Oberhoheit Bischofs Hermann von Lobdeburg in Gochsheim (Gochshaim) und behindern diesen bei der Ausübung seiner Rechte. Der Bischof wendet sich daraufhin an König Heinrich VII. und erhält von diesem eine besiegelte Urkunde über die Beseitigung dieser Zustände. Die Nachtragshand merkt zusätzlich die Orte Unter- oder Obereuerheim (Urhaim oder Eurhaim), Mainbernheim (Bernhaim), Hüttenheim (Huettenhaim), die Gemarkung um Gutenstetten (Tuttenstetten), die Schweinfurter Münzstraße (Schweinfurter muntz stras), den Ort Burgwindheim (Windshaim) und die Schlagworte Zenten Verhinderung, Landgericht, Lehen, Gaistliche Gerichtzwang an.
Marquard Zull (Markart Zull) erhält das Hofschultheißenamt des Gerichts zu Pleichach von Bischof Albrecht von Hohenlohe als Lehen.
Konrad Zingel (Conrat Zingel) kauft das Hofschultheißenamt des Gerichts zu Pleichach von Marquard Zull (Markart Zull), der es zuvor von Bischof Albrecht von Hohenlohe verliehen bekommen hatte. Konrad Zingel erhält das Amt nun auch von Bischof Albrecht von Hohenlohe als Lehen. Das Amt wird Hofschultaisenambt zu Blaichach unter dem Baume genannt und zu ihm gehören 24 Schilling Pfennigzins und 52 Fastnachtshühner, die von den Häusern und Gärten in der Pleichach erhoben werden. Die Bewohner und Eigentümer dieser Häuser und Gärten fallen in den Bezirk des Gerichts zu Pleichach, welches mit dem Hofschultheißenamt verbunden ist. In den Gerichtsbezirk fallen zusätzlich noch die Leute, die den Pfennigzins an das Neumünster geben. Diese Übergabe findet immer am 8. September (Mariä Geburt) in der Pleichach unter einem Baum hinter dem oberen Eckhaus am Judenfriedhof statt.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Dietrich Zobel von Giebelstadt (Dietz Zobel) und seinem Sohn Wilhelm Zobel von Giebelstadt sowie dessen Erben (sein sune Wilhelm vnd seine erben) 200 Pfund jährlicher Zinsen für eine Hauptsumme von 2000 Gulden auf Wiederlösung. Davon erhalten sie 100 Gulden aus der Bede von Fahr (Farh) und 100 Gulden aus der Bede von Escherndorf (Eschersdorf). Bedingung ist, dass die Schultheißen, Dorfmeister und Einwohner beider Dörfer sich zur Bezahlung verpflichten und für den Handel bürgen. Dieser Handel wurde ohne Wissen des Dechanten und des Domkapitels vereinbart.
Konrad Ubelein (Cuntz Ubelein) erhält das Hofschultheißenamt, das mit dem Gericht zu Pleichach verbunden ist, von Bischof Johann von Brunn als Lehen. Die Nachtragshand verweist zusätzlich auf den Zehnten zu Herrnsheim (Herrinshaim zehent) und den Ort Waigoldshausen (Witoltzhausen).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt die Verleihung des Hofschultheißenamts an Konrad Ubelein (Cuntz Ubelein), der dies ursprünglich von Bischof Johann von Brunn als Lehen erhalten hatte. Das Hofschultheißenamt ist mit dem Gericht zu Pleichach verbunden.
Das Hofschultheißenamt, welches mit dem Gericht zu Pleichach verbunden ist, wird Wilhelm Forster (Wilhelm Forster) verliehen. Als dieser stirbt, erhält es Johann Treutwein (Hanns Treutwein) als Lehen mit dem Gericht, allen Rechten, Freiheiten, Zu- und Eingehörungen und mit dem Recht, Schöffen, Schreiber und Knechte einzusetzen und abzusetzen.
Bischof Johann von Grumbach verleiht das Hofschultheißenamt, das mit dem Gericht zu Pleichach verbunden ist, an Johann Ubelein (Hanns Ubelein). Dieser ist der Sohn von Konrad Ubelein (Contz Ubelein), dem zuvor das Amt verliehen war.
Johann Ubelein (Hanns Ubelein) hatte das Hofschultheißenamt des Gerichts zu Pleichach als Lehen des Bischofs inne. Als er aber stirbt, erheben sein Schwiegersohn Balthasar Zingel ( Baltassar Zingel sein aiden) und seine Tochter Margarethe Hildebrand (Margaretha Hiltbrantin sein dochter) Ansprüche an das Amt. Bischof Rudolf von Scherenberg kauft der Witwe von Johann Ubelein, Margarethe Schletz (Margarethen Schletzin des Ubeleins nachgelassen hausfrawen), das Amt ab und verspricht ihr, die Ansprüche von Balthasar Zingel und Margarethe Hildebrand abzuwehren.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft dem Schultheiß von Gemünden am Main Konrad Schmied (Contz Schmid zu Gemünden Schulthaiss) die Kellerei in Gemünden, die dem Stift gehört, für 40 Gulden. Zu dem Verkauf kommen noch das Haus von Konrad Eberlein (Contz Eberlein) und die Schmiede von Klaus Sehemüller (Claus Sehemuller).