(32) Der Zentgraf sitzt neben dem Schultheiß zu Würzburg, wenn Gericht gehalten wird. Von allen Strafzahlungen, die dem Schultheiß zugeteilt werden, soll dem Zentgraf ein Drittel zugeteilt werden.
(35) Wer auf Grund einer Leibes- oder Lebensstrafe eingesperrt ist, später aber begnadigt wird und sich mit dem Schultheiß verträgt, der soll dem Zentgrafen ein Drittel der ausgemachten Summe schuldig sein.
Als Kaiser Friedrich III. während seiner Regierung einmal nicht im Reich ist, nehmen seine Vögte, Schultheiße und andere Amtleute viele Neuerungen im Reich vor. Sie geben den Reichsstädten, in denen sie wohnen, neue Märkte und zwingen die Händler dazu, die alten Märkte und Messen zu verlassen und auf die neuen zu ziehen. Dadurch beschneiden sie die geistlichen und weltlichen Fürsten in ihrer Marktfreiheiten und ihren Rechten, weshalb sie dem Kaiser schreiben und ihn bitten, dies zu beenden. Dies tut der Kaiser und gibt ihnen einen Brief und ein Siegel, dass die neuen Märkte oder Messen den Alten keine Nachteile bringen und niemand gegen seinen Willen dazu gezwungen wird, diese zu besuchen.
Kaiser Friedrich II. erkennt die Abschaffung des Münzrechts der Reichsstädte durch seinen Sohn Heinrich VII. im Jahr 1232 als rechtskräftig an. Trotzdem beschweren sich der Mundschenk und der Schultheiß König Heinrichs VII. in Schweinfurt bei Bischof Hermann von Lobdeburg aufgrund der Münz-Regalien des Hochstifts. Auf Bitten des Bischofs wird die Beschwerde durch Heinrich VII. abgewiesen.
Bischof Johann von Egloffstein gibt dem Schultheiß, Bürgmeister und Rat zu Mellrichstadt (Melrichstat) Macht und Befehl eine Pfister- bzw. Bäckerordnung zu erlassen.
Schultheiß, Bürgmeister, Rat und Bürger zu Mellrichstadt (Melrichstat) bewilligen Bischof Johann von Brunn drei Jahre lang 450 Gulden. Im Gegenzug befreit er sie für die Dauer dieser drei Jahre von aller Bede, allen Auflagen und anderen finanziellen Belastungen.
Zwischen dem Schultheißen, dem Bürgermeister und dem Rat zu Mellrichstadt (Melrichstat) kommt es zu Uneingikeiten über Einnahmen und Ausgaben der Stadt. Zur Schlichtung dieser Auseinandersetzung bestimmt Bischof Johann von Brunn acht taugliche Männer aus der Gemeinde, die auf bestimmte Zeit im Rat sitzen, jede Rechnung anhören und Ämter in der Gemeinde besetzten sollen.
Es erheben sich Valentin Paul, der Schultheiß (Valtin paul Schultais), Volkmar Sup (Volckmar Sup), Simon Aitenbach (Simon Aitenbach), Johann Reutnor (Hanns Reutnor) und Johann Kirchenmeier (Hanns Kirchenmair), alle Mitglieder des Rats zu Mellrichstadt (Melrichstat), gegen den Hauptmann Johann von Butlar (Hannsen von Butlar). Sie schlagen ihn und nehmen ihn gefangen. Bischof Rudolf von Scherenberg bestellt hierauf etliche Personen aus der Gemeinde nach Würzburg und verhört sie. Er beschließt, dass die Gemeinde an den Unruhen Schuld hat und teilt dies schriftlich mit.
Der Schultheiß und die anderen vier Aufwiegler werden aus dem Rat und ihren Ämtern entlassen. Sie werden verpflichtet, ihre Güter in Mellrichstadt (Melrichstat) zu verkaufen und an einen anderen Ort im Gebiet des Hochstifts Würzburg zu ziehen. Ihre engen Freunde, Väter, Schwager und Brüder müssen für sie bürgen.
Der Ritter Georg Kötner (Georg Kötner) stirbt, ohne einen männlichen Erben zurückzulassen, weshalb seine Lehen an das Hochstift Würzburg zurückfallen. Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht diese Lehen an seinen Marschall Konrad von Schaumberg (Contzen vom Schaunberg) und seinen Schultheiß Peter von Maßbach (Peteren von Maspach) mit der Bedingung, dass sie dem Grafen Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Oten von Hennenberg) 300 Gulden in bar auszahlen, darüber eine Urkunde anfertigen und diese dem Bischof aushändigen.