Es folgen die Rechte und Besitzungen des Forstamts über den Salzforst, welchen die Vögte von Schloss Salzburg (Saltzburg) vom Hochstift Würzburg und den Grafen von Henneberg (herschafft zu Hennenberg) zu Lehen haben. Sie sind Vögte über den Salzforst. Jeder dritte Baum sowie ein Drittel von allem was gefällt wird gehört ihnen. Es ist ihnen erlaubt, jedes Jahr drei Jagden zu veranstalten und drei Hirsche zu erlegen. Sie sollen einen Fischer für die Gewässer, welche durch den Salzforst laufen, haben und außerdem ein Gebäude, das als Grafenherberge dient (Gräuenherberig). In den Gewässern darf niemand anderes fischen. Sie sollen einen Jäger haben, der ungehindert jagen darf. Sind die Vögte der Meinung, dass der eingesetzte Forstmeister ihnen nicht genugtut, soll er auf die Heiligen schwören, dass er ihnen genugtut und ihnen ihr Drittel bereitwillig abgibt. Er soll auch schwören, dass er ihre Rechte achtet. 25 Malter Korn, 25 Gänse und 25 Hühner des Dorfes Heustreu gehören auch zum Wald und somit den Vögten. Der Forstmeister hat damit nichts zu schaffen.
Das Kloster Murrhardt (Murhart) übergibt der bischöflichen Kanzlei Würzburg die Kopie einer Urkunde und gibt an, dass das Original vorhanden ist. Die Urkunde beinhaltet, dass Kaiser Ludwig der Fromme (Ludwig der erst vnd gütig) 827 seinem Beichtvater, dem Einsiedler Bruder Walterich (Walterichen), den Bau einer Klause für sich und zwölf seiner Brüder am Gewässer Murr (Murra) genehmigt. Außerdem übergibt der Kaiser drei Pfarreien, etliche Leute, Güter und Gefälle. Letztlich wird daraus eine Abtei gemacht, die gegenüber der Vogtei, allen Fürsten und anderen geistlichen und weltlichen Herrschern frei ist.
Vor Heinrich von Brauneck (Hainrichen von Braunek) haben Ulrich von Hohenlohe-Brauneck (Vlrich von Hohenlohe von Braunek) und seine Mutter Adelheid (Adelhait) die Vogtei von Markelsheim (Markoldshaim) von Bischof Manegold von Neuenburg als Mannlehen bekommen.
Ulrich von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Vlrich von Hohenlohe) und seine Mutter Adelheid von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Adelhait) geben Bischof Manegold von Neuenburg ihr eigenes Gut, die Vogtei zu Michelbach (Michelbach). Diese empfangen sie vom Bischof zu Mannlehen.
In Markelsheim (Markoldshaim) bekommt Herr Heinrich von Brauneck ( Hainrich von Brauneke) das Dorf, die Vogtei, die Kirche Sankt Kilian, Leibeigene, den Zehnt und den Weinzehnt als Mannlehen von Bischof Andreas von Gundelfingen.
Konrad II. von Hohenlohe-Brauneck (Conrat von Hohenlohe) verpfändet dem Deutschen Orden die Vogtei Markelsheim (Markoldshaim) auf Widerlösung, unter der Bewilligung Bischof Albrechts von Hohenlohe als Lehnsherren.
Mechenried (Mechried) ist ein Dorf im Amt Haßfurt (Ambt Hasfurt), welches den Fuchs von Schweinshaupten (Fuchsen zu Schweinshaubten) zusteht. Dort freit Bischof Johann von Brunn für Georg Fuchs zu Schweinshaupten (Georgen Fuchsen) einen Hof. Diesen betreibt zu diesem Zeitpunkt Johann Blopart (Hanns Blopart) und leistet Dienste, den Vogt, Hafer und andere Pflichten an die Vogtei Haßfurts.
Bischof Johann von Brunn verleiht Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain) und dessen männlichen Erben die Vogtei und die Verantwortung für die Dörfer, Leute und Güter, die in Müncheigen (Münchaigen) bei Seßlach (Sesslach) gelegen sind, zu Mannlehen.
Der Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain) verkauft Dietrich von Gich (Dietzen von Gich) die Vogtei, Dienste und Gericht zu Muggenbach (Mugenbach), welche er vom Hochstift Würzburg zu Lehen hat.
Simon Schmidt (Simon Schmidt), Nikolaus Körber (Niclas korber) und Peter Vogler (Petter Vogler) aus Sulzbach (Sultzbach) bei Mosbach gelegen geben jährlich zu Martini vier Simmer Korn an Möckmühl (Mekmul) als Gült für ihre Güter ab. Aufgrund von Änderungen bezüglich dieser Güter weigern sie sich eine Zeit lang diese Abgabe zu tätigen. Sie werden von Sebastian Rüdt von Collenberg (Bastian Ruedten von Kollenburg voit zu Mosbach), Vogt zu Mosbach, und Wilhelm von Neuhausen (Wilhelm von Newhausen), Amtmann zu Möckmühl, vertragen.