Bischof Hermann von Lobdeburg gibt Graf Poppo (Graue Bopen), dem Burggrafen zu Würzburg, die beiden Dörfer Nickersfelden (Nickersfelden) und Untermaßfeld (Nidermasfeld) zu Mannlehen. Der Kirchensatz zu Untermaßfeld ist jedoch ausgenommen, da diesen bereits ein Bischof zu Lehen hat.
Heinrich von Breitbach (von Braitbach) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe die wüsten Güter zu den Bairen genannt. Dabei handelt es sich um Altershausen (Altoltzhausen) und die Kammer bei Haßfurt (Camren bei harsfurth), Sailershausen (Seilachshausen), Ottendorf (Ottendorff) und Greßhausen (Greussenheiltzhausen).
Fries gibt an, dass es ein Verzeichnis der Lehen gibt, die die Edelleute von Maßbach (Edelleut von Masbach) vom Hochstift Würzburg haben.
Noch ist ein Marschallamt vorhanden, über den Teil Land, den Bischof Albrecht von Hohenlohe von den Grafen zu Württemberg (Wirtenberg) an sein Stift Würzburg erkauft hat. Dieses Amt hat Ritter Johann Greif (Hanns Greif) von Bischof Gerhard von Schwarzburg empfangen. Zuvor oder danach findet Fries nichts mehr über das Marschallamt oder dessen Belehnung.
Bischof Johann von Brunn verleiht dem würzburger Bürger Martin Ludwig Rabstechen (Martin Lutzen Rabstechen) und seinen Erben das Markstift zu Erblehen. Sie sollen nun jeden Montag nach Ochsenfurt (Ochsenfurt) und jeden Donnerstag nach Karlstadt (Carlstadt) fahren.
Der Bayerhof wird gebaut (ain Hof gebawt Bairen genant), den die von Eberstein (von Eberstain) vom Hochstift Würzburg zu Lehen empfangen. Auf diesen bekennt Bischof Johann von Grumbach Felicitas von Eberstein der Frau von Erasmus von Eberstein (Asmusen von Eberstain) 400 Gulden.
Auf die Bitte Peters von Eberstein (Peters von Eberstain), gesteht Bischof Rudolf von Scherenberg dessen Frau Margaretha von Seinsheim (Margar[ete] geborn von Saunshaim), 1400 Gulden auf das Lehen und das Eigentum des Würzburger Hochstifts zu Marktsteinach (Markstainach) zu.
Wolf Fuchs zu Haßfurt (Wolf Fuchs zu Schweinshaubten) trägt ein Drittel des Zehnts zu Bayerhof (Bairen) vom Hochstift Würzburg zu Lehen und verkauft diesen an Wilhelm VI. von Bibra (Wilhelmen von Bibra). Wilhelm verkauft das Drittel wiederum dem Hochstift Würzburg für 150 Gulden, doch er stirbt, bevor er den Kaufbrief anfertigen kann. Sein Lehenserbe, der Ritter Johann von Bibra (Hanns von Bibra ritter), bestätigt den Kauf.
Fast alle anderen Lehensstücke findet man in fremden Händen. Es ist zu vermuten, dass diese durch unrichtige Veränderung dorthin gekommen sind. Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm) gibt dem Stift Würzburg das Marschallamt zurück, verweist allerdings die Untermarschälle von Bibra und von der Kere mit Empfängnis ihrer Ämter und Lehen nicht mit an das Stift. Daraufhin fordern Bischof Konrad von Thüngen und nach ihm Bischof Konrad von Bibra Jakob von der Kere ( Jacoben von der Kere), den damaligen Untererbmarschall des Stifts sowie Wilhelm von Bibra zu Schwebheim (Wilhelmen von Bibra zu Swebhaim) dazu auf, anzuzeigen was sie und ihre Erben als Untererbmarschälle von Graf Wilhelm und dessen Eltern für Lehen empfangen haben. Jacob von der Kere gibt ein Verzeichnis in die Kanzlei in welchem steht, was er als Untermarschall durch sein Amt zu Afterlehen zu verleihen hat. Dies ist zu den anderen Auszügen über das Marschallamt hinzugefügt worden. Aber was jeder von den Untererbmarschällen von Graf Wilhelm zu Lehen empfängt, das wollen sie nicht anzeigen.
Die Herren tragen den Bayerhof (Hof Bairen) etliche Jahre für eine jährliche Gült und Zinsen zu Lehen. Nachdem der Hof jedoch verkommt, vererbt Bischof Konrad von Thüngen diesen zusammen mit dem Schaftrieb und der Weide an Nikolaus Volk (Clausen Volken) und Johann Ateling (Hannsen Atelingen sunst Sternhannsen genant) und deren Erben. Sie dürfen den Hof beziehen, ihn wiederaufbauen und behalten. Sie dürfen jedoch kein Stoh des Hofes verkaufen und nicht unter 300 Schafe halten. Außerdem sollen sie dem Hochstift Würzburg jährlich zwölf Morgen Acker in Richtung Marktsteinach bestellen und geben jährlich zwischen Maria Geburt und Maria Himmelfahrt als Zins an das Hochstift Würzburg 52 Schöffel Korn, 52 Schöffel Hafer und zu Cathedra Petri (22. Februar) 2 Fastnachthühner. Für Schäferei und die Nutzung der Weide zahlen sie jährlich an Sankt Martin (11. November) 10 Gulden, einen Hammel und einen Lammbauch an die Kellerei in Haßfurt. Sooft es zu Verschuldungen kommt, sollen sie einen Handlohn entrichten. Nikolaus Volk und Johann Ateling nehmen dies für sich und ihre Erben an und bestätigen es mit einem Revers.