Jeder, der innerhalb der vier Stifte Dom, Neumünster, Haug oder St. Burkard ein Lehen trägt oder dienstpflichtig ist und der Forderungen oder Anklagen stellen möchte, muss dies vor seinem jeweiligen Dechanten und dem dazugehörigen Kapitel tun. Dieses Gericht wird Chorgericht genannt.
Georg von Seinsheim (her Gotz von Sainshaim)ist ein Vorwerk in Geldersheim, welches jährlich 90 Malter Getreide abwirft, für 430 Pfund Haller verpfändet. Domdekan Eberhard von Riedern (her Eberhart von Riedern Domdechant) und Erzpriester Heinrich von Reinstein (her Hainrich von Rainstain Erzpriester ) kaufen das Gut für die gleiche Summe und verpfänden dem Stift die Ablösung.
Im Dorf Bettingen (Betingen) üben die Grafen von Wertheim die Herrschaft aus. Die Ortspfarrei inkorporiert Bischof Johann von Egloffstein dem Domdechant zu Würzburg.
Bischof Johann von Brunn handelt mit Herrn Otto von Milz, dem Dompropst (Oten von Miltz dem probste), sowie Domdechanten und dem Domkapitel von Würzburg aus, dass sie ihm das Schloss Hinterfrankenberg (Sloss Franckenberg) für drei Jahre als Amtsburg verpfänden. Bereits zuvor schuldete er Dietrich Zobel von Wildburgstetten (Dietzen Zobeln zu Wildburgsteten) 2000 Gulden, dafür verpfändet er ihm das Schloss Hinterfrankenberg auf Wiederkauf. Der Bischof übergibt dem Dompropst, dem Dechanten und dem Domkapitel eine besiegelte Urkunde, in der er sich verpflichtet die Burg innerhalb von drei Jahren wieder auszulösen und der Dompropstei zurückzugeben.
Anton von Rotenhan, der Dompropst von Würzburg, der später Bischof von Bamberg wird (her Antoni von Rotenhan domprobst zu Wirtzburg (der unlang hernach bischof zu Bamberg worden ist)), der Domdechant und das Domkapitel verkaufen das Schloss und das Amt Vorderfrankenberg (Sloss vnd ambt Vordern Frankenberg) an Karl von Heßberg (Carln von Hespurg), der ihnen das Schloss und Amt für sich und seine Erben verschreibt.
Der Konflikt zwischen dem Würzburger Stiftspfleger Albrecht von Wertheim und Bischof Johann von Brunn führt zu einem Krieg. Auf die Seite des Stiftspflegers stellen sich der Domdekan Richard von Maßbach (Maspach) sowie die Städte Würzburg (Wirtzburg) und Ochsenfurt (Ochsenfurt) und ein Teil des Domkapitels. Zum neuen Domdekan macht der Bischof schließlich Martin Truchsess (Truchsess). Bei seinem Kampf gegen die bischöfliche Opposition gerät er bei Erkinger von Schwarzenberg (Schwartzenberg) in finanzielle Schuld. Diese wird beglichen durch die Übereignung des Schlosses und des Amtes Hohenlandsberg (Landsburg) sowie durch den endgültigen Verkauf des Dorfes und der Mark Dornheim (Dornhaim) an Erkinger von Schwarzenberg, an seine Frau Barbara und an ihre Erben. Zuvor sind die Rechte und der Besitz zu Hohenlandsberg von Engelhard von Seinsheim (Sainshaim) und Konrad von Bebenburg (Bebenburg), der den anderen Teil von Hermann Seemann (Seheman) erworben hat, zurückgekauft worden. Zum Schutz des Gebiets werden ferner Burgen errichtet.
Schwarzenberg, Karl zu: Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzenberg, Neustadt a. d. Aisch 1963.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Die Verpfändung von Leuten, Gütern und einem Gewässer zum Fischen in Gräfenholz (Greuenholtz) an Heinrich Fuchs zu Wallburg (der gemelt Fuchs) durch Bischof Johann von Brunn geschieht ohne Wissen des Domkapitels. Dem Stift gehört nämlich zusätzlich das Recht auf den Zehnten, den sogenannten Rodzehnten (Rodzehend), zu Gräfenholz. Damit Heinrich Fuchs zu Wallburg die Einwilligung des Kapitels erhält und auch noch den Zehnten erhält und damit die Leute nicht mehr unter die Gerichtsbarkeit des Stifts fallen, leiht er Bischof Johann von Brunn erneut 200 Gulden. Darüber stellt der Bischof eine Verpfändungsurkunde mit seinem Siegel und dem des Stifts aus. Weil aber das Domkapitel zu diesem Zeitpunnkt gespalten ist und zwei Dechanten hat, hat die Verpfändung eigentlich keine Gültigkeit. Hierfür verweist Fries auf seine Bischofschronik.
Zwei Jahre später schlägt Bischof Johann zu der Summe, die er Eberhard von Schaumberg (Eberhart von Schaumberg) schuldet noch 181 Gulden dazu. Der Dechan und das Kapitel geben ihm einen Heißbrief an die Stadt Haßfurt, in dem er als Amtmann eingesetzt wird.
Im Würzburger Bistum gibt es ein Gericht, das sich speziell mit Angelegenheiten des Ritterstands beschäftigt, das sogenannte Gericht des Gnadenvertrags. Dieses Gericht entsteht unter Bischof Johann von Grumbach, der auf Ansuchen der Ritterschaft, Grafen und anderer Adeliger des Stifts ein Privileg für diese ausstellt. In dem Gnadenbrie wird folgendes festgehalten: bei einem Rechtsstreit zwischen einem Würzburger Bischof und einem oder mehreren Adeligen soll dies vor den weltlichen Räten des Bischofs verhandelt werden, wobei diese aber keinerlei Partei ergreifen sollen. Außerdem soll im Falle eines Rechtsstreits zwischen einem oder mehreren Adeligen und einem Dechanten oder einem Angehörigen des Domkapitels oder andere Angehörige des geistlichen Standes der Würzburger Bischof oder dessen geistliche und weltliche Räte darüber verhandeln. Allerdings sind geistliche Rechtsfälle hiervon ausgenommen. Wenn der Angeklagte dem geistlichen Stand angehört, muss im Richtergremium ein Geistlicher mehr sitzen als Weltliche. Stammt der Angeklagte wiederum aus dem weltlichen Stand, muss im Richtergremium ein Weltlicher mehr sitzen als Geistliche.
Ein Hof und Schaftrieb, genannt Gisubel, gehört den Herren von Seinsheim (den von Sainshaim). Der Domdekan von Würzburg einigt sich mit der Witwe Engelhardts von Seinsheim (fraw Metzen Engelharten von Sainshaim verlassen witwe) über die Ausmaße des Schaftriebs. Die Nachtragshand nennt die Orte Thalhaim und Westhaim.