Die Herren von Rosenberg zu Waldmannshofen (von Roesenberg zu Waltmannshofen) empfangen das Dorf Neubronn (Neubrun) vom Hochstift Würzburg zu Lehen. Sie dürfen ihre Schafe von Neubronn bis nach Klingen (Clinger) treiben.
Informationen darüber, wie ein Haus und eine Gülte zu Lehen gemacht werden, stehen im Schrein unter dem Buchstaben D.
Die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe ( her Gotfrid vnd her Conrat gebrüdere von Hohenloe) übergeben dem Stift Würzburg mehrere Nutzungsrechte zu Neunkirchen (Neukirchen) bei Bad Mergentheim (Mergethaim) als Lehensauftragung an Bischof Dietrich von Homburg und erhalten diese von ihm als Mannlehen zurück.
Herr Kraft von Krauthen (Crafft von Crauthen) macht dem Hochstift Würzburg einen Hof und vier hiebe zu Lehen.
Schloss Neuhaus (Neuhaus) liegt auf dem Kitzberg bei Bad Mergentheim (Mergenthaim). Das Schloss ist freies Eigentum, mit all seinen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Obrigkeiten und allem Zugehörigen. Nachdem Gebhard von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Gebharden von Braunecke) stirbt, tragen seine Frau Adelheid von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Adelhait) und sein Sohn Ulrich von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Vlrich von Hohenlohe zu Brauneck) dies Bischof Manegold von Neuenburg und dem Hochstift Würzburg zu Lehen auf. Sie empfangen all dies wieder zu Mannlehen und übergeben dem Hochstift ein besiegeltes Revers.
Rabot von Volkach (Rabot von Volkach) empfängt von Bischof Andreas von Gundelfingen das halbe Dorf Neuendorf (Neuendorf) zu Lehen. Dies ist das Pfand des Hochstifts, das ihm vom Bischof für 30 Pfund Haller verpfändet wird.
Nachdem Konrad von Hohenlohe-Brauneck (Conraten) stirbt, empfängt sein Bruder Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Götz von Braunek) Schloss und Amt Neuhaus zu Lehen. Da dieser jedoch kurze Zeit später ohne männlichen Erben stirbt, fällt das Lehen an das Hochstift Würzburg zurück. Bischof Gerhard von Schwarzberg verleiht den Grafen Günther XXVII. von Schwarzburg (Gunteren dem Elteren) und Günther XXXIV. von Schwarzburg (Guntheren dem Jungeren von Schwartzburg) das Lehen als Mannlehen, mit der Bedingung, dass dem Hochstift der Kauf vorbehalten ist, sollten sie oder ihre Erben das Lehen verkaufen wollen.
Graf Johann von Schwarzburg (Hanns von Schwartz) empfängt Schloss und Amt Neuhaus (Newhaus) mit allem Zugehörigen von Bischof Johann von Egloffstein zu Lehen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Thomas das Amt des Freiboten zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) mit Vorbehalt des Widerrufrechts.
Bischof Konrad von Thüngen verleiht Johann Niederlandern (Hannsen Niderlanderen) die Mühle des Stifts, welche sich in Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) vor der Salzpforte befindet, als Erblehen für 300 Gulden sowie jährliche Gült, Gefälle und Handlohn.