Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet dem Grafen Friedrich von Henneberg-Aschach (Friedrichen von Hennenberg) Schloss und Stadt Sternberg im Grabfeld (Sternberg) sowie Bad Königshofen im Grabfeld (Konighofen). Ausgenommen sind geistliche und weltiche Lehen. Darüber gibt Graf Friedrich dem Hochstift ein Revers.
Die Schuldverschreibung, die Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen) Bischof Gerhard von Schwarzberg ausgestellt hat, findet Lorenz Fries nicht, da sie auf Grund des Todes des Bischofs im Jahr 1400 vielleicht nicht angefertigt wurde. Später verpfändet Bischof Johann von Egloffstein dem Grafen Stadt, Schloss und Amt Sternberg im Grabfeld (Sternberg) sowie Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) zusammen mit den Dörfern Ischershausen (Jschershausen) und Linden (Linden) und allem was dazu gehört für 9400 Gulden mit dem Recht auf Widerlösung. Davon ausgenommen sind der große Zoll, geistliche und weltliche Lehen sowie die halbe Landsteuer. Darüber stellt der Graf ein Revers aus.
Den Zoll von Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) verpfändet Bischof Johann von Egloffstein 1406 dem Ritter Ludwig von Hutten (Ludwigen von Hutten riter) für 190 Gulden. Eitel Truchsess von Brennhausen (Eitel Trugsessen) leiht Bischof Johann von Egloffstein die 190 Gulden. Damit wird der Zoll wieder von Herrn Ludwig von Hutten abgelöst. Bischof Johann von Egloffstein schuldet Eitel Truchsess von Brennhausen noch 60 Gulden, so dass die gesamten Summe nun 250 Gulden beträgt. Dafür überlässt er ihm den gesammten Zoll der Stadt Bad Königshofen im Grabfeld, solange bis die Schulden bezahlt sind. 1408 schlägt er ihm nochmal 101 Gulden zu. 1407 tut er dasselbe mit Dietrich von Heßberg (Dietzen von Hespurg) für 175 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen von Hennenberg) Schloss, Stadt und Amt Sternberg im Grabfeld (Sterenberg)und Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) samt dem großen und kleinen Zoll sowie die Dörfer Ischershausen und Linden mit allem, was dazu gehört, für 8000 Gulden. Davon ausgenommen sind nur das Öffnungsrecht (öffnung), das geistliche und das weltliche Mannlehen. Darüber gibt der Graf dem Hochstift ein besiegeltes Revers.
Bischof Johann von Brunn genehmigt den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) den Bau und die Nutzung eines neuen Kauf- und Rathauses. Sie tragen das Haus zu Lehen und zahlen dafür einen jährlichen Zins von zwei Gulden. Diese zwei Gulden jährlichen Zinses auf dem Rathaus verpfändet später Bischof Johann von Brunn Apel von Milz (Apeln von Miltz) als Mannlehen. Nach seinem Tod fällt das Mannlehen an seinen Sohn Otto von Milz (Oten von Miltz). Da sich Otto von Milz zu Lebzeiten so hoch verschuldet, verzichten dessen Erben nach dessen Tod auf die Erbschaft und die Gläubiger klagen vor dem Landgericht auf all seine Habe, Güter und Lehen. Die zwei Gulden auf dem Rathaus werden dem Abt Konrad aus Lengerit des Klosters St. Stephan (abbt Conraten zu S Steffan) zugesprochen. Der verkauft diese dem Bürgermeister und Rat zu Bad Königshofen im Grabfeld und einigt sich mit Bischof Rudolf von Scherenberg bezüglich des Lehens. Somit ist das Rathaus wieder frei und ledig.
Bischof Johann von Brunn schuldet dem Ritter Albrecht Truchsess von Wetzhausen (Albrechten Trugsessen von Wetzhausen riter) 170 Gulden. Dafür verpfändet er ihm das Zentgrafenamt Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) durch einen redlichen und tugendhaften Knecht, welcher vom Bischof den Blutbann zu Lehen trägt. Über sechs Jahre später leiht Albrecht von Wetzhausen dem Bischof weitere 50 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Bartholomäus von Herbilstadt zu Hein (Bartholinesen von Herbilstat) eine jährliche Summe von 56 Gulden auf der Bede der Stadt Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) für 1000 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet im Jahr 1475 Bartholomäus von Herbilstadt zu Hein (Bartholmesen von Herblstat) eine jährliche Summe von 56 Gulden Gülte auf der Bede zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) für 1000 Gulden. 1494 erlässt er ihm sechs Gulden. Dafür wird ihm die Stadt erneut verpfändet für die 50 Gulden jährlicher Gült. 1489 verpfändet der Bischof Johann Truchsess von Münnerstadt (Hannsen Truchsess zu Munerstat) eine jährliche Gült von 50 Gulden auf der Bede, den Renten und dem Gefälle zu Bad Königshofen im Grabfeld für 1000 Gulden.
Engelhard Schott (Engelhart Schot) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden, wofür er von ihm jährlich 50 Gulden auf das Gefälle und die Nutzung von Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) verpfändet bekommt. Nach dem Tod Engelhard Schotts geht dies an dessen Sohn Heinrich Schott (Haintzen Schoten). Barbara von der Kere, geboren von Steinau, die nachgelassene Wittwe des Ritters Konrad von der Kere (Conraten von dere Kere), gibt Heinrich Schott 1000 Gulden. Dafür bekommen sie und ihre Erben von ihm die 50 Gulden jährlichen Zinses. Dies bewilligt Bischof Lorenz von Bibra und stellt eine neue Schuldverschreibung aus. Später werden die 50 Gulden Zinsen Lorenz von Bibra verpfändet.
Elisabeth Eberhart (Elisabet Eberhartin), genannt Zäpfin (Zophin), leiht Bischof Konrad von Thüngen 797 Gulden. Dafür verpfändet er ihr einen jährlichen Zins von 40 Gulden auf der Bede zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen). Der Rat zu Bad Königshofen im Grabfeld ist dazu aufgefordert, ihr diesen jährlichen Zins auch zukommen zu lassen.