Konrad von Speckfeld (Conrat von Speckueld) übergibt Bischof Hermann von Lodeburg die Hube in Kirchaim, die jährlich ein Pfund Heller abwirft, und erhält dieses als Mannlehen zurück.
Margkraf Heinrich von Burgau (Marggraue Hainrich von Burgau) und sein Sohn Ulrich übergeben Bischof Hermann und dem Stift das Vorwerk Kezze und erhalten es als Lehen zurück.
Wilhelm von Biberbach (Wilhelm Marschalck von Biberbach) und andere Adelige versuchen die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) einzunehmen und werden gefangen genommen. Wilhelm von Biberbach übergibt seinen Hof in Imbach (Jubach) an das Hochstift und erhält es als Mannlehen zurück.
Albrecht von Rechberg ( Albrecht von Rechberg Schiller)und weitere Adelige versuchen im Auftrag von Bischof Otto von Wolfskeel die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) einzunehmen und werden gefangen genommen. Albrecht von Rechberg übergibt das Dorf Eislingen (Isingen) zusammen mit dem Gerichtsrecht und den zugehörigen Besitzungen an das Hochstift und erhält es als Lehen zurück.
Innerhalb der Regierungszeit des Bischofs Otto von Wolfskeelen wagen etliche Leute aus dem Adel die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) anzugreifen und zu erobern. Diese werden gefangen genommen, unter ihnen auch Herr (her Seifrid Truchsess von Kullental). Um diesen aus der Haft zu befreien, gibt Stefan von Gummpenberg (Steffan von Genpenberg) einige seiner Eigengüter in Kindhausen mit dem Namen Ketterberg dem Stift Würzburg und empfängt sie als Lehen zurück.
Bischoff Johann von Egloffstein verpfändet Kaspar IV. von Bibra (Casparn von Bibra) die Vogtei, Gült und Reute von Aubstadt (Augstat), Höchheim (Hochaim) und Irmelshausen (Irmeltzhausen) für 750 Gulden. Kaspar von Bibra kauft zusätzliche Güter bei Irmelshausen und übergibt diese dem Hochstift Würzburg und erhält sie als Mannlehen zurück, zusammen mit der Vogtei und ihrem Sitz in Irmelshausen.
Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) übergibt das Dorf Jüchsen (Juchshaim) an das Hochstift und erhält es als Lehen zurück.
Bischof Johann von Brunn befreit Geißlingen (Geiselhaim) von der Hälfte eines Drittels ihres Zehnts. Dafür übergibt Johann von Seckendorf (Hanns von Seckendorf) seinen Hof mit dem Namen Kieferhof (Kiefenreut) dem Stift und erhält ihn als Mannlehen zurück.
Der Johanniterorden (Sant Johans orden) kauft ein Viertel des Schlosses Kühndorf (Kundorf). Bischof Johann von Brunn übergibt dann dem Grafen Friedrich von Henneberg-Aschach (Friedrichen von Hennenberg) die Hälfte eines solchen Viertels, welche das Hochstift Würzburg bereits lange Zeit besitzt, als Mannlehen. Die andere Hälfte eines solchen Viertels hat der Komtur (Comenthurs) Eberhard von Romrode auf Widerlosung für 400 Gulden inne. Einen solchen Teil löst der Orden für 400 Gulden ein. Graf Friedrich von Henneberg-Aschach legt dasselbe Geld in Güter an, die er vom Hochstift Würzburg wiederum als Mannlehen erhält. Das Hochstift Würburg soll auf ewig das Öffnungsrecht (offnung) auf ein ganzes Viertel haben. Darüber erhält der Graf ein besiegeltes Revers.
Bischof Rudolf zieht im vorangegangenen Eintrag Heinrich V. von Bibra ( Hainrichen von Bibra) vor das Landgericht wegen eines Rechtsstreits um die Verpfändung von Rechten in Aubstadt (Augstat), Höchheim (Hochaim) und Irmelshausen. Bischof Rudolf erhält Recht, Heinrich V. von Bibra appelliert mit seinem Sohn Valentin (Valten) an Kaiser Friedrich III. Dieser bestimmt den Markgraf und Kurfürsten Albrecht Achilles (Marggraue Albrecht) von Brandenburg-Ansbach zum Kommissar, der zugunsten Heinrichs entscheidet. Bischof Rudolf bringt den Rechtsstreit bei Kaiser Friedrich III. vor, während der Verhandlungen sterben die Beteiligten Kaiser Friedrich III., Markgraf Albrecht Achilles, Bischof Rudolf sowie Heinrich von Bibra. Bischof Lorenz von Bibra und Valentin von Bibra führen den Rechtsstreit fort und einigen sich unter Vermittlung von Domherr Albrecht von Bibra ( Albrechten von Bibra domheren) und Bartholomäus von Herbilstadt zu Hein (Bartholmesen von Herbilstat zu Hain). Valentin von Bibra und seine männlichen Erben erhalten Burg und Dorf Irmelshausen zusammen mit Aubstadt und Höchheim als Lehen vom Hochstift. Dem Hochstift vorbehalten ist die Zentgerichtsbarkeit, die Folge, das Reisrecht sowie das geistliche Gericht und das Landgericht. Zusätzlich bekommt das Hochstift 3,5 Huben und 11 Selden bei Aubstadt. Alles was in Aubstadt und Höchheim gebaut wird, übergibt Valentin von Bibra dem Hochstift und erhält es als Lehen zurück. Zudem werden dem Hochstift Schulden in Höhe von 100 Gulden erlassen, Valentin verpflichtet sich zur Zahlung von 900 Gulden und verzichtet auf weitere Schuldforderungen. Dem Hochstift steht der Rückkauf des Schloss Irmelshausen und der Dörfer Aubstadt und Höchheim zu.