Die Schenken von Roßberg - Wolfram, der Domkustor, dessen Bruder Heinrich und dessen Sohn Berthold (die vilgedachten Schencken) - verkaufen das Dorf Gadheim (Gadhaim) an den Abt Heinrich und das Kloster St. Stephan (Abbt und closter zu S. Steffan) für 235 Pfund Haller.
Die von Seckendorff-Pfaff (die von Seckendorf pfaffen genant) haben im Ort Gailshofen (Gaultzhoven, sunst Gewaltshofen und Geultzhofen) den Großzehnt und den Kleinzehnt vom Würzburger Bischof zu Lehen. Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet Jakob und Johann von Seckendorff-Pfaff (Hanns und Jacob von Seckendorf), den Kleinzehnt an Peter Kumpf (Peter Kumpf zu Rotenburg) für 210 Gulden zu verkaufen. Dies geschieht unter der Bedingung, dass die von Seckendorff-Pfaff den verkauften Zehnten wieder zurücklösen müssen. Sollten sie dies nicht tun, wird die Ablösung vom Bischof und dem Stift durchgeführt und der verkaufte Teil an Peter Kumpf verliehen.
Erhard von Lichtenstein (Erhart von Liechtenstain) erhält von Bischof Gerhard von Schwarzburg ein Burggut zu Burg Geiersberg, das dessen Vater von Apel von Lichtenstein gekauft hat, und ein burggut hinter Schartenhaus als Lehen.
Bischof Johann von Egloffstein verkauft Schloss Burgsinn und Mittelsinn (Burcksin und Mittelsin) mit den dazugehörigen Eigenleuten, Gütern, Rechten, Gerichtsbarkeiten usw. für 1000 Gulden urtätlich an den Ritter Wilhelm von Thüngen.
Heinrich von Dingsleben und seine Ehefrau Hedwig (Hainrich von Dingsleuben und sein hausfraw Hedwig) verkaufen ihr Viertel des Schlosses Roßberg an Bischof Johann von Egloffstein für 950 Pfund Haller. Für diese Summe verschreibt er Bischof Heinrich von Dingsleben die Vogtei zu Gadheim (Gadhaim) mit allen Zugehörungen für 232 Gulden. Nachdem Heinrich von Dingsleben dem Bischof 60 Gulden vorgestreckt hat, um die Vogtei zu Gadheim von Eberhard Schenk von Roßberg (Eberhart Schenck) auslösen kann, verschreibt er ihm 100 Gulden auf die Steuer, die als nächstes anfällt.
Die Stiftsherren des Stifts Neumünster erwerben die Hälfte des Hofes von Johann von Wolmershausen (Hanns von Wolmershausen) in Gaurettersheim (Gairetershaim), die jährlich 17 Malter Getreide einbringen. Da Bischof Johann von Brunn Burkhard von Wolmershausen (Burcharten von Wolmershausen) 100 Gulden schildig ist, verpfändet er ihm den Hof inklusive Einkünften, bis die Schuld abbezahlt ist.
Bischof Lorenz von Bibra kauft für 2700 Gulden Gaubüttelbrunn (Butelbrun uf dem Gai) mit allen dazugehörigen Eigenleuten, Gütern, Rechten, obrigkeitlichen Rechten usw. von Richard von Wolfskeel (Wolfskel). Davon ebenfalls betroffen sind die Zent Bütthard (Buttharter zent) und die Kirche von Ochsenfurt (Ochsenfurter kirch). Fries verweist außerdem auf ein Register über die Gefälle im Dorf Gaubüttelbrunn.
Bischof Lorenz von Bibra kauft Abgaben zu Gaboldshausen in Form von Zinsen und Hühnern von Lamprecht von Bibra (Lamprecht von Bibra). Die Nachtragshand erwähnt zusätzlich noch die Orte Althausen (Althausen) und Hollstadt (Holstatt).
Nach Konrad Kranz' (Crantz) Tod fällt das Mundschenkenamt 1521 heim und wird Klaus von Dettelbach (Dettelbach) verliehen, der dieses Amt wiederum an Erasmus Zollner (Zoller) verkauft. Nach dessen Tod empfängt dessen nächster Verwandter Karl Zoller (Zoller) dieses Amt als Lehen. In diesem Kontext wird auch der Ort Rügshofen Rugshoffen erwähnt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft die Schänke des Hochstifts in Prosselsheim (Brassoltshaim) mit den dazugehörigen Privilegien und der Hofreite, die von Bede, Huhn und Frondienst sowie sonstigen dörflichen Abgaben befreit ist, für 275 Gulden urtätlich an Bernhard Klapp (Klapp) und dessen Erben. Diese sollen jährlich an Petri Cathedra (22. Februar) zwölf Gulden und ein Fastnachtshuhn leisten. Die Schänke soll auch bei einem Besitzwechsel als Lehen empfangen und der fällige Handlohn abgegeben werden. Der Wein, der außerhalb von Prosselsheim (Prassoltshaim), Kürnach (Kurnach), Seligenstadt (Seligenstatt), Püssensheim (Busenshaim) und Dipbach (Dieppach) zugekauft wird, soll bei der nächstgelegenen Stelle verzollt werden.