Herr Konrad von Speckfeld (Conrat von Speckueld) bekommt von Graf Poppo VII. von Henneberg (Graue Bopen von Hennenberg) die Vogtei über das Kloster Heidenfeld (Haidenuelt) und dessen Leute und Güter zu Lehen, welche Graf Poppo vorher vom Hochstift Würzburg zu Lehen bekommen hatte. Beide Herren bewilligen, dass die Vogtei dem Kloster für 346,5 Silbermark verkauft wird. Dafür gibt Konrad von Speckfeld dem Bischof Güter, die er von diesem wieder als Lehen zurückerhält. Graf Heinrich von Henneberg (Hainrich von Hennenberg) verzichtet im Winter 1247 auf die Güter zu Heidenfeld.
König Albrecht I. verhandelt mit Bischof Andreas von Gundelfingen, dass dieser ihm Hilfe gegen seine Feinde leisten soll, insbesondere gegen König Wenzel II. von Böhmen. Dafür verschreibt er ihm 2000 Pfund Haller auf das Reichsteil zu Heidingsfeld(Haidingsfeld). Andere Herren außerhalb des fuldischen Lehens haben auch etliche Rechte, Gefälle und Nutzungsrechte an der Vogtei. Das Schultheißenamt steht dem Hochstift Würzburg zu. Bischof Iring von Reinstein-Homburg versetzt Otto Schenk von Seinsheim (Ot Schenck) und seiner Frau Gisela geb. von Lembergheim (Geisel sein hausfraw geborne v. Lemberghaim) für ihre Güter, Zins und Nutzung zu Würzburg und anderswo 200 Mark Heller. Er verleiht ihnen das Schultheißenamt zu Heidingsfeld für 20 Mark Silber jährlich aus den Erträgen des Amtes.
Herr Kraft von Hohenlohe (Crafft von Hehenlohe), Bruder des im voranstehenden Eintrag genannten Gottfrieds (Gotfrid), stellt Ansprüche an die Hube, Weingült, Zinsen, Nutze, Recht und Gewohnheit zu Heidingsfeld (Haidingsfeld). Diese verkauft er mit etlichen anderen Stücken an Bischof Otto von Wolfskeel. Die genannte Weingült und andere Nutzung zu Heidingsfeld benennt Kraft von Hohenlohe in einem anderen Brief ausdrücklich, nämlich 6 Morgen Weingarten, 6 Fuder Weingült, 12 Pfund Heller zu Bannwein und 10 Pfund Heller zur Steuer.
Das Hochstift kauft Konrad von der Kere (Conrat von der Kere) seinen Hof zu Wipfeld (Wipfelt) ab. Bischof Johann von Brunn verkauft den genannten Hof an das Kloster Heidenfeld (Haidenueld) für 680 Gulden. Er versichert ihnen, dass sie Bauholz zur Bebaauung des Hofes aus dem Klingenberger Wald (Clingenberger holtz) nehmen dürfen. Sie sollen jedes Jahr 10 Malter Korn als Gattergeld an das Haus Klingenberg liefern. Am 15.08.1437 erlässt Bischof Johann von Brunn ihnen die jährliche Abgabe von 10 Malter Getreide. Dafür müssen Propst und Konvent auf das Brennholz und Bauholz verzichten.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft für 400 Gulden die Behausung des Ritters Georg Fischlein (Her Georg Fischlein riter) zu Heidingsfeld (Haidingsueld).
Kurz nach den in den vorherigen Einträgen beschriebenen Ereignissen sterben sowohl Christoph von Gutenstein (Cristof von Guetenstain) als auch Bischof Lorenz von Bibra. Christoph von Gutenstein hinterlässt einen Sohn namens Albrecht (albrecht). Nach Lorenz von Bibra wird Konrad von Thüngen Bischof von Würzburg. Da Albrecht nach dem Tod seines Vaters das Pfand auf Heidingsfeld (haidingsfelt) und Mainbernheim (Mainbernhaim) nicht wieder auslösen kann, fallen die Lehen wieder zurück an die böhmische Krone. Zdeniek Lev von Rosental (zdenck Leb), der Oberstburggraf von Prag, wird ermächtigt, mit dem Markgraf Kasimir von Brandenburg (Marggraue Casimir) über einen Verkauf der beiden Orte zu verhandeln. Kasimir soll den von Gutenstein die Städte abkaufen und den Pfandschilling des Bischofs ablösen. Bevor es dazu kommen kann, erfährt Bischof Konrad von Thüngen davon und schickt vom Wormser Reichstag aus den Friedrich Schenk von Limpurg (fridrich v. Limpurg), der mit den bömischen Herren verschwägert und befreundet ist, und Doctor Nikolaus Geise von Hanau (niclaus Geise von hanaw) und Nikolaus von Dettelbach (Claus von Detelbach) nach Eger, um dort mit dem Grafen von Passau, Sebastian Schlick, über den Erwerb der beiden Städte zu verhandeln. Sie kommen wie folgt überein: Albrecht von Gutenstein soll all seine Rechte an Heidingsfeld und Mainbernheim dem Stift Würzburg kaufweise abtreten. Er soll ebenfalls den Bewilligungsbrief des Königs Ludwigs von Böhmen einholen und zustellen. Des Weiteren soll Bischof Konrad von Thüngen Albrecht von Gutenstein zu den bisherigen 19.000 Gulden Pfandschilling noch 8000 Gulden für Heidingsfeld und 3500 Gulden für Mainbernheim zahlen. Bischof Konrad und der Stift Würzburg müssen Mainbernheim auf ihre Kosten einbringen, die von Gutenstein sollen ihnen allerdings behilflich sein.
Die im vorherigen Eintrag genannten 11.500 Gulden sollen am 30.09.1520 in Eger auf der Mahlstatt bezahlt werden. Dafür schickt Bischof Konrad von Thüngen die Herren Johann Zoller (Hanns zoller) und Nikolaus von Dettelbach (Claus von Detelbach), um die Summe zu bezahlen und die Kaufverschreibung samt der Bewilligung des Königs von Böhmen und zweier Heißbriefe an die Einwohner von Heidingsfeld (haindingsfelt) und Mainbernheim (mainbernhaim) entgegenzunehmen. Sie erhalten die Kaufverschreibung und die königliche Bewilligung, obgleich diese mangelhaft ist. Die Heißbriefe fehlen ganz. Trotzdem bezahlen sie die Kaufsumme von 11.500 Gulden und geben König Ludwig II. von Böhmen 5500 Gulden für die Bewilligung. Dies macht eine Summe von 36.000 Gulden. Sie lassen sich von Sebastian Schlick, Graf zu Passau (Sebastian Schlick), und Albrecht von Gutenstein (albrecht von Guetenstain) die Ausstellung einer neuen königlichen Bewilligung ohne Mängel und der zwei Heißbriefe versprechen und verschreiben. Im Jahr darauf erhalten sie die genannten Schriftstücke, jedoch unter Vorbehalt der böhmischen Krone auf ewige Widerlosung.
Johann von Weeze, Erzbischof von Lund und Bischof von Konstanz (B Johann zu Lunden und Costentz), der auch Administrator des Klosters Waldsachsen ist, verkauft Bischof Konrad von Bibra den Waldsachsischen Hof in Heidingsfeld mit zugehörigen Gütern für 1400 Gulden.
Bischof Konrad von Bibra verkauft die Erbstücke und Feldgüter des im vorigen Eintrag genannten Hofes, nämlich die Äcker, Weingarten, Viehzucht, Gärten und die Hofstätte in der Stadt, für 1400 Gulden an die Stadt Heidingsfeld (Haidingsueld). Der Pfennigzins, nämlich 33 Pfund 4d und 2 altd. 2 Pfund, wird für ein Osterlamm gerechnet. 2 Pfund 3 werdig Wachs oder für 1 Pfund 28d 37 Eimer 1,5 Achtel und 1 Maß Gultwein samt dem gebührenden Handlohn sind dem Stift vorbehalten. Allerdings gibt der Bischof jährlich 18 Eimer Wein zum Mönchberg (Munchberg) aus.
Propst Joachim Faber (Pobst Joachim) und der Konvent von Heidenfeld verkaufen mit der Bewilligung von Bischof Friedrich die Schenkstatt des Klosters im Dorf Heidenfeld (die im Markgräfischen Krieg abgebrannt ist), 3 Äcker Wiesen (die die Schankwiesen genannt werden), 2 Äcker Wiesen bei der strutheken, 2 Äcker Wiesen am Lainacher Weg, zusätzlich eine jährliche Abgabe von Brennholz und 3 Äcker, die auf eigene Kosten aufzuhauen und zu gebrauchen sind. Alles liegt in der Heidenfelder Markung und gehört zur Schenkstatt. Johann Lolein (Hans Lolein) muss einen jährlichen Zins von 24 Gulden zahlen, die Hälfte zu Walpurgis und die andere Hälfte zu Martini.