Fries verweist auf das Direktorum. Dies ist ein Kurzregister bzw. Verzeichnis, in dem alle Ämter, Schlösser, Städte, Märkte, Dörfer und andere Nutzungen des Stifts Würzburg aufgeführt werden, die für eine bestimmte Summe Geld an Gläubiger verpfändet wurden.
Nachtragshand: Bischof Berthold von Sternberg verleiht einen Hof zu Ipsheim (Jpershaim) mit seinen Huben zu Zubehörungen für 135 Pfund Heller an Ritter Berthold von Hohenlohe (Berhold von höenlohe) und seine Frau Adelheid (Adlhaid) sowie die Söhne und Töchter aus dieser Ehe. Falls das Stift ihn nicht innerhalb von 6 Jahren ablöst, soll Berthold von Hohenlohe den Hof ewig zu Lehen tragen. Ihm sollen die Nutzungen dieser 6 Jahre nicht in die Hauptsumme eingerechnet oder davon abgezogen werden; sie sollen ihm geschenkt werden.
Bischof Albrecht von Hohenlohe und sein Kapitel verpfänden Ischershausen, ein Dorf bei Meiningen, an den Dechant und das Kapitel St. Gilgen Stift zu Schmalkalden (S Gilgen stifft zu Schmalkalden) für 900 Haller. Das Stift Würzburg behält sich das Recht auf Leibeigenschaft und die Landbede vor.
Ischershausen wird von Bischof Gerhard von Schwarzburg an Konrad von Bibra verpfändet.
Bischoff Johann von Egloffstein verpfändet Kaspar IV. von Bibra (Casparn von Bibra) die Vogtei, Gült und Reute von Aubstadt (Augstat), Höchheim (Hochaim) und Irmelshausen (Irmeltzhausen) für 750 Gulden. Kaspar von Bibra kauft zusätzliche Güter bei Irmelshausen und übergibt diese dem Hochstift Würzburg und erhält sie als Mannlehen zurück, zusammen mit der Vogtei und ihrem Sitz in Irmelshausen.
Bischof Rudolf von Scherenberg will die verpfändete Vogtei, Reute, Gült und weitere Gefälle in Aubstadt (Augstat), Höchheim(Hochaim) und Irmelshausen(Irmeltzhausen) von Heinrich V. von Bibra (Hainrichen von Bibra) auslösen. Dieser weigert sich das Pfand zurückzugeben und der Bischof zieht ihn vor das Landgericht des Herzogtum Franken.
Bischof Rudolf zieht im vorangegangenen Eintrag Heinrich V. von Bibra ( Hainrichen von Bibra) vor das Landgericht wegen eines Rechtsstreits um die Verpfändung von Rechten in Aubstadt (Augstat), Höchheim (Hochaim) und Irmelshausen. Bischof Rudolf erhält Recht, Heinrich V. von Bibra appelliert mit seinem Sohn Valentin (Valten) an Kaiser Friedrich III. Dieser bestimmt den Markgraf und Kurfürsten Albrecht Achilles (Marggraue Albrecht) von Brandenburg-Ansbach zum Kommissar, der zugunsten Heinrichs entscheidet. Bischof Rudolf bringt den Rechtsstreit bei Kaiser Friedrich III. vor, während der Verhandlungen sterben die Beteiligten Kaiser Friedrich III., Markgraf Albrecht Achilles, Bischof Rudolf sowie Heinrich von Bibra. Bischof Lorenz von Bibra und Valentin von Bibra führen den Rechtsstreit fort und einigen sich unter Vermittlung von Domherr Albrecht von Bibra ( Albrechten von Bibra domheren) und Bartholomäus von Herbilstadt zu Hein (Bartholmesen von Herbilstat zu Hain). Valentin von Bibra und seine männlichen Erben erhalten Burg und Dorf Irmelshausen zusammen mit Aubstadt und Höchheim als Lehen vom Hochstift. Dem Hochstift vorbehalten ist die Zentgerichtsbarkeit, die Folge, das Reisrecht sowie das geistliche Gericht und das Landgericht. Zusätzlich bekommt das Hochstift 3,5 Huben und 11 Selden bei Aubstadt. Alles was in Aubstadt und Höchheim gebaut wird, übergibt Valentin von Bibra dem Hochstift und erhält es als Lehen zurück. Zudem werden dem Hochstift Schulden in Höhe von 100 Gulden erlassen, Valentin verpflichtet sich zur Zahlung von 900 Gulden und verzichtet auf weitere Schuldforderungen. Dem Hochstift steht der Rückkauf des Schloss Irmelshausen und der Dörfer Aubstadt und Höchheim zu.
Bischof Lorenz von Bibra löst Gefälle und Nutzungsrechte in Ipthausen (Jpthausen) von Graf Hermann von Henneberg(Graue Herman von Hennenberg) aus, sodass diese wieder an das Hochstift zurückgehen.
Bischof Konrad von Thüngen verpfändet das Schloss und Amt Ingolstadt (Jngelstat) mit ihren Zu- und Einbehörungen und den 100 Gulden auf der Kammer an die Brüder Ambrosius und Sebastian Geyer (ambrosius vnd Sebastian die Geier), für eine Hauptsumme von 2200 Gulden. Diese wurden durch Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt wieder abgelöst.
Dem Komtur zu St. Johann in Würzburg werden von einer Hauptsumme von 1000 Gulden 50 Gulden Zins verschrieben. Diese sollen jährlich zu Cathedra Petri bezahlt werden.