Albrecht von Hohenlohe verpfändet Schloss und Stadt Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) zusammen mit Schloss Wildberg (Wildberg) an Konrad (Conraden), Dietrich (dietrichen) und Hermann (Herman) von Bibra für 5000 Pfund Haller. Diese geben ihm ein Revers, welches ihm die Widerlösung ermöglicht.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet die Hälfte des Amts Königshofen (Kunigshofen) und des Schlosses Sternberg (Sternberg) für 2500 Gulden an Hermann Zentgraf (Hermann Zentgrauen) mit 150 Gulden jährlichen Zinses. Dafür gibt Hermann Zentgraf dem Hochstift ein Revers, durch das eine Widerlösung möglich ist.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet dem Grafen Friedrich von Henneberg-Aschach (Friedrichen von Hennenberg) Schloss und Stadt Sternberg im Grabfeld (Sternberg) sowie Bad Königshofen im Grabfeld (Konighofen). Ausgenommen sind geistliche und weltiche Lehen. Darüber gibt Graf Friedrich dem Hochstift ein Revers.
Die Schuldverschreibung, die Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen) Bischof Gerhard von Schwarzberg ausgestellt hat, findet Lorenz Fries nicht, da sie auf Grund des Todes des Bischofs im Jahr 1400 vielleicht nicht angefertigt wurde. Später verpfändet Bischof Johann von Egloffstein dem Grafen Stadt, Schloss und Amt Sternberg im Grabfeld (Sternberg) sowie Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) zusammen mit den Dörfern Ischershausen (Jschershausen) und Linden (Linden) und allem was dazu gehört für 9400 Gulden mit dem Recht auf Widerlösung. Davon ausgenommen sind der große Zoll, geistliche und weltliche Lehen sowie die halbe Landsteuer. Darüber stellt der Graf ein Revers aus.
Nun hatte aber Bischof Johann von Brunn 7100 Gulden des Anteils des Stiftes an Kitzingen (Kitzingen) verpfändet. Und zwar an Hamann Echter (Haneman Echteren) 5000 Gulden, Johann von Brun (Hannsen von Brun), der über seine Frau das Erben der von Zobel antritt, 1600 Gulden und Anton von Giech (antoni von Gich ) 100 Gulden. Im zu Mergentheim geschlossenen Vertrag des vorherigen Eintrags wird beschlossen, dass Markgraf Albrecht dieselbe 7100 Gulden als Pfand bekommt. Darüber hinaus wurde dem Stiftspfleger eine Bestätigung übergeben über dieses Pfand, den alten Pfandschilling, der 12 000 Gulden beträgt, und den neuen Pfandschilling von 1000 Gulden von Herzog Sigmund. Zusammen ergibt das eine Summe von 39 100 Gulden. Dies soll zu einem angemessenen Pfandschilling auf den Anteil des Stifts an Kitzingen verpfändet werden. Darüber bekommt Markgraf Albrecht eine Bestätigung über die Summe von 39 100 Gulden und das Stift als Pfandschilling seinen Anteil an Kitzingen mitsamt Leuten, Gütern, Gerichten, Beden, Steuern, Ungeldern, Zinsen, Gefällen, Renten und allen anderen Zugehörungen einsetzt. Die nachfolgenden Bischöfe und Stiftspfleger sollen die Summe jederzeit auslösen können, doch der Anteil des Markgrafen soll ein Vierteljahr zuvor ausgelöst werden. Dann soll der Markgraf den Anteil zurückgeben, die Bürger und Einwohner von ihren Gelübden und Eiden freisprechen und ihnen eine Bestätigung darüber ausstellen. Danach sollen die Bürger und Einwohner von Kitzingen wieder dem Bischof und dem Stiftspfleger von Würzburg Erbhuldigung leisten, woran sie der Markgraf nicht hindern soll.
Zusätzlich zu den im vorherigen Eintrag erwähnten Bestätigungen stellte auch Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach (Marggue albrecht) eine Urkunde aus an den Stiftspfleger, seinen Bruder Johann von Brandenburg (Marggraue Hannsen), Wilhelm von Rechberg (Wilhelmen von Rechberg), Georg von Seckendorf (Georgen von Seckendorf Hannsen von Seckendorf), Eberhard Förtsch (Eberhart Fortschen), Georg von Berlichingen ( Georgen von Berlichingen), Martin von Ebe (Mertin von Ebe) und Wilhelm von Crailsheim (Wilhelmen von Crailshaim). Er verspricht, die zuvor genannten Pfänder und das Recht der Auslösung und der anschließenden Übertragung der Erbhuldigung einzuhalten und nichts anderes dagegen zu unternehmen.
Die Äbtissin und das Konvent zu Kitzingen (Kitzingen) verpfänden ihren Zehnt, ihre Zinsen, ihre Gült und andere Rechte von Dettelbach (detelbach), Brück (Bruck), Neuses am Berg (neusess) und Schnepfenbach (Schnepfenbach) an den Ritter Wilhelm von Rechberg (Wilhelmen von Rechberg) für 1640 Gulden auf Widerlösung mit der Bewilligung Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg.
Die Äbtissin und das Konvent zu Kitzingen verpfänden ihre beiden Höfe zu Buchbrunn (Buchbrun) und Bibergau (Bibergaw) an Johann Rabe (Hannsen Raben) und Heinrich Münzmeister (Heintzen Muntzmaistern) für 816 Gulden auf Widerlösung mit Bewilligung Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg. Später befindet sich das Kloster Kitzingen (Kitzingen) durch unzureichende Haushaltung in merklichem Unvermögen und Armut, weshalb Bischof Bischof Johann von Grumbach der Äbtissin und den Kapitelfrauen die Administration für drei Jahre entzieht. Er setzt einen Aufseher (Schaffner) ein, der in dieser Zeit die Frauen und andere zum Kloster gehörigen Personen versorgt. Dies wird in einem Vertag festgehalten.
Nach dem Tod Bischof Gottfrieds von Limpurg übernimmt von Johann von Grumbach das Amt. Dieser fordert von Markgraf Albrecht (Margguen Albrecht) die Bestätigung über die Verpfändungen nach Absetzung des Bischofs von Mainz, auch sollen die Bürger von Kitzingen (Kitzingen) ihm die Erbhuldigung leisten. Markgraf Albrecht kommt dem nicht nach und beantragt an seinem Landgericht ihm nicht zustehende Klöster, Zinsen, den Wildbann, geistliche Gerichtsrechte und anderes. Da wird Bischof Johann von Grumbach sein Feind und geht militärisch gegen ihn vor. Herzog Wilhelm von Sachsen (Hertzog Wilhelm von Sachsen ) erwirkt dann die Versöhnung beider Parteien im Feld bei Roth in der Nähe von Nürnberg. Dann übergibt der Markgraf die georderten Papiere und muss die Erbhuldigung geschehen lassen.
Markgraf Albrecht (Marggraue Albrecht) beruft Bischof Johann von Grumbach nach Kitzingen (Kitzingen). Dort sollen sie sich Bestätigungen über die in den vorherigen Einträgen besprochenen Vereinbarungen und die Erbhuldigung übergeben. Bischof Johann von Grumbach schickt seine Räte und lässt den Räten des Markgrafen eine neue Schuldverschreibung übergeben, während er die alten Schuldverschreibungen und eine Bestätigung erhällt. Am darauffolgenden Freitag soll er die Erbhuldigung empfangen.