Bischof Otto von Wolfskeel verkauft Gottfried von Hohenlohe-Weikersheim (Gotfrieden von Hohenlohe) die Stadt und das Schloss Möckmühl (Meckmuln) mit allem Zugehörungen zu Mannlehen. Dafür erhalten der Bischof und sein Hochstift erblich alle Rechte, Obrigkeiten und Gefälle, die Gottfried und sein Bruder Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft sein brueder) zu Kitzingen und Heidingsfeld besitzen.
Einige Jahre später stirbt Dietrich von Hohenberg (Dietrich von Hoeberg) ohne männlichen Nachkommen. Graf Heinrich von Henneberg verleiht nun das Untermarschallamt samt all seiner Würden, Ehren, Rechte, Gewohnheiten, Freiheiten und Zugehörungen an Johann von der Kere (Hannsen). Außerdem an dessen nachfolgenden Erben, nämlich seinen Söhnen und seinen Brüdern Berthold (Bertholden) und Karl (Carln) sowie deren nachfolgenden Erben, die ebenfalls ihre Söhne sein werden.
Nach dem Tod Johanns von der Kere (Hanns von der Kere) verleiht Graf Heinrich V. von Henneberg (Hainrich) das Untermarschallamt mit seinen Zugehörungen, namentlich dem Dorf Herlas (Harlas) mit der Mühle und ihren Zugehörungen, einem Hof zu Cefirshausen mit seinen Zugehörungen, ein Hofstatt auf dem Haus Hemberg und ein Achtel des Zents zu Mittelstreu (Mitelstrai), an Herrn Berthold von der Kere (Bertholden von der Kere). Berthold muss diese Lehen seinen Brüdern Otto (Oten), Karl (Carln) und Hermann (Herman), den Söhnen Johanns und deren männlichen Erben übergeben und der Herrschaft Henneberg als Mann und Diener treu bleiben.
Bischof Johann von Brunn verleiht dem würzburger Bürger Martin Ludwig Rabstechen (Martin Lutzen Rabstechen) und seinen Erben das Markstift zu Erblehen. Sie sollen nun jeden Montag nach Ochsenfurt (Ochsenfurt) und jeden Donnerstag nach Karlstadt (Carlstadt) fahren.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) hatte verlauten lassen, dass das Marschallamt nicht mehr Einnahmen oder Zugehörungen hätte als die sechs Morgen Wein am Main bei Schweinfurt, in deren Besitz er durch seine Vorgebung kam. Dazu der Spielplatz und das Scholderamt, nicht nur in Würzburg, sondern im ganzen Hochstift. Er selbst, sein Vater und vorangegangene Verwandten haben das Marschallamt mit seinen Zu- und Eingehörungen empfangen, mitsamt den Gütern, den Rechten und Gerechtigkeiten, die sie unter den Marschällen der von Bibra (Bibra) und von der Kere (Kere) sowie den Vogten von Salzburg ( voiten von Saltzburg) verleihen.
[...]Die Hennenberger reiten zu ihrem Herren um Bescheid zu geben, dass Graf Wilhelm das Marschallamt und andere seiner Lehen empfangen möchte, wie es zuvor sein Vater und er selbst zweimal gemacht haben. Diesbezüglich wurde in Bamberg ein Vertrag aufgesetzt, welcher im Bamberger Gebrechenbuch registriert ist. Im Anschluss kommt Graf Wilhlem IV. von Henneberg nach Würzburg und empfängt von Bischof Konrad von Thüngen im Stift Würzburg das Marschallamt. So wie zuvor sein Vater es empfangen hat und es an ihn weiter verlieh, wird er es ebenfalls an seine Erben weiter verleihen.
Wolf Fuchs zu Haßfurt (Wolf Fuchs zu Schweinshaubten) trägt ein Drittel des Zehnts zu Bayerhof (Bairen) vom Hochstift Würzburg zu Lehen und verkauft diesen an Wilhelm VI. von Bibra (Wilhelmen von Bibra). Wilhelm verkauft das Drittel wiederum dem Hochstift Würzburg für 150 Gulden, doch er stirbt, bevor er den Kaufbrief anfertigen kann. Sein Lehenserbe, der Ritter Johann von Bibra (Hanns von Bibra ritter), bestätigt den Kauf.
Nach der Rücknahme des Marschallamtes schickt Graf Wilhelm IV. von Henneberg einen seiner Räte, Doktor Peter von Grindelsheim (Peter von Grindelshaim) und seinen Amtmann von Mainberg (Endresen von der Kere) nach Würzburg. Er verfolgt die Absicht, bei seinem Leben einen Vertrag zwischen seinen Söhnen aufzusetzen, damit nach seinem Tod kein Streit zwischen diesen bezüglich des Erbes entsteht. Deshalb verordnet er seinen Grafen Wolfgang II. (Wolfen), Bischof Konrad von Thüngen aufzusuchen und ist entschlossen ihm die Würzburgischen Lehen zu übergeben mit der Bitte, dass er ihm diese gütig verleihe. Nachdem Graf Wilhelm das Marschallamt des Stifts Würzburg sowie sechs Morgen Weingarten, welche zu Schweinfurt gehören, vom Stift Würzburg bisher zu Lehen getragen hat, will er diese dem Stift abtreten.
Fast alle anderen Lehensstücke findet man in fremden Händen. Es ist zu vermuten, dass diese durch unrichtige Veränderung dorthin gekommen sind. Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm) gibt dem Stift Würzburg das Marschallamt zurück, verweist allerdings die Untermarschälle von Bibra und von der Kere mit Empfängnis ihrer Ämter und Lehen nicht mit an das Stift. Daraufhin fordern Bischof Konrad von Thüngen und nach ihm Bischof Konrad von Bibra Jakob von der Kere ( Jacoben von der Kere), den damaligen Untererbmarschall des Stifts sowie Wilhelm von Bibra zu Schwebheim (Wilhelmen von Bibra zu Swebhaim) dazu auf, anzuzeigen was sie und ihre Erben als Untererbmarschälle von Graf Wilhelm und dessen Eltern für Lehen empfangen haben. Jacob von der Kere gibt ein Verzeichnis in die Kanzlei in welchem steht, was er als Untermarschall durch sein Amt zu Afterlehen zu verleihen hat. Dies ist zu den anderen Auszügen über das Marschallamt hinzugefügt worden. Aber was jeder von den Untererbmarschällen von Graf Wilhelm zu Lehen empfängt, das wollen sie nicht anzeigen.
Die Herren tragen den Bayerhof (Hof Bairen) etliche Jahre für eine jährliche Gült und Zinsen zu Lehen. Nachdem der Hof jedoch verkommt, vererbt Bischof Konrad von Thüngen diesen zusammen mit dem Schaftrieb und der Weide an Nikolaus Volk (Clausen Volken) und Johann Ateling (Hannsen Atelingen sunst Sternhannsen genant) und deren Erben. Sie dürfen den Hof beziehen, ihn wiederaufbauen und behalten. Sie dürfen jedoch kein Stoh des Hofes verkaufen und nicht unter 300 Schafe halten. Außerdem sollen sie dem Hochstift Würzburg jährlich zwölf Morgen Acker in Richtung Marktsteinach bestellen und geben jährlich zwischen Maria Geburt und Maria Himmelfahrt als Zins an das Hochstift Würzburg 52 Schöffel Korn, 52 Schöffel Hafer und zu Cathedra Petri (22. Februar) 2 Fastnachthühner. Für Schäferei und die Nutzung der Weide zahlen sie jährlich an Sankt Martin (11. November) 10 Gulden, einen Hammel und einen Lammbauch an die Kellerei in Haßfurt. Sooft es zu Verschuldungen kommt, sollen sie einen Handlohn entrichten. Nikolaus Volk und Johann Ateling nehmen dies für sich und ihre Erben an und bestätigen es mit einem Revers.