Bischof Wolfram von Grumbach setzt Rechte für das Kloster Münsterschwarzach und dessen Dörfer fest und freit etwas.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet dem Ritter Johann von Dettelbach (Hannsen von Detelbach) jährlich zehn Pfund und 15 Schilling Gült (hallergülte) sowie 65,5 Malter Getreidegült (korngült) zu Mainbernheim (Mainbernhaim) auf Wiederlösung.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet in Absprache mit seinem Domkapitel das Folgende auf Wiederlösung an den Ritter Johann von Dettelbach (Hansen von Dettelbach ritter) und seine Erben: den Anteil des Bischofs und des Hochstifts an Repperndorf (Repperndorff), Dettelbach (Tettelbach), Schnepfenbach (Schnepfenbach) und an Brück (Bruck), die dortigen Leuten, das Dorfgericht, die Güter, die Gülte, die Zinsen, Nutzungsrechte und Gefälle, seien sie besucht oder unbesucht, mögen sie das Dorf selbst oder die umliegenden Felder betreffen. Diese umfassen zehn Pfund und 15 Schilling Hellergült jährlich, einen Getreidegült über jährliche 63 Malter Korn zu Mainbernheim (Mainbernhaim) und 13 Pfund Hellergült zu Kitzingen (kitzingen). Außerdem werden die Bede des Bischofs und der Hellergült auf die Bede des Hochstifts zu Kitzingen, der jährlich 70 Pfund und 15 Schilling umfasst, für 1800 Pfund Heller auf Wiederlösung verpfändet. Der Domherr bestätigt diesen Vorgang schriftlich.
Bischof Johann von Egloffstein bestätigt, dass Dietrich von Heßberg (ditz von Hesling) ein Gut zu Ottenhausen (ottingshausen) und andere Güter an Heinrich Münzmeister aus Karlsberg (Hainichen Muntzmaistern Burger zu Kaburg) und seine Erben für 500 Gulden auf Wiederlösung verpfändet.
Die Äbtissin und das Konvent zu Kitzingen (Kitzingen) verpfänden ihren Zehnt, ihre Zinsen, ihre Gült und andere Rechte von Dettelbach (detelbach), Brück (Bruck), Neuses am Berg (neusess) und Schnepfenbach (Schnepfenbach) an den Ritter Wilhelm von Rechberg (Wilhelmen von Rechberg) für 1640 Gulden auf Widerlösung mit der Bewilligung Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg.
Propst Johann von Allendorf (Johanns von allendorf), Landrichter Georg von Giech (Jorg von Gich), Marschall Konrad von Schaumberg (Conrad von Schaumberg) und Bartholomäus von Herbilstadt (Bartholmes von Herbilstat) schließen einen Vertrag mit Bischof Lorenz von Bibra, Abt Michael (Micheln) sowie dem Prior und Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach). Darin geht es um die noch ausstehende bischöfliche Kollekte, etliche zweifache Zehnte( auch duplex decima genannt), Schulden, die Hartung von Gnottstadt (Hartung von Gnotstat) an der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) hat, sechs Morgen Weingarten am Falter thor zu Dettelbach (dettelbach), die Richtung Schwarzach am Main liegen, das Fischhaus unterhalb von Hallburg (Halburg) und die dazu gehörigen Fischwasser, einen Weingarten am Berg vor Hallburg, den kleinen Heselbach und zwei Äcker jenseits des großen Heselbachs und den Wert der Weide am Fuß des alten berg.
Die Einwohner von Dettelbach (dettelbach) vertragen sich mit den Einwohnern von Neuses am Berg ( Neweses vff den Berg) und kommen überein, dass die Einwohner von Dettelbach und Brück (Brinker) ihr Vieh vom Wald bei Brück (Brinker holtz) bis Handthal (hainthal), auch hain genannt, treiben dürfen. Die Einwohner von Neuses am Berg sollen für eventuelle Schäden auf ihren Feldern selbst aufkommen und diese weiter bebauen, erhalten jedoch dafür die Erlaubnis, ihr Vieh am Dettelbach (Brinker bach) zu treiben und daraus trinken zu lassen. Dieser wird auch Hiltich (hiltich) genannt. Die Einwohner von Dettelbach sollen zum Ausgleich 103 Morgen Holz, an der Mainleite (Mainleiten) und Köhler (Keller) gelegen, abmessen, bearbeiten und als Bauholz liefern. Die vereinbarte Menge wird nicht erfüllt. Im Jahr 1546 werden nur 46, im Folgejahr nur 27 Gerten an Bauholz geliefert.