Graf Wilhelm III. von Henneberg kauft das Dorf Löffelsterz im Amt Mainberg (Löffelsterz, das dorf im ambt Mainberg) vom Kloster Frauenroth (cloester Frawenrod) und gibt es dem Hochstift Würzburg als erbliches Lehen. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind Hesselbach (Haselbach), Aschach (Ascha) und Steinach an der Saale (Stainaw).
Bischof Rudolf von Scherenberg löst Amt und Schloss Aschach (ampt und sloß Aschach) ab, setzt jedoch Graf Otto von Henneberg dort auf Lebenszeit als Amtmann ein. Laut einem späteren Schreiber sind von der Ablösung auch Münnerstadt (Münrichstat) und die Klöster Aura (Aura), Frauenroth (Frauenrode) und Hausen (Hausen) betroffen.
Schultes, Johann von: Diplomatische Geschichte des gräflichen Hauses Henneberg, Band 1, Leipzig u. Hildburghausen 1788.
Mötsch, Johannes: Regesten des Archivs der Grafen von Henneberg-Römhild (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen. Große Reihe 13), 2 Bände, Köln 2006.
Wagner, Heinrich: Kissingen. Stadt und Altlandkreis (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 36), München 2009.
In Otto von Hennebergs Amtszeit als Amtmann von Aschach (Aschach) werden die umliegenden Wälder verwüstet.
Bischof Lorenz von Bibra schlichtet einen Streit um einen Rasen zwischen dem Abt und dem Konvent zu Aura (Aura) mit der Gemeinde Kleinbrach (Clain Brach im ambt Aschach) und ihrem Schultheißen und Dorfmeister.
Nach dem Tod Friedrichs II. von Henneberg-Aschach übernimmt dessen Sohn Hermann die Regierungsgeschäfte. Graf Georg II. von Henneberg-Aschach greift schlichtend ein und vergleicht die Streitparteien folgendermaßen: das Dorf Lind (Lind) soll nicht zur Zent von Graf Hermann gehören, dafür empfängt er das Dorf als Mannlehen. Dies gilt auch für einige andere Orte. Nach Vollzug dieses Vertrags übergibt Graf Hermann dem Hochstift ein besiegeltes Revers. Von dem Rechtsgeschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Althausen (Ethausen), Wermerichshausen (Werberghausen), Ober- und Untereßfeld (Obern/ Nidern Eisfeld), Ipthausen (Ipthausen), das Amt Aschach (Aschach ampt), Großwenkheim (Wenckhaim), Fridritt (Viehrieth), Brünn (Brun), Sternberg (Sternberg), Bad Königshofen (Konigshoven), Albertshausen (Alpershausen oder Albrechtshausen), Eichstätt (Aistet), das Frauenholz (Frawenholtz), das Mühlholz (Mülholtz), der Wannigbach (Wannach), das Klingenholz (Clingenholtz), Sulzfeld (Sultzvelt) und ein Wald bei Aschach namens Faulgrundholz (Faulgrundt holz; Wald bei Aschach [Mötsch, Regesten Henneberg-Römhilt, S. 1013]).
Bischof Lorenz von Bibra kauft für 800 Gulden von Wilhelm von Bibra (Bibra) etliche Güter, Zehnten, Zinsen, Gülten und andere Nutzungsrechte im Amt Aschach (ambt Aschach). Diese betreffen unter anderem das Burggut Steinach (Stainau), den Schmachtenhoff (heute Wüstung), den kleinen Zehnten in Neusetz (Newses) und das Kloster Bildhausen (Bildhausen Closter).
Lob, Reinhold: Die Wüstungen der bayerischen Rhön und des nordwestlichen Grabfeldes (Mainfränkische Studien 1), Würzburg 1972.
Wagenhöfer, Werner: Die Bibra. Studien und Materialien zur Genealogie und zur Besitzgeschichte einer fränkischen Niederadelsfamilie im Spätmittelalter, Neustadt a. d. Aisch 1998.
Bischof Lorenz von Bibra verleiht das Recht, Bergwerke in Aschach und Aschberg (Aschberg, Ascha im Saltzforst) zu betreiben, an Hans Pfannenstil (Pfannenstill), Hans Gemel aus Königshofen (Gemel von Konigshoven), Stefan Waldsachsen (Waldsachsen) und Klaus Ratgeb (Ratgeb).
Hans von Beringen (Beringen) aus Aschach überträgt Bischof Konrad von Thüngen sein Burggut im Schloss Aschach (Aschach) und wird im Gegenzug Zeit seines Lebens vom Zehnt auf Felderträge befreit. Von diesem Rechtsgeschäft ist laut einem Nachtragsschreiber auch das Kloster Frauenroth (Frauenrodt closter) betroffen.
Bischof Konrad von Thüngen erlässt Hans von Beringen (Beringen) den Zehnt auf Äcker und Wiesen zu Aschach (Ascha) solange dieser lebt. Dafür einigen sich beide bezüglich der Burggüter im Schloss Aschach.
Bischof Friedrich von Wirsberg verkauft für 1400 Gulden das Burggut im Schloss Aschach (Aschach) mitsamt dessen Zugehörungen an Peter Böhmer (Boemer). Dazu zählen unter anderem 15 Morgen Wiesen und 53 Morgen Äcker. Die Besitzungen liegen allesamt im Dorf Aschach. Diesen Güterkomplex übertrug einst Hans von Beringen (Bering) beim Aussterben seiner Familie im Mannesstamm an das Hochstift Würzburg. Folgenden Abgaben und Herrschaftsrechten des Bischofs müssen sich Peter Böhmer und seine Frau Barbara, solange sie leben, nicht unterwerfen: Der Zentgerichtsbarkeit und anderen obrigkeitlichen Herrschaftsrechten, der Erbhuldigung, der Landsteuer, dem Zehnt, Ungeld, Bede und militärische Unterstützung für den Bischof zudem müssen sie, solange Peter Böhmer im Stiftsdienst steht, keine Fron- und Wachdienste leisten und sind von Feld- und Bauzehnten befreit.