Bischof Gerhard von Schwarzburg verliert eine Hofstatt, die zum Grafenamt (Greuenamt) gehört und neben der Kurie Katzenwicker (Catzenwighaus), der größte Domherrenhof in Würzburg, liegt. Sein Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein erwirbt die Hofstatt zurück.
Bischof Lorenz von Bibra kauft etliche Läden auf dem Spacirplatz vor dem dom im latain gradus von den stainin trepen, zu deutsch Gredten genant und lässt hier auch eine neue Kanzlei bauen.
Für Informationen über die Pflichten des Türmers auf dem Rathausturm Grafeneckart (Greue Eckart) verweist Fries auf den Liber Contractuum Laurentii. Die Kapelle zum Grafeneckart, die dem Heiligen Felix und Adauctus (S Eur und Gemerer) geweiht ist, ist ein Lehen der Bürgerschaft.
Bischof Lorenz von Bibra kauft den Vormunden der Kinder von Karl von Bastheim (Carl von Basthaim) etliche Güter, Zinsen und Gefälle zu Knetzgau ab. Die Nachtragshand fügt zu dem Kaufgeschäft noch die Orte Augsfeld (Augsfelt), Donnersdorf (Dampsdorf), Dürrfeld (Dürfelt), Eschenau (Eschenaw), Hundelshausen (Humeltshausen), Ober- oder Unterschwappach (Schwappach), Stöckach (Stockach), Prappach (Brotpach), Schwabach (Schwabach), Würzburg (Wirtzburg), Steinsfeld (Stainfeld), Westheim (Westhaim) und Haßfurt (Hasfurth) hinzu.
Weil der Getreidepreis stetig ansteigt, errichtet Bischof Konrad von Thüngen insgesamt 14 Getreidemärkte in Würzburg, Meiningen (Mainingen), Königshofen (Kunigshofen), Mellrichstadt (Melrichstat), Bad Neustadt a. d. Saale (Newenstadt), Haßfurt (Hassfurt), Gerolzhofen (Geroldshofen), Volkach (Volkach), Garstadt (Garstat), Arnstein (Arnstain), Karlstadt (Carlstat), Lauda (Lauden) Röttingen (Rotingen) und Iphofen (Iphouen). Er lässt außerdem durch seine Amtleute verlauten, dass kein Getreide im Haus an Auswärtige verkauft werden darf, sondern dass der Verkauf von Getreide nur auf den Märkten in den zuvor erwähnten Städten stattfinden darf. Außerdem sollen alle Städte, Märkte und Orte einen Getreidevorrat anlegen, damit sich die Bürger rechtzeitig mit ausreichend Getreide eindecken können.
Da sich der Getreidemangel und die hohen Getreidepreise nicht bessern, erlässt Bischof Konrad von Thüngen das Gebot, dass sich alle Stiftsangehörigen einen Getreidevorrat anlegen sollen und dass, wenn Getreide verkauft wird, die Stiftsangehörigen bevorzugt werden sollen.
Bischof Konrad von Thüngen kauft auf dem Domvorplatz, der Gredten genannt wird, ein Haus und vier Läden, welche unter dem Landgerichtshaus liegen, von den Erben der Witwe des dem Apothekers Johann Persi (Johann Persi) für 500 Gulden.
Bischof Konrad von Thüngen erneuert das Gebot, dass die Bürger sich einen Getreidevorrat anlegen sollen und übriges Getreide bevorzugt an andere Stiftsangehörige verkaufen sollen.
Ulrich Grau, ein Schmied, der jenseits des Mains lebt (Ulrich Graw ain schmid Jhenseit Mains), baut ein Haus neben das Gerichtshaus bei der Alten Mainbrücke. Der Bau des Hauses entspricht aber nicht den Ordnungen und Satzungen der Stadt, weshalb er den Neubau eigentlich abreißen müsste. Bischof Konrad von Thüngen gestattet den Bau letzten Endes doch, nachdem Doktor Friedrich Grau (Doctor Fridrich Grw), Hofprediger des Königs Ferdinand I., Fürsprache für Ulrich Grau hält. Friedrich Grau verpflichtet sich sowie seine Erben und Nachbesitzer des Hauses jedoch dazu, die Kosten für den Abriss oder Umbau des Hauses zu tragen, wenn der Würzburger Bischof ihn dazu auffordert.
Bischof Konrad von Thüngen erlässt zwei weitere Gebote darüber, dass die Bürger sich einen Getreidevorrat anlegen sollen und übriges Getreide bevorzugt an andere Stiftsangehörige verkaufen sollen.